Strom Zählerstand nicht übermittelt - Schlussrechnung nachträglich korrigieren lassen?

16. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jan1234123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom Zählerstand nicht übermittelt - Schlussrechnung nachträglich korrigieren lassen?

Hallo,
folgende Situation:
Strom Vertrag zum 15.09.22 abgeschlossen und Start Strom Zählerstand übermittelt. Zum 01.05. habe ich beim selben Anbieter in einen günstigeren Tarif gewechselt. Sowohl zum Jahreswechsel als auch zum Tarifwechsel kam keine Aufforderung den Zählerstand abzulesen und zu übermitteln. Jetzt habe ich eine Schlussrechnung erhalten (15.09.22-30.04.23), in der mit viel zu hohen Schätz-Werten mein Stromverbrauch berechnet wurde.
Kann ich die Rechnung korrigieren lassen, obwohl ich keinen Zählerstand zum 30.04. abgelesen habe?
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal!

-- Editiert von User am 16. Juni 2023 23:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Jan1234123):
Sowohl zum Jahreswechsel als auch zum Tarifwechsel kam keine Aufforderung den Zählerstand abzulesen und zu übermitteln.

Warum auch?



Zitat (von Jan1234123):
Kann ich die Rechnung korrigieren lassen, obwohl ich keinen Zählerstand zum 30.04. abgelesen habe?

Klar.
Sobald man das Problem gelöst hat, wo man die fehlenden Zählerstände herbekommt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jan1234123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum auch?

Weil sie ja ab dem Stichtag mit einem anderen Preis rechnen und um das genau trennen zu können bräuchten sie den Zählerstand an dem Tag des Tarif Wechsels.

Zitat (von Harry van Sell):
Klar.
Sobald man das Problem gelöst hat, wo man die fehlenden Zählerstände herbekommt ...

Die Zählerstände kann ich ablesen, da es meine erste eigene Wohnung ist, war ich mir nicht bewusst, dass man den Zählerstand auch übermitteln muss, ohne danach gefragt bzw. dazu aufgefordert worden zu sein.

Reicht es wenn ich einen Zählerstand von heute nach reiche und der Stromversorger muss die die Rechnung dann neu aufstellen/neu berechnen?

0x Hilfreiche Antwort

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