Verkauf von einem Produkt im Ausland mit Versand aus Deutschland

24. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jakl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von einem Produkt im Ausland mit Versand aus Deutschland

Hey Leute,

Ich habe mal eine Frage an der ich mir schon seit Tagen den Kopf zerbreche.
Ich versuche euch mal kurz ein Szenario zu schildern:

- Ich möchte ein Produkt online verkaufen.
- Der Besitz, sowie der Konsum dieses Produktes ist in Deutschland völlig legal.
- Der Verkauf/ Das in Verkehr bringen dieses Produktes ist allerdings untersagt.


Nun die Frage:

Wenn ich ein Gewerbe in einem Land anmelde in dem der Verkauf des besagten Produktes legal ist, könnte ich es von Dort aus theoretisch ohne
Probleme vertreiben.
Nun möchte ich das Produkt also in einem anderen Land online verkaufen, indem ich dort ein Gewerbe, sowie ein Geschäftskonto angemeldet habe.
Der Versand soll allerdings aus Deutschland erfolgen. Als Absender könnte ich dann meine Geschäftsadresse außerhalb von Deutschland angeben.

Zusammengefasst:

- Der reine Verkauf findet nicht in Deutschland statt, sondern läuft über ein Land, indem das Produkt legal vertrieben werden darf.
- Der Versand soll aus Deutschland erfolgen.

Ist dies möglich oder bin ich da verhindert? Zählt Deutschland, woraus versendet wird, dann als Land in dem für die Geschäftsführung notwendige
Maßnahmen von Wichtigkeit getroffen und angeordnet werden?

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16525 Beiträge, 9304x hilfreich)

Inverkehrbringen tut man es ja wahrscheinlich, wenn man von Deutschland aus versendet.
Bei vielen Produkten liegt ein "Inverkehrbringen" vor, wenn es in der EU verkauft wird (es muss nicht unbedingt Deutschland sein). D.h. ein Versand von Deutschland in ein anderes EU-Land ist trotzdem ein verbotenes "Inverkehrbringen".
siehe https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html

Primär stellt sich natürlich die Frage, wie in Deutschland ein Produkt einem Verkaufsverbot unterliegen kann, das in anderen EU-Ländern verkauft werden darf.
Der EuGH hat ja vor nicht allzulanger Zeit bekräftigt, dass das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU nur dann eingeschränkt werden darf, wenn Aspekte des Gesundheitsschutzes dagegen sprechen.

Wenn Ihr Produkt ein Produkt ist, das in Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht verkauft werden darf, sollten Sie es ohne anwaltliche Beratung auch nicht in anderen EU-Ländern verkaufen.
Sollte durch Ihr Produkt bei einem Kunden in einem anderen EU-Land ein Gesundheitsschaden eintreten, wären Sie in der Haftung - auch wenn das Produkt im Land des Kunden legal verkauft werden darf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Jakl):
Der Versand soll aus Deutschland erfolgen

Ist gleich Inverkehrbringen

Wobei das Inverkehrbringen eigentlich schon früher erfolgt, das Produkt muss ja erst mal in Lager nach DE kommen,



Zitat (von drkabo):
Der EuGH hat ja vor nicht allzulanger Zeit bekräftigt, dass das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU nur dann eingeschränkt werden darf, wenn Aspekte des Gesundheitsschutzes dagegen sprechen.

Nö, der darf auch aus anderen Gründen eingeschränkt werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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