Geld zurückfordern???

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Zerato
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Geld zurückfordern???

Hallo,

also folgendes. Mein Vater hat mit einer Person, dieser sollte unser Haus renovieren, Bad etc. , einen Vertrag unterschrieben und 8.000€ gezahlt.
Rechnung und Vertrag etc. alles vorhanden.

Problem:
Diese Person ist seine Pflichten nicht nachgegangen.
Hat weder das Geld zurückgezahlt, noch die Arbeit begonnen.
Es ist nun ein halbes Jahr her und nur Streit mit dieser Person, ständig redet er sich raus.

Nun möchten wir mithilfe eines Anwalts das Geld zurückfordern und evtl. gerichtlich vorgehen.

Nur leider verstehen wir die rechtliche Lage nicht so und brauche eure Hilfe, wie man vorgeht?

Danke!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12026 Beiträge, 4432x hilfreich)

Um klein anzufangen, was steht denn im Vertrag drin?

Ist dort ein Zeitraum oder eine Frist vereinbart, (bis) wann die Arbeiten zu beginnen / beendet sein sollen.

Habt Ihr dem Handwerker schriftlich (per Einschreiben) eine Frist gesetzt?

Und was für eine Rechnung ist das?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zerato
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Das er die Arbeit nachgeht was er macht etc.
Also in dem Fall Bad Sarnierung.
Frist glaub ich nicht.
Nur so ein Vertrag und eben eine Rechnung.
Der war ja keine Firma sondern ein schlichter Handwerker haben. Haben beide unterschrieben er sowie mein Vater.
Er war halt bei uns Zuhause und haben dann alles besprochen und wurde eben alles mögliche unterschrieben...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

ich könnte mir jetzt auch die Mühe machen nach einem alten Thread zu suchen, aber kann es nicht sein, dass du unter einem anderen Nicknamen schonmal über diese geschichte gepostet hattest? Kommt mir doch sehr bekannt vor deine Geschichte...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Ums kurz zu machen: Nachweisbar (sofern noch nicht geschehen) schriftlich eine Frist setzen (beispielsweise 14 Tage) um die Arbeiten zu beginnen oder das Geld zurückzuzahlen. Der Gegenüber muss also in Verzug gesetzt werden. Ankündigen, dass man bei fruchtlosem Verlauf einen Anwalt einschaltet und Zahlungsklage vor Gericht erhebt, was erheblich teurer wird für den Schuldner.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Er war halt bei uns Zuhause und haben dann alles besprochen und wurde eben alles mögliche unterschrieben... <hr size=1 noshade>



Ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um Schwarzarbeit handelt, der Handwerker "in die Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 I Nr. 3 SchwArbG)".

Da der Vertrag bei euch zu Hause geschlossen wurde, könnt ihr ihn nach § 312 BGB widerrufen, Haustürgeschäft. Das wäre wohl das Sicherste und Einfachste. Das muss in "Textform" passieren, ein Einschreiben wäre sinnvoll. Darin 2 Wochen Frist zur Rückzahlung setzen.

Dann bliebe "bloß" noch das Problem wieder zum Geld zu kommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zerato
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Was? Ich bin zum ersten Mal auf dieser Seite und habe diesen Fall jetzt zum ersten Mal geschildert, nur weil es dir bekannt vor kommt, heißt noch lange nicht, dass Ich diese Geschichte schon mal gepostet habe....

Noch eine Frage: Zu welchem Anwalt geht man??
Wie sieht so ein Schreiben aus mit Frist setzen? Gibt es ein Muster?
Wir sind etwas überfordert mit dem alles :(

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 704x hilfreich)

Hallo,

ob das so eine sichere Kiste mit dem §312 BGB ?

Man beachte den §312, Abs. 3, Ziffer 1 BGB . Der Handwerker könnte durchaus behaupten er wäre bestellt worden, was nicht zwingend unglaubwürdig wäre.


Da würde ich lieber den regulären weg gehen und auf Erfüllung bestehen und wenn das nicht geschieht durchmahnen.

Grundsätzlich kann man in so einem Fall zu jedem Anwalt gehen. Hier liegt m. E. keine besondere Komplexität lt. deinen Ausführungen vor und somit sollte jedem der sich Anwalt nennt zumindest ein solchen "Standartprozess" geläufig sein.


Bitte, wenn Sie, wie Sie selbst sagen, nicht genug Sachkenntnis haben, bitte nicht rumbasteln oder irgendwelche Standart-Musterbriefe verschicken, sondern direkt zum Anwalt gehen und ihn das erledigen lassen.
Sonst kann sich das später böse rächen und teuer werden.


Grüße
PP

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