Gerichtskosten für eine Betreuung

26. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
ich2110
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten für eine Betreuung

Hallo und guten Tag,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

Die Situation:
Meine Mutter wurde in Köln seit 2006 von mir betreut.
Durch Streitigkeiten zwischen meinem Bruder und mir kam es zu einer Betreuung durch eine Rechtsanwältin.
Die Betreuung wurde 2010, da mein Bruder verstorben war, über das Gericht an mich übergeben.
Ich wollte keine gerichtliche Betreuung, weil meine Mutti von mir auch vorher schon korrekt betreut worden war.
Das wurde aber in Köln nicht mehr zurückgenommen obwohl meine Mutti diese Betreuung auch nicht gerichtlich wollte.
Meine Mutti zog dann zu meinem Sohn nach Oberfranken - Bereich AG Wunsiedel - Landesjustizkasse Bamberg.

Auch hier habe ich wieder versucht, aus der gerichtliche Betreuung zu kommen und meine Mutti hat das auch dem Richter, der sie besuchte, gesagt.
Dem wurde aber auch nicht statt gegeben und ich habe mich dann damit abgefunden, 1 x jährlich eine Kostenaufstellung abzugeben, die auch nie beanstandet wurde.

Für die Kosten waren in Köln 50 € jährlich angefallen, was ja noch ok war.

Die Unterlagen gingen in 2013 von Köln nach Wunsiedel.
Es kam weder für 2013 noch für 2014 noch für 2015 eine Rechnung.

Meine Mutti ist im Juli 2015 mit 98 1/2 Jahren verstorben.

Es stand fest, dass meine Mutti eine Altersdemenz hat. Sie konnte zwar sehr klar sagen was sie möchte, jedoch nach kurzer Zeit, hatte sie es dann wieder vergessen.

Jetzt, im Januar 2016 bekommt meine Tochter eine Kostenrechnung von 1.010,96 € für eine "Dauerbetreuung".
200,00 € - Jahresgebühr für 2014
200,00 € - Jahresgebühr für 2015
598,99 € - Vergütung für Sachverständigen
11,97 € - Reisekosten des Gerichts

Unter der Rechnung steht:
Seit dem 01.08.2013 wurden die Gebühren für die Betreuung erhöht. Die Mindestgebühr beträgt 200 €; Der Rechnungsbetrag ist aus dem Nachlass zu zahlen.

Warum wurde ich als Betreuerin nicht auf diese Kostenänderung hingewiesen?
Warum bekam ich nie eine Rechnung als meine Mutter noch lebte?
Warum beauftragt man einen Sachverständigen?

Ich hatte der Betreuung unter den Bedingungen zugestimmt, dass es 50 € pro Jahr kostet und ich meine Kostenaufstellung mache. Denn auf diese 50 € ist es mir nicht angekommen.
Aber jetzt nach dieser Zeit solche Rechnung zu schreiben, da würde ich mich gerne gegen wehren.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Ich freue mich auf Ihre Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Warum wurde ich als Betreuerin nicht auf diese Kostenänderung hingewiesen?

Weshalb sollte der Betreuer darauf hingewiesen werden?
Zitat:
Warum bekam ich nie eine Rechnung als meine Mutter noch lebte?

Das musst Du das Betreuungsgericht fragen.
Zitat:
Warum beauftragt man einen Sachverständigen?

Vermutlich um zu prüfen, ob die Bedingungen für eine Betreuung nach wie vor gegeben sind.
Zitat:
Ich hatte der Betreuung unter den Bedingungen zugestimmt, dass es 50 € pro Jahr kostet und ich meine Kostenaufstellung mache.

Du hast keine "Bedingungen" zu stellen! Das Gericht hat entschieden, dass Deine Mutter betreut werden muss und hat Dich zum Betreuer bestellt. Es hätte auch ein fremder Betreuer bestellt werden können, dann wären noch höhere Kosten angefallen.
Zitat:
Aber jetzt nach dieser Zeit solche Rechnung zu schreiben, da würde ich mich gerne gegen wehren.

Das kannst Du machen. Unter der Rechnung müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen (die Rechnung ist übrigens trotzdem zu zahlen). Es wird allerdings nichts nützen.

Es ist nunmal so , dass die Kostenordnung bundesweit geändert wurde. Seit 01.08.2013gilt nunmehr das GNotKG. Manche Gebühren und Geschäftswerte wurden komplett geändert. Das hat der Gesetzgeber nunmal so beschlossen.

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