Hallo Wissende,
Meine Frau und ich sind Hausbesitzer, Wir wollen Wohnrecht (kostenlos, lebenslang) für unsere Kinder in Grundbuch eintragen. Meine Fragen:
1. wie rechnet der Notar die Eintragung (pauschal oder nach dem Wert des Grundstückes und Hauses)
2. muss ich die Zustimmung der Bank einholen vor der Eintragung ?
Vielen Dank
Xiu Mai
Wohnrecht eintragen ..
14. August 2008
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Frage vom 14. August 2008 | 06:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht eintragen ..
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. August 2008 | 08:23
Von
Status: Praktikant (856 Beiträge, 337x hilfreich)
...Wir wollen Wohnrecht (kostenlos, lebenslang) für unsere Kinder in Grundbuch eintragen...
Warum soll dies denn geschehen? Irgendeinen Sinn kann ich hier z.Z. nicht erkennen.
#2
Antwort vom 14. August 2008 | 09:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Der Sinn dieser Eintragung erschließt sich mir auch nicht so ganz. Das kostet Geld und hat auch für mich keinen erkennbaren Nutzen.
Dennoch beantworte ich die Fragen.
zu 1.: Die Gebühren für Notar und Grundbucheintrag richten sich nach dem Wert des Wohnrechtes.
zu 2.: Einer vorrangigen Eintragung wird die Bank nicht zustimmen. Einer nachrangigen Eintragung muss die Bank nicht zustimmen.
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