Gewerbe anmelden als Künstler

28. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kunstmuffel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe anmelden als Künstler

Hallo
Ich plane schon seit einer Weile, als Künstler im Internet Geld dazu zu verdienen.
Ich bin Student und will mein Hobby zum Beruf machen, um mich und meine Familie finanziell zu unterstützen.
Mein Vorhaben:
Im Internet mit Aufträgen (Commissions), Patreon und Ko-fi Geld zu verdienen, später auch mit Youtube und Twitch.

Ich habe mich weitesgehnd über Gewerbeanmeldung informiert, sowie werde ich die Kleinunternehmerregelung erstmal in Gebrauch machen.

Meine Frage wäre ,was ich bei der Tätigkeitsbeschreibung angeben soll bzw. die oben beschriebenen Tätigkeiten richtig wären. Ich möchte natürlich alles richtig machen, deswegen hoffe ich ist meine Frage hier richtig :D



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kunstmuffel):
was ich bei der Tätigkeitsbeschreibung angeben soll

Was genau machst Du denn?



Zitat (von Kunstmuffel):
bzw. die oben beschriebenen Tätigkeiten richtig wären.

Ich lese nirgendwo welche?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Kunstmuffel):

Meine Frage wäre ,was ich bei der Tätigkeitsbeschreibung angeben soll bzw. die oben beschriebenen Tätigkeiten richtig wären. Ich möchte natürlich alles richtig machen, deswegen hoffe ich ist meine Frage hier richtig :D

Eines auf jeden Fall nicht: Künstler.

"Künstler" und "gewerbetreibend" schließt sich gegenseitig aus, Künstler sind Freiberufler.

Wie man die geplanten Tätigkeiten am besten für die Gewerbeanmeldung beschreibt, kann man üblicherweise sehr gut mit der Gewerbebehörde klären.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Im Internet mit Aufträgen (Commissions), Patreon und Ko-fi Geld zu verdienen, später auch mit Youtube und Twitch.


Was sind denn das genau für Aufträge?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Kunstmuffel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Im Internet mit Aufträgen (Commissions), Patreon und Ko-fi Geld zu verdienen, später auch mit Youtube und Twitch.


Was sind denn das genau für Aufträge?


Ich zeichne Bilder für den Auftraggeber gegen Bezahlung im Internet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kunstmuffel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Kunstmuffel):

Meine Frage wäre ,was ich bei der Tätigkeitsbeschreibung angeben soll bzw. die oben beschriebenen Tätigkeiten richtig wären. Ich möchte natürlich alles richtig machen, deswegen hoffe ich ist meine Frage hier richtig :D

Eines auf jeden Fall nicht: Künstler.

"Künstler" und "gewerbetreibend" schließt sich gegenseitig aus, Künstler sind Freiberufler.

Wie man die geplanten Tätigkeiten am besten für die Gewerbeanmeldung beschreibt, kann man üblicherweise sehr gut mit der Gewerbebehörde klären.


Ok danke für die Korrektur.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kunstmuffel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Was genau machst Du denn?



Zitat (von Kunstmuffel):
bzw. die oben beschriebenen Tätigkeiten richtig wären.

Ich lese nirgendwo welche?


Im Internet mit Aufträgen (Commissions), Patreon und Ko-fi Geld zu verdienen, später auch mit Youtube und Twitch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
linamina
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Müsste es nicht im Formular eine Auswahl an Berufsbezeichnungen geben? :-)

Zitat (von Kunstmuffel):
Was genau machst Du denn?



Zitat (von Kunstmuffel):
bzw. die oben beschriebenen Tätigkeiten richtig wären.

Ich lese nirgendwo welche?



Im Internet mit Aufträgen (Commissions), Patreon und Ko-fi Geld zu verdienen, später auch mit Youtube und Twitch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Auf jeden Fall bist du kein Künstler, sondern ein Maler nach Auftrag. Also ein Auftragskünstler.
Die Plattformen für den Vertrieb sind unwichtig.
Ein Gewerbe als Künstler kannst du nicht anmelden. Aber als Maler--- diese Tätigkeit findet dein zuständiges Gewerbeamt in der *Rolle*.

Zitat (von Kunstmuffel):
Ich habe mich weitesgehnd über Gewerbeanmeldung informiert, sowie werde ich die Kleinunternehmerregelung erstmal in Gebrauch machen.
Zitat (von Kunstmuffel):
was ich bei der Tätigkeitsbeschreibung angeben soll
Herstellung von Bildern und Zeichnungen.
Dafür erteilt das Amt die Gewerbeerlaubnis.
Für das Finanzamt bist du selbständiger Gewerbetreibender.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von linamina):
Müsste es nicht im Formular eine Auswahl an Berufsbezeichnungen geben? :-)
In welchem Formular?!?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Anami):
sondern ein Maler nach Auftrag.

