Hallo,
wir haben uns nach 4 Jahre Partnerschaft und einem Kind (16 Monate alt)getrennt da Sie ein Affäre 6 Monate lang hatte und ich darauf nicht klar gekommen bin.
Mein Ex Lebensgefährtin bezieht nun Harz 4.
Die Arge fordert nun von mir das ich Betreuungsunterhalt zahlen muss.
Mein Ex Lebensgefährtin möchte das eigentlich nicht aber das spielt wohl keine Rolle oder?
Ich verdiene im Schnitt 2000€ Netto.
Mein normaler Selbstbehalt würde bei 1100€ liegen, könnte ich erhöhen lassen auf grund höherer Miete.
Für mein Kind bezahle ich 241€ Unterhalt.
Nun meine Rechnung.
2000-241=1759
1759-1100=659
Zustehen sollen ihr 3/7 von 1759€ das wären 753,86 €
Da das aber mehr wäre als nach abzug meines selbstbehaltes müste ich 659€ zahlen.
Muss ich jetzt wirklich 659€ zahlen?
Noch eine weitere frage, ich habe noch ein Kind an das ich kein Geld zahle da wir das anders geregel haben.
Wird das Kind mit angerechnet wenn ich es mit angebe?
Dann müste ich nurnoch 418€ zahlen wenn ich das richtig verstanden habe.
Kann ich mich dagegen wehren?
Meine Ex Lebensgefährtin war vor der Geburt unseres Kindes auch nicht arbeiten, ich habe die ganzen Jahre alles gezahlt.
Sie hat auch noch ein Auto was ihr gehört aber ich bezahlt habe.
Gruß
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-- Editiert Frosti1986 am 08.04.2014 10:26