Hallo an alle!!
Hier die Fakten:
Meine Tochter heute 18 Jahre wohnte bis Frühjahr 07 bei Ihrem Vater bis dieser Sie auf die Strasse setzte, da es immer Reibereien mit seiner Frau gab.
(Damals war Sie noch minderjährig)
Tochter zog als Überbergang zur Oma, da bei mir nicht genug Platz vorhanden war und ist.
Nun möchte Tochter sich eine eignen Wohnung nehmen, kann ich nachvollziehen. Nun stellt sich das Problem das Sie in der Ausbildung ist und eine Ausbildungsvergütung von 285,- Euro und zusätzlich übt Sie noch einen Nebenjob aus, bei dem Sie nochmals ca. 350,- Euro bekommt.
Da bei uns die Mieten nicht gerde billig sind (Mietstufe 4) wird es recht eng mit dem Geld.
Ich selbst kann Ihre leider Finazell nicht unter die Arme greifen, da Alleierziehend mit einem 8 Jährigen Sohn und meinen Lebensunterhalt selbst erstreite und keine Staatlichhilfe erhalte und gerade so über die Runde komme.
Nun stellt sich die Frage ob der Vater jetzzt zahlen muß?
Er meint er könne auch in Naturalien zahlen und müsse keinen Barunterhalt leisten!
Meinte Tochter scheut den Weg zum Anwalt da Sie Angst hat das sie sich dann gänzlich entfremden.
Übrigens besteht ein Unterhalttitel aus dem Jahre 1989
Ich wäre echt froh über Tipps und Ratschläge.
Tochter möchte eigene Wohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Hallo,
quote:
Meine Tochter heute 18 Jahre wohnte bis Frühjahr 07 bei Ihrem Vater bis dieser Sie auf die Strasse setzte ...
Damit ist der Vater ebenso wie die Mutter barunterhaltspflichtig.
Das Einkommen der Tochter beträgt 285 EUR (Ausbildungsvergütung) + 350 EUR (Nebenjob) = 635 EUR abzgl 5 % Ausbilungsaufwand 31,75 EUR verbleiben 603,25 EUR zzgl. 154 EUR (Kindergeld) = 757,25 EUR Eigeneinkommen.
Da ihr Bedarf 640 EUR beträgt hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Selbst wenn man ihr wegen der teuren Mieten einen Mehrbedarf zugestehen würde, dürfte wohl nichts zu holen sein.
Wenn der Vater das Kindergeld nicht an die Tochter überweist, dann kann sie bei der Kindergeldkasse einen Antrag auf Abzweigung stellen, dann wird es direkt an sie gezahlt.
Wenn man sparsam lebt, kann man mit 750 EUR auch durchaus über die Runden kommen. Andere müssen da mit sehr viel weniger klar kommen ...
Grüße
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Bei Studenten ist es so, dass sie nicht zu einem Nebenjob verpflichtet sind und ich meine auch gehört zu haben, dass man den Verdienst daraus nicht anrechenen kann.
Auf jeden Fall ist es aber glaube ich so, dass die Tochter den Job kündigen könnte, falls er ihr mit der Ausbildung zusammen zu viel wird und dann auch beide Elternteile wieder unterhaltspflichtig sind.
Hallo,
quote:
Er meint er könne auch in Naturalien zahlen und müsse keinen Barunterhalt leisten!
Mit dem Argument hätte er kommen können. bevor er die Tochter vor die Tür gesetzt hat.
So liegt der Bedarf, wie meine Vorredner schreiben, bei 640€.
Wenn wir mal den Zusatzjob außen vor lassen. den könnte die Tochter schmeißen, verpflichtet ist sie dazu nicht, hat sie ein Einkommen von 285€ + das an sie weiterzuleitende Kindergeld von 154€, verbleibt ein ungedeckter Bedarf von 201€. Diverse berufsbedingte Aufwendungen unberücksichtigt.
BAB müsste beantragt werden, würde den Bedarf senken.
Dann steht aber immer noch die Frage im Raum, ob der Vater leistungsfähig ist.
Denn... mit Ende der Privilegierung rutscht die Tochter in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ziemlich weit nach hinten.
Eure Tochter soll sich mit dem Vater zusammensetzen und sich einvernehmlich einigen.
DU, halt dich raus.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Danke erstmals für die Antworten.
Leistungsfähig wäre er,hat einen sehr gut bezahlten Job und 2 Häuser ist mittlerweile verheiratet und seine Frau bekommt ende März ihr erstes gemeinsames Kind.
