Problem

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anna789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem

Habe ein Problem. Und zwar...

ich habe mit meinem Ex-Freund ein einer gemeinsamen Wohnung gelebt und dort sind natürlich auch Kosten wie Gas-Strom etc angefallen.

Jetzt bezahle ich momentan eine Gasnachzahlung ab wofür er und ich angeblich auch einenVollstreckungsbescheid bekommen haben. Allerdings bin nur ich Vertragsnehmer und zahle es wie gesagt ab.

Er allerdings hat jetzt eine negative Schufaauskunft wegen dieser Sache was für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Wie kann er denn jetzt aus dieser Sache wieder raus bzw. kann ich da irgendwas tun damit er da wieder rauskommt? Immerhin ging die Post auch nur an mich und nicht an ihn aber gegen beide liegt ein Titel vor. Alles ziemlich verwirrend

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

In der Tat, verwirrend. Mal erhält ER einen Vollstreckungsbescheid, dann wiederum haben nur SIE Post erhalten - was denn nun?

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#2
 Von 
Anna789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein- Entschuldigung! Wir haben beide einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Allerdings habe nur ich einen Monat später wieder eine Rechnung bekommen mit dem Hinweis das dass die letzte Áufforderung zur Zahlung ist-er aber nicht.
Jetzt bin ich aber nur Vertragsnehmer und er hat ja zu Unrecht diesen Vollstreckungsbescheid bekommen und den Schufaeintrag.
Wie kann man denn gegen sowas vorgehen?

VG

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#3
 Von 
Anna789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein- Entschuldigung! Wir haben beide einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Allerdings habe nur ich einen Monat später wieder eine Rechnung bekommen mit dem Hinweis das dass die letzte Áufforderung zur Zahlung ist-er aber nicht.
Jetzt bin ich aber nur Vertragsnehmer und er hat ja zu Unrecht diesen Vollstreckungsbescheid bekommen und den Schufaeintrag.
Wie kann man denn gegen sowas vorgehen?

VG

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man binnen 14 Tagen Einspruch einlegen. Das stand zweifellos auch in dem VB drin. Hat er diese Frist versäumt - Pech gehabt...

Gruß vom mümmel

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