Gewerbe ja oder nein

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dicker01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe ja oder nein

Ich weiß, dass die Frage schon gestellt wurde, aber sie wurde nicht ausreichend beantwortet. Es geht darum, ob man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man ab und an für verschiedene Auftraggeber auf verschiedenen Events kellnert. Sagen wir mal max. Einmal im Monat, eher unregelmäßig.

-- Editiert von Moderator am 01.07.2016 10:45

-- Thema wurde verschoben am 01.07.2016 10:45




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 717x hilfreich)

Das ist eine klassische geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung. Keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130550 Beiträge, 41543x hilfreich)

:forum:

Nicht alles was Arbeit macht, hat auch mit Arbeitsrecht zu tun ...



Man muss kein Gewerbe anmelden, müsste dann aber mit den Folgen leben falls man dennoch ein Gewerbe ausübt.
Es wäre also sinnvoll, wenn man solche Arbeiten macht und nicht als Arbeitnehmer eingestellt werden soll, ein Gewerbe anzumelden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Dicker01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Das ist eine klassische geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung. Keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit.


Es ist sehr unüblich, dass man für eine einmalige Tätigkeit einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung erhält. In der Regel muss man hierfür eine Rechnung schreiben. Wenn man hierfür ein Gewerbe anmelden, welche Kosten/Folgen entstehen durch die Anmeldung ?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9984 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat:
welche Kosten/Folgen entstehen durch die Anmeldung ?


Der Gewerbeschein kostet etwas Geld, maximal 30 EUR. Das war es dann auch schon. In der Regel verzichten die meisten, die Deine Tätigkeit ausüben darauf, Umsatzsteuer abzuführen. Wenn man bis 17500 EUR im Jahr über die Selbstständigkeit verdient ist das auch kein Problem. Für alles weitere, wie man Rechnungen schreibt etc. dafür empfehle ich ein Gespräch mit der IHK.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34483 Beiträge, 17813x hilfreich)

Na, die Steuerpflicht (gemeint ist die Einkommensteuer), die es in der geringfügigen Beschäftigung ja nicht gäbe, gehört auch noch zu den Folgen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Und bei Gewerbe sollte man tunlichst eine Haftpflichtversicherung haben...

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34483 Beiträge, 17813x hilfreich)

dafür wird man von den "Auftraggebern", die in Wirklichkeit Arbeitgeber sind, als geringfügig Beschäftigter entlohnt. Und woher genau wissen Sie, daß das hier der Fall ist? Dem TE scheint davon nichts bekannt zu sein...
Anderenfalls steht Stress am Horizont, denn das wäre eine geradezu klassische "scheinselbständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit". Weil er Dienstleistungen für verschiedene Auftraggeber erbringt? Das kommt mir doch sehr gewerbetypisch vor...

-- Editiert von muemmel am 01.07.2016 20:35

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Dicker01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Dicker01):
Ich weiß, dass die Frage schon gestellt wurde, aber sie wurde nicht ausreichend beantwortet. Es geht darum, ob man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man ab und an für verschiedene Auftraggeber auf verschiedenen Events kellnert. Sagen wir mal max. Einmal im Monat, eher unregelmäßig.

Nein, das ist kein Gewerbe, dafür wird man von den "Auftraggebern", die in Wirklichkeit Arbeitgeber sind, als geringfügig Beschäftigter entlohnt.

Anderenfalls steht Stress am Horizont, denn das wäre eine geradezu klassische "scheinselbständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit".


Meines Wissens besteht eine Scheinselbstständigkeit nur, wenn zum größten Teil nur bei einem
Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Dicker01):
Ich weiß, dass die Frage schon gestellt wurde, aber sie wurde nicht ausreichend beantwortet. Es geht darum, ob man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man ab und an für verschiedene Auftraggeber auf verschiedenen Events kellnert. Sagen wir mal max. Einmal im Monat, eher unregelmäßig.

Nein, das ist kein Gewerbe, dafür wird man von den "Auftraggebern", die in Wirklichkeit Arbeitgeber sind, als geringfügig Beschäftigter entlohnt.

Anderenfalls steht Stress am Horizont, denn das wäre eine geradezu klassische "scheinselbständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit".


Eine Scheinselbstständigkeit besteht meines Wissens nur wenn man zum größten Teil nur einen Auftraggeber hat, daß ist hier nicht der Fall. Es handelt sich um verschiedene Unternehmen die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

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#10
 Von 
Dicker01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, die Steuerpflicht (gemeint ist die Einkommensteuer), die es in der geringfügigen Beschäftigung ja nicht gäbe, gehört auch noch zu den Folgen.

Das weiß ich, aber trotzdem danke.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dicker01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
welche Kosten/Folgen entstehen durch die Anmeldung ?


Der Gewerbeschein kostet etwas Geld, maximal 30 EUR. Das war es dann auch schon. In der Regel verzichten die meisten, die Deine Tätigkeit ausüben darauf, Umsatzsteuer abzuführen. Wenn man bis 17500 EUR im Jahr über die Selbstständigkeit verdient ist das auch kein Problem. Für alles weitere, wie man Rechnungen schreibt etc. dafür empfehle ich ein Gespräch mit der IHK.

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung nach hgb sind mir bekannt, das gilt auch für die Kleinunternehmerregelung, trotzdem danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34483 Beiträge, 17813x hilfreich)

Dann ist doch alles klar - daß das ein Gewerbe ist und angemeldet werden muß, steht ja nun schon in Beitrag Nr. 2. Je nachdem, was Sie sonst tun, könnte natürlich irgendwann die Krankenkasse auf Sie zu kommen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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