Ab wann sind angebrachte Schilder rechtskräftig?
Gemeint sind solche Schilder die man in jedem Baumarkt kaufen kann, z.B. wiederrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschlept oder Privatgrundstück Betreten verboten.
Kann jeder einfach Schilder anbringen obwohl er z.B. nicht der Eigentümer ist?
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Schilder rechtskräftig??
Schilder werden nie rechtskräftig! Urteile werden rechtskräftig. Anbringen kann jeder auf seinem Grund und Boden, was er will. Wenn man es austesten will, wie der Besitzer reagiert, dann eben trotzdem parken, auf dem Privatgrundstück. Und dann sehen, ob abgeschleppt wird.
wirdwerden
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gut formulieren wir es anders
Verkehrsschilder haben eine Rechtsgrundlage. Nicht jeder kann und darf sie aufstellen. Verstöße werden nach Rechtsgrundlage geahndet. Würde ich ein ähnliches Schild aufstellen, fehlt diesem Schild die Rechtsgrundlage und ich kann niemanden bei einem Verstoß dagegen belangen.
Wie verhält es sich bei oben genannten Schildern?
Ändert es etwas, wenn auf dem Schild z.B. steht "Der Eigentümer" oder "Die Hausverwaltung" ?
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Nochmals: wenn ich ein Grundstück aus was für Gründen auch immer besitze (muss nicht Eigentum sein), dann kann ich auch bestimmen, wer es betreten, beparken oder was auch immer darf. Und dieses darf ich kundtun in Form von Schildern, oder wie sonst auch immer. Wo ist das Problem?
wirdwerden
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Die Schilder haben per se keine besondere rechtliche Bedeutung (d.h. sie schaffen kein Recht, das nicht schon vorher da war), sie dienen nur zur Klarstellung, welche Schritte (zu denen er berechtigt ist) der Eigentümer ggfs. zu gehen bereit ist.
Daß das Parken auf Privatgrund oder das Zuparken einer Einfahrt dazu führt, daß der Betreffende abgeschleppt werden kann und für die Kosten erstattungspflichtig ist, ist offenkundig. Daß der Eigentümer das auch mitteilt, damit man sich vielleicht lieber zweimal überlegt, ob man da wirklich stehen möchte, ist nachvollziehbar.
Genau so wie "Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht" oder "Vorsicht vor dem bisschen Hund".
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Nehmen wir an ich bin Mieter in einem Mehrparteienhaus, gehe in den Baumarkt, kaufe einen Sack voll Schilder und bringe die am Haus an. Danach zeige ich jeden an, der gegen eines dieser Schilder verstoßen hat. Wie wird die Sache wohl ausgehen?
Ich lebe in einer Großstadt und bin umringt von Schildern jeder Art.
Allerings ist absolut nicht klar ob diese Schilder rechtens sind und somit Anspruch auf Befolgung haben.
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Ladendiebstahl wird zur Anzeige gebracht, besitz aber eine Rechtsgrundlage.
Grundsätzlich muss jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht werden. Dies ist kein Wahlrecht.
Vorsicht vor dem Hund ist ein Warnhinweis. Geh ich zu dem Hund und werde gebissen, kann es durchaus sein, dass ich Recht bekomme. Da der Hund so gesichert sein muss, dass er nicht beißen kann.
So klar sind diese Dinge in meinen Augen nicht.
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Wo steht, dass jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht werden muss?
Mal ganz klar: zu meiner Wohnung gehören zwei Parkplätze, die nicht einzäunbar sind, aber auf privatem Boden. Da immer wieder ein Missbrauch zu beobachten war, ich konnte mit meinen PKWs nicht auf meine angemieteten Parkplätze fahren, da von unberechtigen belegt, hab ich so ein Schild angebracht. Auch jemanden abschleppen lassen, es wurde geklagt, ich hab gewonnen. Schilder weisen auf eine Situation hin. Was passiert, wenn dann trotzdem was schief geht, das ist eine andere Frage.
wirdwerden
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Hm nun da bin ich mir nicht sicher, ob da nicht Glück im Spiel war.
Abschleppen lassen, darf eigentlich nur der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person oder Gesellschaft.
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Ein Schlid weist auf eine Rechtslage oder Gefahr hin, in einer Form die auch dem juristisch und/oder technisch unkundigen Durchschnittsbürger es erlaubt negativer Folgen zu vermeiden.
Manchmal gibt es jedoch auch eine Mischform von Rechtslage und Wunschdenken.
