Hallo,
habe mich vor ca 9 Monaten von meiner Frau - und somit auch von ihrer inzwischen 11-jährigen Tochter - getrennt, nachdem wir 5 Jahre zusammengelebt haben. Damals war meine Stieftochter also 5 Jahre alt. Adoptiert habe ich sie (leider) nicht, da wir keine Notwendigkeit dafür sahen. Einen leiblichen Vater hat sie natürlich, der ist aber nirgendswo erwähnt. In der Geburtsurkunde steht "Vater unbekannt". Darauf haben sich meine Frau und der Vater des Kinders damals geeinigt, da er eine eigne Familie mit 2 Kindern hat. Dennoch hielt meine Frau Kontakt zu ihm und präsentiert ihn meiner Stieftochter als ihren leiblichen Vater, indem er 3 mal im Jahr vorbeikommt, eben an Ostern, Weihnachten und am Geburtstag, um große Geschenke vorbeizubringen.
Dass meine Stieftochter dennoch mich als ihren Vater ansieht, weiß meine Frau genauso gut wie ich (gibt sie sogar zu), da sie (meine Stieftochter) vor ihren Freundinnen von mir von ihrem Papa spricht. Ist ja auch irgendwo normal, da ich in 5 Jahren sehr prägenden Kindesalters jeden Tag bei ihr war, ihr leiblicher Vater aber nur 3 mal im Jahr.
Nun zum Problem:
Da ICH meine Frau verlassen habe (und nicht umgekehrt), und ich inzwischen auch eine neue Freundin habe, ist sie natürlich extrem gekränkt und konterte mir zunächst damit, dass ich meine Stieftochter nicht mehr sehen durfte. Als ich dann hart geblieben bin und sie schließlich bei einem Besuch meinerseits selbst gemerkt hat, wie sehr mich meine Stieftochter vermisst hat, hat sie mir immerhin eingeräumt, dass ich sie hier und da mal sehen darf, aber nicht regelmäßig. Nun muss ich seit etwa 3 Monaten ca. 2 bis 5 mal den "Bückling" machen, bevor ich mit meiner Stieftochter wieder mal was unternehmen darf. Jedes mal, wenn es dann soweit ist, merke ich wieder, wie gerne auch meine Stieftochter öfters etwas mit mir machen würde, sie sich aber nicht traut, dies ihrer Mutter zu sagen, um sie nicht zu verletzen. Soll sie ja auch nicht, sondern ich hoffe nach wie vor auf die Einsicht meiner Noch-Ehefrau, dass sie einsieht, dass ihr Verhalten nur IHRER Tochter schadet und sich spätestens in der Pubertät rächen wird.
Da ich weiß, dass ich keinerlei Rechte habe (oder?), suche ich auf diesem Wege nach ein paar Tipps, wie ich ihr wenigstens handfest ins Gewissen reden kann, bevor es zu spät ist, bevor das Verhältnis bzw. Vertrauen meiner Stieftochter zu mir gestört ist. Abgesehen davon, dass mich das auch fertig macht, und ich nicht ewig vor ihr den Bückling machen will/kann.
Gibt es vielleicht irgendwelche prägenden Artikel, die sich an solche gekränkten, uneinsichtigen Mütter richten, in denen so etwas steht wie "... Sie schaden der Psyche ihres Kindes erheblich, wenn sie dem (Stief-)vater ihres Kindes nicht ein regelmäßiges, mindestens 14-tägiges Umgangsrecht einräumen..." Möglichst noch mit ein paar etwaigen Konsequenzen/ Folgen, wenn sie dies nicht tut?
Oder hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und kann mir Ratschläge geben, wie ich es lösen kann?
Für konstruktive Antworten Vielen Dank im Voraus!
"Umgangsrecht" Stiefvater
..also wenn die mutter nicht will, dann wirst du es leider schwer haben.
ich hatte die ähnliche situation, verstärkt noch dadurch, dass die frau und ich ein gemiensames kind haben und die schwester des kleinen für mich auch lange tochter und ich vater für sie war.
no chance beim jungedamt und familiengericht einen umgang ein zu fordern (!!) ich habe es versucht hat aber nicht funktrioniert, da keinerlei rechtliche handhabe.
trotzdem empofehle ich dir dich beim jungendamt starke für den umgang zu machen. ich glaube aber dass es nur funktionieren kann, wenn jegliche agresivität und negativen kommentare zur mutter unterläßt. vielleicht hast du glück und vor allem das kind.
