Guten Morgen,
unser Vater ist nach langer Krankheit gestorben. Es existiert ein Testament wo sich die Eltern gegenseitig als Erben einsetzen.
Nach ableben beider ist unsere Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Wir 3 Brüder sollen gemäß Testament nur den Pflichtteil erben.
Im Testament ist eine Klausel das die Erbfolge nach Tod eines Partner geändert werden kann.
Grundsätzlich finde ich es unfair gegenüber einem Bruder weil er auch viel mit Pflege zu tun hatte und auch "runtergestuft" wurde auf den Pflichtteil.
1. Frage: Könnte unsere Mutter grundsätzlich das Haus und Vermögen jetzt nach und nach verschenken ?
2. Frage: Sollte man jetzt reagieren und was einfordern.
3. Wenn alles seinen Lauf geht was erhält man als Pflichtteil bei 2 und bei 3.
Ich Frage mich ob ich für unsere Kinder was "sichern" sollte bevor es verschenkt wird.
Testament Alleinerbe
15. Februar 2025
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Frage vom 15. Februar 2025 | 08:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament Alleinerbe
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#1
Antwort vom 15. Februar 2025 | 11:00
Von
Status: Master (4379 Beiträge, 2291x hilfreich)
ZitatEs existiert ein Testament wo sich die Eltern gegenseitig als Erben einsetzen. :
Nach ableben beider ist unsere Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Wir 3 Brüder sollen gemäß Testament nur den Pflichtteil erben.
Im Testament ist eine Klausel das die Erbfolge nach Tod eines Partner geändert werden kann.
Als Pflichtteil erhaltet ihr die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wenn die gesetztliche Erbfolge gelten würde, würde die Mutter die eine 1/2 erben und die vier Kinder sich die anderen 50% teilen. (50%/4).
Der Pflichtteil für jedes Kind beträgt dann 1/8 von 50% der Erbmasse, also 1/16 von der Erbmasse
ZitatIm Testament ist eine Klausel das die Erbfolge nach Tod eines Partner geändert werden kann. :
Da die Kinder ja jetzt schon auf den Pflichtteil "gesetzt" werden, ist es ökonomisch schon jetzt den Pflichtteil zu fordern.
Beim 2. Erbfall nach dem Tod der Mutter gibt es auch nur den Pflichtteil (immer noch 1/16 von der Erbmasse)
ZitatKönnte unsere Mutter grundsätzlich das Haus und Vermögen jetzt nach und nach verschenken ? :
Ja, könnte sie. Und es ist möglich, dass am Ende nichts mehr da ist.
ZitatSollte man jetzt reagieren und was einfordern. :
Naja, es hat ja noch Zeit. Das verjährt erst nach 3 Jahren. Bis dahin kann man immer noch den Pflichtteil fordern. Für die Berechnung gilt ohnehin das Vermögen zum Todeszeitpunkt.
#2
Antwort vom 16. Februar 2025 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17379x hilfreich)
Zitat1. Frage: Könnte unsere Mutter grundsätzlich das Haus und Vermögen jetzt nach und nach verschenken ? :
Sie könnte auch einfach die Erbfolge durch ein neues Testament ändern.
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