Bestes Beispiel das Standard-Baustellenschild:
Betreten verboten!
Eltern haften für Ihre Kinder!
Betreten verboten! => korrekt, da Hausrecht etc.
Eltern haften für Ihre Kinder! => vollkommener Stuß. Eltern haften höchstens wenn die Aussichtspflicht verletzt wurde. Und warum sollte eine 80jährige für ihren 45jährigen Sohn haften (er ist ja immer noch ihr Kind)?
quote:<hr size=1 noshade>Wie wird die Sache wohl ausgehen? <hr size=1 noshade>
Das einige Anzeigen gar nicht aufgenommen werden, da sie nicht unter das Strafrecht fallen, sondern unter das Zivilrecht. Zur Durchsetzung musst du also selbst Klage erheben.
Falls du die Berechtigung zur Anbringung nicht hast, könnte der Besitzer oder der Eigentümer des Hauses dich wegen Sachbeschädigung anzeigen. Ganz ohne das ein Schild das ankündigt...

Bei anderen könnte es Probleme geben, falls du die Bevollmächtigung zur Ausübung der Rechte nicht nachweisen kannst.
quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich muss jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht werden. Dies ist kein Wahlrecht. <hr size=1 noshade>
Falsch, siehe § 247 StGB
quote:<hr size=1 noshade>Da der Hund so gesichert sein muss, dass er nicht beißen kann. <hr size=1 noshade>
Von dieser falschen Annahme ging auch der Einbrecher aus der letztes Jahr bei uns 'vorbeischaute' ...
Wer Warnhinweise nicht beachtet, kann andere nicht für den Schaden verantwortlich machen, da dieser vorsätzlich herbeigeführt wurde.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@ Ad rem: falsch. Ich habe diese Parkplätze gemietet. Ich habe das alleinige Nutzungsrecht. Folglich kann ich auch Störer entfernen lassen, auf deren Kosten. Woher hast Du nur Deine Kenntnisse?
wirdwerden
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quote:
Abschleppen lassen, darf eigentlich nur der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person oder Gesellschaft.
Da es gemietet Parkplätze war darf ausschlieslich der berechtigte Nutzer (Besitzer) oder eine von ihm beauftragte Person oder Gesellschaft abschleppen lassen.
Der Eigentümer hat jedoch kein Recht dort abschleppen zu lassen, jedenfalls nicht ohe ausdrückliche Ermächtigung des berechtigten Nutzers (Besitzer).
@Mirk
Wo kann man das 'Alles verboten'-Schild kaufen? Wir suchen noch ein Geschenk für unseren straßeneigenen Blockwart

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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§ 247 StGb sagt nur aus, dass für die Verfolgung ein Antrag eingehen muss, nicht dass keine Anzeige zu erfolgen hat.
Eine Straftat ist mithin eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das zur Ahndung eine Strafe vorsieht.
zum Hund: Der Einbrecher hat eine Straftat begangen und somit sicher die Strafe verdient.
Klettert ein Kind über den Zaun, dein Hund beißt, wirst du verlieren.
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Das Schild hätte ich auch gerne!
wirdwerden
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@ Ad rem: kannst Du uns bitte mal erklären, was der § 247 StGB
mit Deiner Frage zu tun hat? Familiendiebstahl ist ein Antragsdelikt. Das können wir hier unstreitig stellen. Aber, was hat das mit den Schildern zu tun? Was hat das alles überhaupt mit Strafrecht zu tun?
wirdwerden
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Wer ohne den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und begeht eine Besitzstörung i.S. von § 858 BGB
bzw. Eigentumsstörung i.S. von § 1004 BGB
(OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206
). Gegen diese Besitzstörung hat der Besitzer einen Beseitigungsanspruch gemäß § 862 Abs. 2 BGB
, d.h., er kann vom betroffenen Fahrer die Beseitigung des Fahrzeugs verlangen. Was aber, wenn der Fahrer dem nicht nachkommt oder dieser nicht anzutreffen ist? Hier hat der Besitzer die Möglichkeit, gem. § 862 Abs.2 S.2 BGB
bzw. § 1004 BGB auf Unterlassung zu klagen. Dies wird jedoch in der Regel ein untaugliches Mittel sein (höchstens, wenn das gleiche Fahrzeug immer wieder dort unerlaubt geparkt wird oder, wenn es dort über einen längeren Zeitraum schon steht).
Der Begriff Mieter steht hier nicht drin.