Nein, er ist kein Maler.



Zitat (von Kunstmuffel):
Ich zeichne Bilder für den Auftraggeber gegen Bezahlung im Internet.

Er ist Hersteller von Grafiken / Bildern / Zeichnungen.
Man könnte es auch "Designer" nennen.



Zitat (von linamina):
Müsste es nicht im Formular eine Auswahl an Berufsbezeichnungen geben? :-)

Wäre durchaus sinnvoll - habe aber noch keines gesehen, das so was hat.

Aber mi Computer vom Amt gibt es eine Auswahl - einige haben sogar Listen die man sich in Ruhe durchlesen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

meiner Erfahrung nach sind die ziemlich flexibel was die als Tätigkeit reinschreiben.

Der wesentliche Punkte ist m.e. eher:
Ist es ein Handwerk, das eine Eintragung in der Rolle benötigt und eine Mitgliedschaft in der hwk oder eine Dienstleistung mit Mitgliedschaft bei der (wesentlich günstigeren) IHK.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kunstmuffel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
sondern ein Maler nach Auftrag.

Nein, er ist kein Maler.



Zitat (von Kunstmuffel):
Ich zeichne Bilder für den Auftraggeber gegen Bezahlung im Internet.

Er ist Hersteller von Grafiken / Bildern / Zeichnungen.
Man könnte es auch "Designer" nennen.



Zitat (von linamina):
Müsste es nicht im Formular eine Auswahl an Berufsbezeichnungen geben? :-)

Wäre durchaus sinnvoll - habe aber noch keines gesehen, das so was hat.

Aber mi Computer vom Amt gibt es eine Auswahl - einige haben sogar Listen die man sich in Ruhe durchlesen kann.


Erstmal danke für die Korrektur und hilfreiche Antwort.

Nun erstmal kann ich momentan nicht zum Gewerbeamt, aus verschiedenen Gründen, weshalb ich zunächst die Onlineanmeldung in Erwähnung ziehen wollte. Deshalb erhoffte ich mir auch in diesem Forum auf Antworten :D

Da nun die Tätigkeit geklärt wurde, würde ich noch gerne wissen, ob es als Handel oder Sonstiges zählt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ich würde, anhand der Informationen hier sowas anmelden wie "Vermarktung und Lizenzierung auch von selbstgestalteten Darstellungen und Illustrationen, analog und digital"

Damit sollte man zumindest "loslegen können".

Da dies ein Rechtsforum ist, sei noch auf die Künstlersozialkasse hingewiesen, die ein Problemfeld darstellen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich verstehe die Antworten nicht. Auftragsarbeiten (wie ein Designer, ein Freelancer), die vorwiegend künstlerischer Natur sind ordnen ihn doch eindeutig als Freiberufler ein oder irre ich mich?

Entsprechend: Vergiss die Gewerbeanmeldung! Du musst dich als Freiberufler melden. Dafür brauchst du auch keine Mitgliedschaft in der IHK oder ähnliches. Schreib deinem Finanzamt, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hast oder aufnehmen wirst. Dann bekommst du eine neue Steuernummer und womöglich einen Frage/Anmeldebogen auf der du deine künstlerische Tätigkeit noch einmal fixierst. Oder google nach dem Fragebogen/Anmeldebogen online.

Etwas anderes wäre es, wenn du etwas verkaufst! Zum Beispiel wenn du 200 Kopien deiner Malereien drucken lässt und diese verkaufst. Das ist dann nichts künstlerisches mehr, sondern eine gewerbliche Tätigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Du musst dich als Freiberufler melden.
Nö.
Er stellt im Auftrag eines Auftraggebers/Kunden ein *Werk* her. Damit ist er Auftragnehmer. Für seine *Werkleistung* erhält er hoffentlich den vereinbarten Preis.
Klassisches Gewerbe.
Ein Gewerbe übt aus, wer eine auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte, nicht generell verbotene, selbständige Tätigkeit ausübt. Ein Gewerbe kann haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden. Für die Ausübung einer Gewerbetätigkeit gelten die Bestimmungen der Gewerbeordnung und weiterer angrenzender Vorschriften. Genau DAS möchte der TE tun.
Zitat (von Dsquare):
Etwas anderes wäre es, wenn du etwas verkaufst!
Genau DAS möchte der TE doch tun. Im Auftrag etwas fertigen/herstellen, über den Preis evtl. noch verhandeln. Dann das beauftragte Werk verkaufen.
--------------------------------------------------
Zitat (von Kunstmuffel):
ob es als Handel oder Sonstiges zählt.
Ja. Es ist Handel und Sonstiges.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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