Anspruch Vermächtnisnehmer gegenüber Erbe - praktische Umsetzung

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Parslow
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch Vermächtnisnehmer gegenüber Erbe - praktische Umsetzung

Guten Morgen.

Sagen wir, A stirbt und hatte zuvor notariell-testamentarisch einen Alleinerben B ohne weitere Einzelheiten benannt sowie einen Vermächtnisnehmer C, den A mit seiner Tontopfsammlung, seinem Bankkonto X und einem Grundstück bedacht hat.

Nun hat ja C einen Anspruch gegen B auf Herausgabe der drei Vermächtnisgegenstände. Aber wie wird das praktisch umgesetzt? Stellt B eine Bestätigung aus, dass C alles haben kann und damit holt sich C dann die Tontöpfe ab und geht zur Bank zwecks Kontoauflösung und zum Grundbuchamt zwecks Umschreibung? Und, wenn ja, wie sieht so eine Bestätigung aus? Oder brauchts einen Notar? Oder kann C mit dem Testament, in dem er als Vermächtnisnehmer aufgeführt ist, sofort nach dem Tod selbständig loslegen und braucht überhaupt nichts von B?

Besten Dank,
H. Parslow

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Bezüglich des Grundstücks muss ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag beurkundet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Parslow
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, und was will die Bank?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Bank will die Unterschrift von B, dass das Konto an C übertragen werden darf. Möglicherweise hat die Bank dafür eigene Formulare.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Parslow):
Danke, und was will die Bank?

Die Auszahlung/Überschreibung muss der Erbe veranlassen.

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