Unser Vater lebt mit einer Lebensgefährtin zusammen. Er hatte einen Schlaganfall ist fast blind, taub und geistig verwirt. Er wurde in die Pflegestufe2 eingestuft. Kann er einen Erbvertrag mit der Frau beim Notar abschließen? Geht unser Erbteil verloren? Können wir beim Einspruch gegen den Erbvertrag das medizinische Gutachten für die Pflegestufe in Anspruch nehmen? Für eine Antwort bzw Empfehlung wären wir sehr dankbar.
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"xxp"
Geht unser Erbteil verloren?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo,
solange Ihr Vater nicht entmündigt ist, kann er grundsätzlich auch Verträge abschließen. Allerdings muss sich der verhandelnde Notar vergewissern, dass die Vertragsparteien auch in der Lage - sowohl psychisch als auch physisch - sind, ein solches Rechtsgeschäft abzuschließen. Hat er daran Zweifel, so ist er verpflichtet, den Vertrag nicht zu beurkunden. Wenn Sie also den Notar kennen sollten, wäre es evtl. sinnvoll, diesem das Gutachten zukommen zu lassen und Ihre Bedenken zu äußern.
Ansonsten wäre es vielleicht ratsam, eine rechtliche Betreuung für Ihren Vater anzuregen. Dann würde ggf. auch die Vermögenssorge in den Aufgabenkreis fallen und ein solcher Vertrag nicht ohne weiteres möglich sein.
Gruß
Julia
Vielen Dank für diese Empfehlungen, waren sehr aufshlußreich
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