Rechtlich gesehen, musst du den Besitzer oder Eigentümer informieren, der dann oben angeführte Schritte einleiten kann.
Dies ist der Grund, warum die Rechte des Besitzers/Eigentümers an Abschleppunternehmen abgetreten werden.
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Der Mieter ist der Besitzer, rechtlich gesehen! Únd erklär uns das nochmal mit dem Antragsdelikt, § 247 StGB
!
wirdwerden
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ich habe den 247er nicht ins Spiel gebracht
zu tun hat er mit der Sache nichts
ich habe lediglich geantwortet
es geht noch immer um die Schilder
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Lies mal weiter oben, Du hast ihn ins Spiel gebracht! Und hinsichtlich der Schilder ist ja wohl alles gesagt.
wirdwerden
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quote:
Lies mal weiter oben, Du hast ihn ins Spiel gebracht!
Nein, das war Harry_van_Sell. Der bringt öfter mal Paragraphen ins Spiel, die mit der Sache nichts zu tun haben.
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Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält es sich bei oben genannten Schildern? <hr size=1 noshade>Du hast doch überhaupt keine Schilder benannt, dabei wäre das sehr entscheidend. Ein Schild kann beispielsweise völlig unwirksam sein, wenn es gegenteilige Gesetze gibt ("Durchgang nur für Deutsche" *, "Eltern haften für ihre Kinder", "kein Winterdienst, begehen auf eigene Gefahr").
quote:<hr size=1 noshade>Nehmen wir an ich bin Mieter in einem Mehrparteienhaus, gehe in den Baumarkt, kaufe einen Sack voll Schilder und bringe die am Haus an. <hr size=1 noshade>Du hast doch gar nicht das Haus gemietet, sondern nur ein Sondereigentum davon (deine Wohnung ggf. mit Keller/Garage etc.); demnach bist du nicht Besitzer, nicht mal Eigentümer.
Nur in deinem Sondereigentum (Besitz) darfst du Schilder anbringen wie du möchtest, auf/an Gemeinschaftseigentum aber nicht.
Und ob solche irregulären Schilder trotzdem eine Gültigkeit erlangen, hängt wohl davon ab, ob der wirkliche Besitzer dies auch unterstützt. Ich würde mich jedenfalls im Zweifel daran halten, da ich nicht weiß, wer (und in welchem Auftrag) das Schild angebracht hat.
quote:<hr size=1 noshade>Grundsätzlich muss jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht werden. Dies ist kein Wahlrecht. <hr size=1 noshade>Das ist und bleibt falsch, niemand (vielleicht mit Ausnahme bestimmter Staatsorgane) ist verpflichtet, irgendetwas anzuzeigen (und noch eine Ausnahme: §138 StGB , trifft aber auf Ladendiebstahl bestimmt nicht zu).
MfG Stefan
* an der deutschen Staatsgrenze eventuell zulässig.
-- Editiert am 23.07.2010 11:45
quote:
Allerings ist absolut nicht klar ob diese Schilder rechtens sind und somit Anspruch auf Befolgung haben.
Wieso stellst du diese Frage *unmittelbar unter meinem Posting*, mit dem ich dir geantwortet habe:
"Die Schilder haben per se keine besondere rechtliche Bedeutung (d.h. sie schaffen kein Recht, das nicht schon vorher da war) "?
Was daran hast du denn nicht verstanden?
Entweder das Schild weist auf ein bestehendes Recht hin (dann ist es nur ein Hinweis, das Recht besteht aber auch ohne Schild) ["Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt"] oder auf ein nicht bestehendes Recht (dann ist es nur ein Hinweis, das Recht besteht aber auch mit Schild nicht) ["Wer hier niest, zahlt 100.000 EUR".]
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Was den Privatparkplatz betrifft.
Ich habe früher in der Fahrschule gelernt, dass wenn ein Privatparkplatz nicht vom öffentlichen Strassenverkehr z.b. durch einen poller, kette oder ähnlichem getrennt ist, es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt und man somit dort parken darf. Abschleppen ist in diesem fall nicht erlaubt. Und auch aufgestellte Schilder ändern nichts daran.
Ob sich das inzwischen geändert hat weiß ich nicht.
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Die privaten Parkplätze befinden sich auf einem privaten Grundstück, welches durch einen Bürgersteig von der Strasse getrennt ist. So etwa, wie der zweite Parkplatz vor der Garage eines Reihenhauses. Dieser private Parkplatz muss ja auch nicht durch einen Poller abgetrennt sein. Hier greift auch nicht öffentliches Recht, sondern simples Privatrecht.
wirdwerden
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Das denken die meisten, deswegen sieht man auch immerwieder diese Schilder.