übrigens kann die emotionale bveeinflussung der mutter auch dazu führen, dass sich die klien irgendwann gegen dich entscheiden muss, weil die mutter es mehr oder weniger so verlangt (loyalitätskonflikte) bereite dich darauf vor, dass auch das passieren kann. die schwester meines kleinen und ich haben fast keine kontakte merh (drei jahre mehr oder weniger papa und dann von heute auf morgen null)
die mutter des kindes hat ja auch den ersten und leiblichen vater ausgeblendet, ich sehe da die gefahr, dass beim nächsten mal du ausgeblendet wirst.
sorry für diese viellecht depremierende einschätzung aber du kannst nur kämpfen, buckeln und auf höhere mächte vertrauen.
aber tu´s..des kindes wegens
uwe
Du hast keine Chance auf ein Umgangsrecht. Denn das Umgangsrecht stehe dir zwar quasi zu, aber es soll zum Wohle der Kinder dienen. Aber das weißt du schon selbst.
Tipps gibt es keine, denn deine Grundeinstellung zur der Mutter (berrechtigt.!?) ist denkbar schlecht, so dass du sie in kürze rumbekommst.
Habt ihr ein gutes Verhältnis wird es niemand auf der Welt wirklich kaputt machen können. Du musst die Klappe halten und warten.
Ansonsten kannst du dich noch an den e.V. "Einsame Väter" wenden. Die kennen sich aus und werden dich in deinem Fall sicher gut beraten.
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Les dich hier mal durch:
2) Das Umgangsrecht des Stiefelternteils nach § 1685 Absatz 2 BGB
seit dem 30.4.2004
Wichtigste Voraussetzung des neuen Umgangsrechts gemäß § 1685 Absatz 2 BGB
(neue Fassung) ist, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dienen muss und diese Personen tatsächlich Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben. Das Gesetz geht davon aus, dass dies regelmäßig dann der Fall ist, wenn die Bezugsperson mit dem Kind über eine längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Mit diesem Gesetz hat man sich weiter konsequent von tradierten gesellschaftlichen Vorstellungen über die Familie und das gesetzliche Rollenverhältnis von Vätern und Müttern gelöst und nun auch die Situation von Kindern berücksichtigt, die in so genannten unvollständigen, oder Patchwork-Familien leben. Stiefeltern gelten nun als "enge Bezugspersonen" wenn sie mit dem Kind längere Zeit in einem Haushalt zusammengelebt haben, obwohl sie bereits nach dem früher geltenden Recht ein Umgangsrecht hatten. Nun hat auch der Lebenspartner, der nicht mit dem Elternteil des Kindes verheiratet war, also der "Stief"-Elternteil in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Umgangsrecht nach der Neufassung des Gesetzes.
Um einen "Umgangstourismus" für das Kind zu verhindern, gibt es allerdings eine Reihenfolge, die zu beachten sein wird: Vorrang beim Umgangsrecht haben zuvörderst die nicht mit dem Kind zusammenlebenden leiblichen Eltern, dann die anderen nahe stehenden Verwandten (Geschwister, Großeltern) und erst dann die Stiefeltern bzw. der nicht mit dem Elternteil verheiratete Lebenspartner und andere Bezugspersonen des Kindes (Pflegeltern, o.ä.).
Die Reihenfolge der Umgangsberechtigten sieht danach wie folgt aus:
An erster Stelle: Die Elternteile, auch der nichteheliche Elternteil (hier wird vermutet, dass der Umgang dem Kindeswohl dient), gemäß § 1684 BGB
;
An zweiter Stelle: Die übrigen nahen Verwandten (Großeltern, Geschwister, neben leiblichen auch Halbgeschwister und Adoptivgeschwister), wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, gemäß § 1685 Absatz 1 BGB
;
An dritter Stelle: Die engen Bezugspersonen des Kindes, die mit diesem nicht oder aber sogar verwandt sind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient und eine sozial-familiäre Beziehung entstanden ist, gemäß § 1685 Absatz 2 BGB
.
Anders als bei den Umgangsrechten des Kindes zu seinen Eltern und der Eltern zu ihrem Kind (§ 1684 Absatz 1 BGB
) besteht allerdings für den Stiefelternteil keine Pflicht zum Umgang, für das Stiefkind kein eigenes Recht auf Umgang mit dem Stiefelternteil.
Umgangsrecht Stiefeltern
gruß azrael
-- Editiert am 23.04.2009 17:11
hazet hallo,
das Kind weiß davon?
Ich meine, dass du nicht ihr Vater bist?
Nun, sie ist 11 und kann zu dir den Kontakt halten.
Will sie das denn?
Ist bestimmt für die Tochter nicht einfach, auf der einen Seite ist die Mutter und ein Mann der nicht ihr Vater ist.
Was denkst du, was wäre für das Kind jetzt am besten?
Bis du über den Rechtweg etwas eingeklagt hast ist das Kind 15 und deine Beziehung ist wohlmöglich im Eimer.
Wohnt ihr weit auseinander?
Zahlst du Unterhalt? Wäre das ein Deal mit der Frau?
Ist doch egal, welche Art Bückling du machst:)
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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"
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