Hallo zusammen
Ich habe eine Frage und finde diesbezüglich nicht wirklich eine Antwort im Internet.
Es geht um eine Erbengemeinschaft die aus zwei Partien besteht. Jeder Erbe hat 50 %.
Das Erbe besteht aus einem Gewerbegrundstück. Die Mieteinnahmen werden Ende des Jahres geteilt.
Nun möchte Person A gerne verkaufen aber Person B sperrt sich.
Zwangsversteigerung soll möglichst umgangen werden.
Gibt es eine Möglichkeit seine 50% an einen Dritten zu verkaufen wenn sich an dem Erbe nichts verändert. Das heißt der der den Anteil kauft erhält dann die Mieteinnahmen anstatt Person A und wird ins Grundbuch eingetragen.
Oder geht sowas grundsätzlich nicht?
Vielen Dank
Anteil aus Erbengemeinschaft verkaufen
30. Juni 2017
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Frage vom 30. Juni 2017 | 09:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Anteil aus Erbengemeinschaft verkaufen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2017 | 10:52
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Gehen tut das schon - aber rechne nicht damit, dass die Käufer Schlange stehen und finanziell da was spannendes rauskommt... wer kauft schon ein halbes Grundstück mit Aussicht auf Ärger mit dem Miteigentümer... ?!
#2
Antwort vom 30. Juni 2017 | 12:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja das denk ich mir auch. Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre.
Ärger hat man mit Person B nicht. Die will nur nicht das sich was ändert. Die Mieteinnahmen sind auch sehr üppig man kann gut davon leben kann aber irgenwann will Person A die deutlich jünger ist als Person B lieber das Eigenheim abbezahlen.
Vielen Dank für die Antwort
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#3
Antwort vom 30. Juni 2017 | 16:02
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2382x hilfreich)
ZitatJa das denk ich mir auch. Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre. :
Jedoch hat der andere in der Erbengemeinschaft ein Vorkaufsrecht.
#4
Antwort vom 1. Juli 2017 | 18:36
Von
Status: Richter (8241 Beiträge, 4559x hilfreich)
Zitat:Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre.
Wenn noch kein notarieller Auseinandersetzungsvertrag beurkundet wurde, kann nur der gesamte Erbteil (also auch alle Bank- und Sparguthaben etc). übertragen werden, nicht jedoch nur der Anteil an der Immobilie.
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