Guten Abend.
Berliner Testament.
Ehepartner hatten sich gegenseitig als erbe eingesetzt. Der Letztlebende ist jetzt verstorben.
Im Testament
sind beide (einzigen) Kinder bedacht.
Weiter wurde folgender Absatz bekannt:
"Erben des Längstlebenden sollen unsere Kinder u. Enkelkinder gemäß folgender Verfügung sein".
Danach werden einige Namen von Enkelkindern genannt, die mit einem kleinen Geldbetrag
bedacht werden sollen.
Danach kommt noch ein kleiner Absatz, dass das restliche Kapital und Immobilie zu Hälfte an die Kinder übergehen soll.
Also werden zunächst die Enkel und dann die Kinder bedacht, oder wer zahlt an die Enkel?
Was ist, wenn das Barvermögen nicht mehr ausreicht um den Enkeln die bedachte Geldsumme zu zahlen?
Wie werden die Kosten einer Beerdigung abgewickelt?
VG Maikel
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Testament/Erbe regeln
17. Januar 2013
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Frage vom 17. Januar 2013 | 22:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Testament/Erbe regeln
#1
Antwort vom 18. Januar 2013 | 14:54
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Als 1. werden die Beerdigungskosten und sonstige
Verbindlichkeiten vom Nachlass bezahlt.
Danach bekommen die Enkel das ihnen zugedachte Erbe.
Für die Kinder muß mindestend das Pflichtteil übrig
bleiben. Wenn nicht, wird das Erbe der Enkel entsprechend gekürzt.
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