Oma gestorben... Brüder erbberechtigt?

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1183x hilfreich)
Oma gestorben... Brüder erbberechtigt?

Hallo....

Meine Oma ist vor 2 Wochen gestorben. Mein Opa ist bereits seit 3 Jahren tot.

Meine Oma hinterlässt 2 Brüder und 3 Enkelkinder.

Meine Schwester und ich kümmern uns zwar um alles, verwalten ihr Konto bzw. zahlen mit dem was unsere Oma auf dem Konto hat (hatte) die noch zu zahlenden Rechnungen (Altersheim, Medikamente, etc.), wollen aber schlußendlich keinen Cent oder Wertgegenstände. Es wurde auch kein Geld abgehoben, und alles ist einwandfrei nachvollziehbar.

Unsere Halbschwester, die im Ausland lebt und sich Nullinger um unsere Oma gekümmert hat, meldet bereits vor der Beisetzung Ansprüche an. Wertgegenstände, die unsere Oma ihr angeblich versprochen hat und natürlich das liebe Geld (die denkt wohl, da wäre ein Vermögen zu erben, Ha Ha Ha). Abzüglich der Kosten für Beisetzung und Sonstiges bleiben vielleicht maximal 3.000,- EUR übrig. Wie gesagt, meine Schwester und ich wollen nix haben.

Da uns aber die Art und Weise unserer Halbschwester tierisch stinkt kam mir heute der Gedanke, dass da ja noch die 2 Brüder unserer Oma sind... Wie sieht das eigentlich aus? Sind diese nicht nur erbberechtigt, sondern vielleicht sogar die Haupterben? Ihre Brüder wollen zwar auch nichts bzw. wünschen sich, dass meine Schwester und ich das Geld unter uns aufteilen, aber wenn man so unserer Halbschwester einen Strich durch die Rechnung machen könnte wäre das schon nicht schlecht.

Unsere Oma hat kein Testament gemacht.

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7757 Beiträge, 4427x hilfreich)

#Unsere Oma hat kein Testament gemacht. #
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und ihr seit je zu 1/3 Erben.

Die Geschwister der Oma haben keine Erb- oder Pflichtteilsansprüche.



-- Editiert am 15.06.2010 22:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1183x hilfreich)

Das ist wirklich schade... Nun gut, dann teilen wir halt zu Dritt, und sie ärgert sich, dass es so wenig ist ;-)

Danke schön!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wer nichts erben möchte, sollte sofort nach Bekanntwerden des Todes der Oma beim zuständigen Amtsgericht "das Erbe ausschlagen". Einzig die Begründung "Ich will nichts erben" genügt, um fortan keine Scherereien zu haben.
Weder das Amtsgericht noch Sie wissen derzeit genau, ob Ihre Oma irgendwelche Schulden hatte, oder?
Überlassen Sie von daher der Halbschwester ruhig das Erbe (3.000 € sind nicht gerade mal viel). Sie wird sich im Gegenzug dazu auch mit eventuellen Schulden auseinandersetzen müssen. Selbst im tiefsten Dschungel gibt es Gerichtsvollzieher und es wird auch dort gepfändet...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 513x hilfreich)

Naja, theoretisch könntet ihr das Erbe ausschlagen - davon müsstet ihr eure Schwester nicht mal informieren. Dann wäre ihr "Anmelden von Ansprüchen" bei euch an der falschen Adresse und sie müsste sich darum kümmern, wie sie an ihr Erbe käme. Natürlich müsste sie sich dann auch um die Auflösung aller Verträge usw. kümmern.
Aber ich wäre nicht so kleinlich. Macht eine Aufstellung der Vermögenswerte - dann gibt es später keine Behauptungen, das und das gehörte aber mir. Unter Umständen könnte ihr für die Abwicklung Beerdigung usw. sogar noch eine Aufwandsentschädigung vom Erbe abziehen. Versprochene Sachen - das kann ja jeder sagen. Da es kein Testament gibt, kann sich eure Halbschwester also auch auf nichts berufen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.06.2010 14:00:03
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.340 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.602 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen