Hallo,
hätte da mal eine Frage zum Unterhalt nach der Scheidung bzw. Trennungsunterhalt:
Meine (noch) Frau hatte zur Zeit unserer Ehe nur Teilzeit gearbeitet, damit sie sich Nachmittags um ihren Sohn kümmern konnte. Ich habe ständig in Vollzeit gearbeitet. Nun ist es so, dass ihr Sohn (ist nicht mein Sohn) seit unserer Trennung weiterhin bei mir wohnt, und seit einigen Monaten offiziell bei mir als Pflegekind (geregelt übers Jugendamt) lebt. Ich arbeite weiterhin in Vollzeit.
In den nächsten Wochen dürfte es zum Gerichtstermin bzgl. der Scheidung kommen, wobei es sicher auch um Unterhalt gehen wird. Bin ich hier verpflichtet Unterhalt an meine Ex zu zahlen, oder kann man von ihr fordern, dass sie sich auch eine Vollzeitstelle sucht. Immerhin haben sich die Verhältnisse bzgl. der Kinerbereuung geändert.
Unterhalt nach Scheidung / Trennungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Schwabe1769,
Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung zugesprochen werden.
Nach dem ersten Trennungsjahr kann aber vom Partner verlangt werden das er sich seinen Unterhalt selbst verdient.
Du müsstest nach dem ersten Jahr der Trennung nur Unterhalt zahlen wenn sie wegen Krankheit oder trotz intensiver
Bewerbungen keine Arbeit finden würde.
Wie alt ist das Kind?
Wie lange läuft die Trennungszeit schon?
lg
edy
Das Kind ist 14,5 Jahre alt und getrennt haben wir uns vor 22 Monaten und bei mir ausgezogen ist sie vor 17 Monaten. Die Scheidung ist aber noch nicht durch. Gesundheitlich hat sie auch keine Probleme, hat sich aber auch mach meinen Erkenntnissen bisher nicht oder kaum irgendwo beworben um eine Vollzeitstelle zu bekommen bzw. sich um einen zusätzlichen 450 Euro Job gekümmert.
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Hallo Schwabe,
zahlst du z.Zt. Trennungsunterhalt?
Sie müsste dir Unterhalt für ihr Kind zahlen.
lg
edy
Hallo.
Folgender Sachverhalt: Ausgezogen ist sie 08.2015 und wollte von mir Unterhalt. Daraufhin hat mein Anwalt von ihr Unterhalt für ihr KInd verlangt. Sie vertrat anschließend die Meinung, dass die Unterhaltsansprüche dann verrechnet werden, und es floss kein Geld. Seit 11.2016 habe ich ihren Sohn nun vom Jugendamt als Pflegekind zugesprochen bekommen - heißt, ich bekomme seit dieser Zeit für ihn Pflegegeld vom Jugendamt. Zu dieser Zeit waren wir aber schon über ein Jahr getrennt.
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