Erbrecht Bruder <-> Bruder

15. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flo.80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Bruder <-> Bruder

Hallo zusammen,

habe folgende Frage und bin damit als Laie Überfordert (ebenso bitte ich ggf. Fehlformulierungen zu entschuldigen):

Gegebenenfalls einer von 2 Brüdern stirbt. Er lässt weder Lebenspartnerin noch Kinder zurück. Beide Elternteile leben noch. Es gibt kein Testament/eine Verfügung über den Nachlass.

Dann müsste das Verwandtenerbrecht 2. Ordnung greifen und die Eltern werden als Erben eingesetzt. Steht dem Bruder trotzdem ein Pflichtteil zu?
Ändert sich etwas, wenn die Eltern die Unterhaltspflicht gegenüber dem Verstorbenen mutwillig verletzt haben?

-- Editiert von Flo.80 am 15.05.2006 14:07:11




1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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--- editiert vom Admin

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