Hallo zusammen,
habe folgende Frage und bin damit als Laie Überfordert (ebenso bitte ich ggf. Fehlformulierungen zu entschuldigen):
Gegebenenfalls einer von 2 Brüdern stirbt. Er lässt weder Lebenspartnerin noch Kinder zurück. Beide Elternteile leben noch. Es gibt kein Testament/eine Verfügung über den Nachlass.
Dann müsste das Verwandtenerbrecht 2. Ordnung greifen und die Eltern werden als Erben eingesetzt. Steht dem Bruder trotzdem ein Pflichtteil zu?
Ändert sich etwas, wenn die Eltern die Unterhaltspflicht gegenüber dem Verstorbenen mutwillig verletzt haben?
-- Editiert von Flo.80 am 15.05.2006 14:07:11
Erbrecht Bruder <-> Bruder
15. Mai 2006
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Frage vom 15. Mai 2006 | 14:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Bruder <-> Bruder
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2006 | 15:13
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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