Erbe ausschlagen, Eigentümer der Wohnung

7. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Birnbaum66
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)
Erbe ausschlagen, Eigentümer der Wohnung

Liebes Forum,

letzte Woche haben wir leider meine Schwiegermutter tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Wir waren emotional sehr gestresst und haben uns nicht alle Papiere angesehen, die sich in ihrer Wohnung befanden. Wir wissen aber, dass sie Schulden hatte. Die Schulden können wohl mit ihrem vorhandenen Nachlass bei weitem nicht gedeckt werden. Wir haben einen Notartermin ausgemacht und werden das Erbe nächste Woche ausschlagen.

Nun ist es ja so, dass man normalerweise mit der Wohnung der Verstorbenen nichts mehr zu tun hätte, - und natürlich wollen wir eine konkludente Erbannahme vermeiden. Wir haben die Wohnung also seit ihrem Tod in einem unveränderten Zustand gelassen und lediglich die Papiere geholt, welche für die Beerdigung notwendig waren.

Auch haben wir im ersten Schock unter den Augen der Nachbarn Pflanzen aus der Wohnung getragen. Wir wollten uns nicht bereichern, es war mehr der Impuls das noch Lebende in der Wohnung zu retten. Die Pflanzen würden ja sonst kaputt gehen, was wir nicht wollten.

Schwiegermutter bezog Grundsicherung im Alter und verfügte nicht über viel Geld.

Sie lebte mit Wohnrecht in der Wohnung, die meinem Mann gehört. Was dürfen wir noch? Eigentlich muss der Vermieter ja irgendwann die Dinge entsorgen bzw. bleibt leider auf der Entsorgung sitzen.
Wie sieht es in unserem Fall aus? Dürfen wir (nach angemessener Wartezeit natürlich) die Wohnung räumen lassen? Kann uns das dann nach Erbausschlagung angelastet werden? Wie lange müssen wir warten? Wir sind ja quasi Vermieter und Erben gleichzeitig. Als Erben dürfen wir gar nichts aus dem Nachlass an uns nehmen bzw. wegschmeißen, der Vermieter jedoch muss irgendwann die Wohnung räumen lassen, wie sieht es in unserem Fall aus?

Dürfen wir die Wohnung betreten um Dinge zu sichern (kontrollieren ob die Waschmaschine abgedreht ist, Lüften, Kühlschrank abtauen?)

Wann dürfen wir die Wohnung vermieten? Da wir bereits zu Lebzeiten einige Schulden der Schwiegermutter übernommen haben, wären wir auf das Geld angewiesen.
Ist es ratsam sich einen Anwalt zu nehmen oder lohnt sich dies eher nicht? Für Wissen, Vor- und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33919 Beiträge, 17620x hilfreich)

Wenn alle Erbberechtigten ausschlagen, erbt der Fiskus. Und mit dem müssen Sie sich dann auseinandersetzen. Zur Beräumung der Wohnung könnte auch vom Nachlaßgericht ein Nachlaßpfleger eingesetzt werden. Siehe hier: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung01/dezernat_12/fiskalerbschaften/index.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Birnbaum66
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)

Kommt der Fiskus auf einen zu? Kann man die Nachlassverwaltung bestellen obwohl man das Erbe bereits ausgeschlagen hat?
Wie sieht es mit offenen Rechnungen aus? Soll oder muss man die Rechnungssteller (Strom, Krankenkasse, Finanzamt) benachrichtigen?

noch eine Frage: wie sieht es mit Strom aus? - die Stromrechnungen werden ja jetzt nicht mehr bezahlt, irgendwann wird der Strom dann abgedreht? Muss oder darf man für Stromschulden aufkommen? (ohne dass dies als Erbschaftsannahme gewertet wird).

-- Editiert Birnbaum66 am 07.05.2014 14:34

7x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49291 Beiträge, 17337x hilfreich)

quote:
Kommt der Fiskus auf einen zu?


Nein

quote:
Kann man die Nachlassverwaltung bestellen obwohl man das Erbe bereits ausgeschlagen hat?


Ja

Einem normalen Vermieter würde ich in so einer Situation raten, die Wohnung einfach zu räumen. Da bei Dir eine Interessenkollision besteht, solltest Du da vorsichtig sein und Dir eine offizielle Erlabnis über das Nachlassgericht holen.

quote:
Wie sieht es mit offenen Rechnungen aus? Soll oder muss man die Rechnungssteller (Strom, Krankenkasse, Finanzamt) benachrichtigen?


Es spricht nichts dagegen, Vertragspartner der Verstorbenen über deren Tod zu informieren. Dabei sollte man darauf hinweisen, dass man selbst das Erbe ausgeschlagen hat.

quote:
noch eine Frage: wie sieht es mit Strom aus? - die Stromrechnungen werden ja jetzt nicht mehr bezahlt, irgendwann wird der Strom dann abgedreht?


Den Strom kannst Du ja auf Deinen eigenen Namen ummelden, damit keine Abschaltung erfolgt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Sprechen Sie mit dem Nachlasspfleger.
Er kann den Haushalt für wertlos erklären und zur Räumung
freigeben.
Sie können verderbliche Sachen aus der Wohnung entfernen.
Aber achten Sie darauf, dass an den Wänden nicht weisse
Flecken sichtbar sind.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Birnbaum66
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)

danke für die sehr hilfreichen Antworten! In so einer Situation ist man irgendwie so kopflos..



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2x Hilfreiche Antwort

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