Wie gesagt ich habs in der Fahrschule so gelernt und es hautnah miterlebt.
Wo ich früher gewohnt habe gab es diese Parkplätze hinter dem Gehweg.
Eines Tages war die Kripo (zivil) im Nachbarhaus und hat sich auf so eine Parkfläche gestellt. Der Mieter der Parkfläche hat das mitbekommen und ist dann zu den Beamten gegangen , wollte das sie da weg fahren und hat riesen Theater gemacht.
Der Beamte hat sich erst nicht als solcher zu erkennen gegeben und Ihn darauf hingewiesen das die Parkfläche nicht vom öffentlichen Strassenverkehr getrennt sei und somit jeder da parken darf.
Erst als er gedroht hat er würde die Polizei rufen, hat der Beamte dann seinen Ausweis gezückt und ihm gesagt:" Brauchen sie nicht die ist schon hier."
Danach war ruhe.
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Hallo Jenso1976,
nee, das ist bestimmt nicht richtig. Der Grundstückseigentümer bzw. der Besitzer hat das Hausrecht.
Daran muss sich beispielsweise auch die Polizei halten. Wenn Radarkontrollen von Privatgrundstücken aus stattfinden, kann das der Eigentümer untersagen.
Zu deinem Fall mit der Kripo: Vielleicht waren die in einem dringenden Einsatz und da gibt es dann natürlich Sonderrechte (wegen sonst kommender Schlagzeile: "Bankräuber konnte fliehen, da Polizei keinen Parkplatz finden konnte"). Ansonsten wäre die Aufforderung, den Parkplatz zu verlassen, wirksam.
Um dann aber in Selbsthilfe tätig zu werden, wäre die Polizei der falsche Ansprechpartner; es hätte (erst einmal auf eigene Kosten) ein Abschleppwagen gerufen werden müssen; wäre sicher lustig geworden.
Und zu einigen Beiträgen weiter oben möchte ich auch noch etwas sagen: Ein Schild setzt nicht in jedem Fall sowieso bestehende Rechte durch, sondern begründet bestimmte Rechte erst.
Etwa das Parkverbot: Wenn es sich nicht eindeutig um privaten Grund und Boden handelt, darf dort von jederman geparkt werden. Erst das entsprechende Schild verbietet das.
Oder der Hundehalter: Ohne Schild dürfte er wohl für eventuelle Verletzungen von Besuchern haften, da diese nicht mit einem Hund rechnen müssen, wenn sie durch den Vorgarten gehen; mit Schild käme es jedoch auf den Einzelfall an.
MfG Stefan
Auch wenn Schilder kein Recht begründen können, dass dem Rechtsinhaber nicht ohnehin zusteht, so können sie doch deutlich machen, ob und in welcher Weise der Rechtsinhaber ein Recht ausüben will.
Es kommt dabei darauf an, welchen Erklärwert das Nicht-Aufstellen eines Schildes hat. Im Normalfall ist für jeden klar, dass man nicht auf einem fremden Grundstück parken darf, so dass das Aufstellen eines privaten Parkverbotsschildes nur das wiederholt, was eh offenkundig ist.
Unter Umständen, und das mögen Jensos Polizisten gemeint haben, kann aus dem Fehlen eines privaten Parkverbotschildes aber auch geschlossen werden, dass der Eigentümer es duldet, das andere Leute auf dem Grundstück parken. Dies kann (nicht muss) z.B. bei Geschäften, Supermärkten, o.ä. der Fall sein.
Der Eigentümer eines Grundstück hat natürlich immer (auch ohne Schild) das Recht, jeden auf sein Grundstück raufzulassen oder sein Grundstück zu vermieten. Mit einem Schild „Parken kostenlos" oder „Parken kostenpflichtig – pro Std. 2,- €" macht der Eigentümer klar, wie er sein Recht ausüben will. Insofern, könnte man sagen, sind Schilder „rechtswirksam"
Anders Beispiel:
Auch ohne Schild hat man natürlich das Recht, das Einwerfen von Werbepost zu verbieten, aber nur mit einem Verbotsaufkleber macht man das auch deutlich, denn ohne den Aufkleber dürfen andere Leute davon ausgehen, dass man auch Werbepost haben möchte. Der Verbotsaufkleber ist also „rechtswirksam".
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