Habe mal eine Frage bezüglich Aufsichtspflicht von Lehrpersonal:
Ein Schüler wurde in der Klasse während des Lehrerwechsels verprügelt und ist daraufhin weggelaufen und hat das Schulgelände verlassen. Das Lehrpersonal und die Schulleitung hat ihn nicht verfolgt und auch nicht suchen lassen.
Einzig der Klassenlehrer hat die Eltern angerufen und mitgeteilt, dass das Kind weggelaufen wäre, und die Eltern es jetzt suchen müssten.
Ich denke, hier ist es egal, in welchem Bundesland das geschehen ist, denn dieses Procedere kann nicht in Ordnung sein.
Welche Möglichkeiten haben nun die Eltern und die hinzugezogene Klassenpflegschaft, etwas zu unternehmen?
Das Kind hat sich zum Glück wohlbehalten wieder eingefunden, ist aber total verstört.
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"Viele Grüße
D.S."
Aufsichtspflicht von Lehrer verletzt? Schüler weggelaufen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Das Kind soll 12 Jahre alt sein und die 6. Klasse besuchen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss man wohl ans Schulamt richten, oder? Es handelt sich um eine Realschule in NRW.
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"Viele Grüße
D.S."
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Eigentlich endet die Aufsichtspflicht m.E. am Ende des Schulgeländes.
Das kann wohl doch nicht Ihr Ernst sein.
Dienstaufsichtsbeschwerde wäre wohl die einzige Möglichkeit.
Die berümten drei F.
Formlos, Fristlos, Fruchtlos
Ein Fehlverhalten wäre dann zu sehen, wenn absehbar ist, daß das Kind wegläuft und dies zu beweisen ist.
Die Eltern sind der Meinung, dass die Schule hätte wenigstens die Polizei informieren müssen, dass das Kind weggelaufen ist, bzw. hätte sofort jemanden losschicken müssen, um das Kind zu suchen. Es war abzusehen, dass die Eltern mehr als 30 min. bräuchten, um sich auf den Weg zu machen. Ich denke, die Klassenpflegschaft kann hier wohl wenig tun, oder?
--- editiert vom Admin
>>bzw. hätte sofort jemanden losschicken müssen, um das Kind zu suchen. <<
Wen sollte denn die Schule Ihrer Meinung nach losschicken, um den Schüler zu suchen?
Einen Lehrer, der dadurch eine Klasse ohne Aufsicht lässt???
Die Schule hat genau richtig gehandelt.
Sie verständigte sofort die Eltern, die ja ihrerseits entsprechend tätig werden können.
--- editiert vom Admin
Die Frage ist nicht nur, WER den Schüler hätte suchen sollen, sondern auch WO.
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"gruß azrael"
'...Es war abzusehen, dass die Eltern mehr als 30 min. bräuchten, um sich auf den Weg zu machen...'
Der Schüler wird also täglich zur Schule gebracht und abgeholt, da es ja ansonsten für die Eltern keinen Grund für die Annahme gibt, dass er nicht nach Hause findet.
Haben die Eltern kein Telefon um die Polizei zu verständigen, wenn sie es für notwendig erachten?
Die Überlegungen der Eltern gegen die Schule wegen der fehlenden Polizeiverständigung vorzugehen sind vollkommen abwegig.
Im übrigen haben die Eltern die Polizei doch anscheindend auch nicht verständigt oder?
Guten Abend!
Danke für die vielen Antworten. Das deckt sich im Grunde mit dem, was ich den Eltern gesagt habe. Also ist die Klassenpflegschaft sowieso raus aus der Sache
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"Viele Grüße
D.S."
--- editiert vom Admin
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