Guten Morgen.
Sagen wir, A stirbt und hatte zuvor notariell-testamentarisch einen Alleinerben B ohne weitere Einzelheiten benannt sowie einen Vermächtnisnehmer C, den A mit seiner Tontopfsammlung, seinem Bankkonto X und einem Grundstück bedacht hat.
Nun hat ja C einen Anspruch gegen B auf Herausgabe der drei Vermächtnisgegenstände. Aber wie wird das praktisch umgesetzt? Stellt B eine Bestätigung aus, dass C alles haben kann und damit holt sich C dann die Tontöpfe ab und geht zur Bank zwecks Kontoauflösung und zum Grundbuchamt zwecks Umschreibung? Und, wenn ja, wie sieht so eine Bestätigung aus? Oder brauchts einen Notar? Oder kann C mit dem Testament, in dem er als Vermächtnisnehmer aufgeführt ist, sofort nach dem Tod selbständig loslegen und braucht überhaupt nichts von B?
Besten Dank,
H. Parslow
Anspruch Vermächtnisnehmer gegenüber Erbe - praktische Umsetzung
6. Dezember 2019
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Frage vom 6. Dezember 2019 | 08:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch Vermächtnisnehmer gegenüber Erbe - praktische Umsetzung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 08:48
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Bezüglich des Grundstücks muss ein notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag beurkundet werden.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 16:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, und was will die Bank?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47500 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Bank will die Unterschrift von B, dass das Konto an C übertragen werden darf. Möglicherweise hat die Bank dafür eigene Formulare.
#4
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 17:48
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatDanke, und was will die Bank? :
Die Auszahlung/Überschreibung muss der Erbe veranlassen.
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