Erbe???

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Simonexy30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe???

Vor kurzem ist mein Vater gestorben. Es ist kein Testament vorhanden.
Mein Vater hatte nach dem Tod meiner leiblichen Mutter nach einigen Jahren wieder geheiratet, so dass ich jetzt eine Stiefmutter habe. Ich bin das einzige leibliche Kind!
Erbe ich jetzt automatisch etwas, oder müsste ich dazu was in die Wege leiten? Wenn ja, wie verhalte ich mich dann und was müsste ich machen?
Wie lange habe ich Anspruch auf das Erbe resp. meinen Pflichtteil? Gibt es Fristen oder ähnliches?

Vielen DAnk für Antworten!
Simonexy30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hat Dein Vater einen Ehevertrag mit Deiner Stiefmutter abgeschlossen?

Da ich heute mit meinem RA genau über dieses Thema sprechen musste ist das bei mir noch frisch in Erinnerung:

Existiert kein Ehevertrag und kein Testament erbt die Witwe zumindest die Hälfte. Das Kind die andere Hälfte. Das natürlich nur, wenn das Erbe auch angetreten wird. Hier gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss, aber wie lang die ist weiß ich jetzt nicht. Ich glaube 4-6 Wochen..

Setze Dich am besten mit dem Anwalt Deines Vaters in Verbindung, oder besser noch, such Deinen eigenen RA auf. So bekommst Du raus, ob und was zu erben ist. Du hast dann die Möglichkeit, Dein Erbteil anzunehmen oder auszuschlagen (falls Schulden vererbt wurden). Schlägst Du Dein Erbe aus, oder wurdest Du enterbt, dann steht Dir trotzdem ein Pflichtteil zu. Du musst Dich drum kümmern.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Das natürlich nur, wenn das Erbe auch angetreten wird. Hier gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss, aber wie lang die ist weiß ich jetzt nicht. Ich glaube 4-6 Wochen..


Nein, um Erbe zu werden, ist kein Akt der "Annahme" notwendig. Vielmehr wird man im Moment des Todes des Erblassers automatisch Erbe, sofern man nicht das Erbe ausdrücklich ausschlägt (innerhalb von 6 Wochen).

Das heißt, Du bildest mit der Ehefrau Deines Vaters nunmehr eine Erbengemeinschaft. Keiner von Euch beiden darf über das erbe oder einzelne Vermögenswerte ohne die Zustimmung des anderen verfügen. Vielmehr musst du Dich nun mit der Stiefmutter auseinandersetzen, wie das Erbe aufgeteilt werden soll.

Die Erbquote (im Ergebnis 50/50) wurde schon genannt.




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"justice"

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Da ich heute mit meinem RA genau über dieses Thema sprechen musste ist das bei mir noch frisch in Erinnerung:#
Seit wann muss man mit seinem RA sprechen?

#Setze Dich am besten mit dem Anwalt Deines Vaters in Verbindung...#
Wo steht denn, dass der Vater einen Anwalt hatte?

#...oder besser noch, such Deinen eigenen RA auf.#
Kann man machen, wenn man zuviel Geld hat.

#So bekommst Du raus, ob und was zu erben ist.#
??? Woher soll der RA das wissen?




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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn man sich, wie ich, kaum mit dem Erbrecht auskennt ist es auf jeden Fall ratsamer, sich bei einem RA zu informieren. So viel Geld kostet es nicht, wenn man sich mal beraten lässt. Teuer kann es erst werden, wenn man sich nicht ordentlich informiert.

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