Das Problem ist auch, dass ich die Tochter auf meiner Steuerkarte habe und das Kindergeld beziehe (welches ich an Oma weiter gebe) und somit die Klasse II habe, meinen Sohn hat mein Ex (nicht der Vater der Tochter) auf seiner Karte. Denn er hat mit meinem Sohn 2 zuzahlende Kinder und ohne die II`er Klasse wäre mein Unterhalt für meinen Jungen kritisch, und wenn ich noch in die Klasse I rutsche, sehe ich schwarz für mein monatliches auskommen.
<quote>Denn... mit Ende der Privilegierung</quote>
Was bedeutet diesund wann endet diese?
Der Vater hat auch in der Zeit wo sie noch minderjährig war (nach rausschmiss) keinen Unterhalt geleistet.
Kann man dieses Geld noch einfordern?
LG
-- Editiert von sunny_tate am 11.01.2008 10:31:55
Das mit der Privilegierung bedeutet (glaube ich),
dass dann minderjährige Kinder oder ehemalige Ehefrauen vor deiner Tochter in der Unterhaltsrangfolge kommen.
Also, angenommen er hat noch zwei kleine Kinder, dann werden erst deren Unterhaltsansprüche erfüllt. Wenn dann nichts mehr übrig bleibt, dann bekommt deine Tochter nichts mehr.
Aber - wenn er einen gutbezahlten Job hat ist das denke ich eher unrealistisch und es müsste noch was übrig bleiben.
Hallo,
Privilegierung:
unter 21 +
bei den Eltern oder einem Elternteil wohnend +
sich in allgemeiner Schulausbildung befindend.
D.h. das künftige Kind geht vor, ebenso der Unterhalt an dessen Mutter und der SB erhöht sich auf 1100€.
quote:
Der Vater hat auch in der Zeit wo sie noch minderjährig war (nach rausschmiss) keinen Unterhalt geleistet.
Du etwa?
Du scheinst du vergessen, dass auch du einer verstärkten Erwerbsobliegenheit unterlegen warst.
Hast du in der Zeit, als eure Tochter beim Vater lebte, Unterhalt bezahlt?
quote:
Kann man dieses Geld noch einfordern?
Nein!
quote:
Das Problem ist auch, dass ich die Tochter auf meiner Steuerkarte habe und das Kindergeld beziehe (
War das immer so? KG steht demjenigen zu, der den größten Teil oder alleine Unterhalt leistet.
Das mit den Steuerklassen ist etwas wirr.
Ich wüsste nicht, was der Unterhaltsanpruch deines Sohnes mit der zu tun hat.
Jedenfalls schaffst du dir damit ungerechtfertigte Vorteile.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Halt, noch was übersehen:
quote:
Übrigens besteht ein Unterhalttitel aus dem Jahre 1989
Dir gegenüber??
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Nein, nicht mir gegenüber.
Die Tochter war immer bei mir gemeldet auch in der Zeit wo sie beim Vater lebte.
Ich habe immer für meine Tochter gesorgt, und mache es auch heute noch! Kaufe ihr was zum anziehen usw.
Da ich 900,- zu verfügung habe, wovon hätte ich den Unterhalt leisten sollen?
quote:
Da ich 900,- zu verfügung habe, wovon hätte ich den Unterhalt leisten sollen?
Du warst genauso einer verstärkten Erwerbsobliegenheit unterlegen wie das Väter auch sind.
Denen wird oft noch ein Nebenjob aufs Auge gedrückt.
Man ist nämlich verpflichtet, wenigstens den Mindest-KU zu leisten.
quote:
Ich habe immer für meine Tochter gesorgt, und mache es auch heute noch! Kaufe ihr was zum anziehen usw.
Dafür hast du keinen KU bezahlt und der Vater hat Betreuungs-Unterhalt sowie Barunterhalt leisten müssen.
Nochmal:
Da du finanziell nicht mitspielst:
Halt dich raus, das ist Sache zwischen Vater und Tochter!
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
quote:
Das Problem ist auch, dass ich die Tochter auf meiner Steuerkarte habe und das Kindergeld beziehe (welches ich an Oma weiter gebe) ...
Wieso gibst du das Kindergeld an Oma weiter????
Das Kindergeld steht der Tochter zu und ist an sie weiterzuleiten!
Mach das einfach, und schon hat sie genügend Geld ...

Grüße
Hach Groellheimer,
noch wohnt die Tochter bei der Oma und bevor die gar nix kriegt...
Unkosten wird die Oma schließlich auch haben, oder?
Wenn sie in eigener Wohnung lebt, dann sieht das anders aus.
Grüßle
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