Letztes Jahr verstarb mein Vater.
Meine Mutter erbte daraufhin das halbe Wohnhaus (Verheiratet in Gütergemeinschaft).
Meine Schwester besteht auf ihren Pflichtteil an dieser Erbschaft.
Meine Mutter kam alleine für die Kosten des Pflegeheims meines Vaters auf. (Ca. Die letzten zehn Lebensjahre meines Vaters)
Können diese Pflegeheimkosten mindernd auf den Pflichtteil meiner Schwester angerechnet werden?
Danke für die Auskunft!
Mindern Pflegekosten den Pflichtteil?
18. Januar 2022
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Frage vom 18. Januar 2022 | 16:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindern Pflegekosten den Pflichtteil?
#1
Antwort vom 18. Januar 2022 | 16:53
Von
Status: Unbeschreiblich (33915 Beiträge, 17617x hilfreich)
Können diese Pflegeheimkosten mindernd auf den Pflichtteil meiner Schwester angerechnet werden? Nein.
#2
Antwort vom 18. Januar 2022 | 17:21
Von
Status: Richter (8465 Beiträge, 4624x hilfreich)
ZitatLetztes Jahr verstarb mein Vater. :
Meine Mutter erbte daraufhin das halbe Wohnhaus (Verheiratet in Gütergemeinschaft).
Also gibt es einen notariellen Ehevertrag? Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
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#3
Antwort vom 19. Januar 2022 | 07:45
Von
Status: Unbeschreiblich (49274 Beiträge, 17333x hilfreich)
ZitatKönnen diese Pflegeheimkosten mindernd auf den Pflichtteil meiner Schwester angerechnet werden? :
Ja, das ist über die Anwendung des § 2316 BGB möglich.
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