Schlüsseldienst Rechnung ohne Leistung

4. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)
Schlüsseldienst Rechnung ohne Leistung

Hallo,

Vor ca. 2Monaten hat sich meine Frau ausversehen ausgesperrt. Sie fragt den Nachbar um Hilfe, der eine Hotline anruft nach einen Preis fragt und ihn wird geantwortet "ab 39€".
Kurze Zeit darauf kommt ein Schlüsseldienst der meine brasilianische Frau ( hat Deutschkenntnisse aber nicht sehr gut) einen Zettel unterschreiben lässt in dem angeblich nur steht das sie ihn berechtigt die Tür auf zu machen.
Nachdem sie den Zettel unterschrieben hat fragt er ob sie eigentlich wissen wieviel es kostet, worauf meine Frau antwortet 39€. Der Schlüsseldienst antwortet "nein, es kostet 192€". Darauf sagt meine Frau "es tut mir leid, das kann ich nicht bezahlen", und schickt den Schlüsseldienst wieder fort. Der Schlüsseldienst hat nichts von entstandenen Kosten gesagt weder eine Rechnung hinterlassen.
Gestern bekommen wir eine Mahnung von einen Schlüsseldienst, indem sie aufgefordert wird eine Rechnung zu bezahlen. Sie haben auch eine Frist gestellt die Rechnung wurde geschrieben am 29.10.12 auf dem Briefumschlag ist das Datum 31.10.12 vermerkt und bei uns im Briefkasten lag es am 3.11.12 . Sie soll bezahlen bis zum 5.11.12 was eine Woche ist nachdem sie die Rechnung geschrieben haben aber eben nicht hier angekommen ist. Danach wird ein Inkasso Unternehmen beauftragt.

Meine Fragen sind:

Muss sie die Rechnung bezahlen obwohl nicht am Telefon gesagt wurden ist wie teuer es wirklich ist?
Sie hat schon etwas unterschrieben, ich könnte mir vorstellen das sie damit schon ihre AGB oder so bestätigt hat. Da sie kein perfektes Deutsch spricht könnte sie darauf plädieren das sie nicht verstanden hat was sie unterschrieben hat?

Wie sollen wir weiter vorgehn? Erstmal die Rechnung anfordern? bezahlen? Oder schalten die dann gleich das Inkasso Unternehmen einen. Ich sag mal die FRist verlängert sich sowieso da wir das Schreiben erst gestern bekommen haben.

Danke schonmal im Vorraus für
Eure Hilfe

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Die KOsten für die Anfahrt werden Sie wohl bezahlen müssen.
Hier halte ich 60,00 Euro für angemessen.
Ab 39,00 Euro besagt nach oben keine Grenze.
Ich würde 60,00 Euro überweisen. Kommt ein Mahnbescheid,
Widerspruch einlegen u.s.w.
Und- mal googeln, ob dieser Schlüsseldienst schon mehrmals
aufgefallen ist. Das hilft bei der Prozessführung.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die 192€ dürften ansonsten den guten Sinne widersprechen (§138 BGB ).
Siehe beispielsweise Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 0012/08 -.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/unlauterer_wettbewerb/schluesseldienst/

Beachte auch: http://www.vzhh.de/recht/30212/SchlossnotdienstUrteilAGFFM.pdf
Es dürfte daher auch lohnen sein, die IHK zu kontaktieren und um entsprechende Hinweise, was hier der Höchstpreis für die "Leerfahrt" ist. Je nach Fall könnten auch 60€ etwas zu hoch gegriffen sein. Gerade in der Stadt, wo man durchaus gar nicht so weite Anfahrtswege hat.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten,

ich werde hier posten was weiterhin passiert für Leute den ähnliches passiert und diejenigen die interessiert sind.
Ich habe jetzt erstmal die Rechnung angefordert da ich nie eine erhalten habe. Mahnung ohne Rechnung ist nicht korrekt.

Grüße
Stepho

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Diese Abzocker sind selten in der IHK oder der
Handwerkskammer organisiert.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Darum geht es nicht. Es geht darum, normale Sätze für seriöse Anbieter herauszubekommen. Und in obigem Urteil wurde eine Gegenrechnung von der IHK bzw. einem dortigen Sachverständigen qaufgemacht und das Gericht ist dieser Gegenrechnung gefolgt.
Ob der Schlüsseldienst Mitglied ist oder nicht, ist dabei egal.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Was ich nicht verstehe...
Hat der Schlüsseldienst jetzt die Wohnungstür geöffnet oder nicht?

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

es gibt Neuigkeiten. Ich hatte beim Schlüsseldienst der seinen Sitz in Regensburg (wohl ein deutschlandweites Administrationsunternehmen mit tausenden Subunternehmern) hat eine Kopie der Rechnung angefordert. Diese kam nie. nach einiger Zeit hat sich das Inkassonternehmen eingeschaltet. Dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erklärt. Dies habe ich dann auch schriftlich gemacht. Nach 2 Monaten nun die Antwort mit einer Kopie der Rechnung.
Die Rechnung setzt sich wiefolgt zusammen.

43€ Betriebskostenpauschale
4 x AW a 29,90€

sind 162,60€

Gesamt soll ich jetzt über 210€ bezahlen, also auch das Inkassounternehmen.
Meine Frage ist jetzt sind die 162,60€ berechtigt? Das Inkassounternehmen muss ich wohl nicht bezahlen da es nicht mein Verschulden war das diese eingeschaltet wurden, oder?

Danke

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Meine 50ct sind,

es ist kein Vertrag zu stande gekommen.
Das Angebot war ab 39€. Es bestand somit zu keinem Zeitpunkt einigung betreffs des Preises. Vor allem konnte der Schlüßeldienst nicht darauf vertrauen, dass er jeden X Beliebigen Preis würde durchsetzen können.

Da bis zum Schluss keine Einigung betreffs des Preises gab, ist meiner Meinung nach auch kein Vertrag entstanden.
Nun wäre es jedoch interessant zu wissen, was sie genau unterschrieben haben. Denn wenn Sie die 192 nicht unterschrieben haben, muss der Schlüßeldienst ihnen erstmal beweisen, dass dies der Vereinbarte Preis war, und hierrüber auch Einigkeit herrschte.

Wurden die 192€ abgezeichnet, haben Sie dennoch den Vorteil, dass der Nachbar als Zeuge aussagen könnte, dass hier zunächst ab 39 ausgemacht war. Wenn dann der Zeuge bestätigt, dass nicht geöffnet wurde, wird die Forderung wohl nicht durchsetzbar sein.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mirko Filostrato
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

ich habe mit einem Anwalt gesprochen der meinte das der Preis für einen Schlüsseldienst normal ist und das daran leider nicht viel zu rütteln ist. Es gibt schlimmere Bsp wo der Schlüsseldienst das doppelte bis vierfache verlangt hat von dem was er uns in Rechnung gestellt hat. Auf einen Prozess wollte ich es in diesem Fall nicht ankommen lassen. Wer aber positive Beispiele hat wo der Schlüsseldienst kein Recht zugesprochen bekommen hat oder das ein Gesetz gibt die eine wirkliche Transparenz des Preises gibt, der soll das hier posten.

Vielen Dank für Eure Antworten
und Grüße
Stepho



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Zunächst einmal, nicht Sie, sondern Ihre Gattin ist Auftraggeber.
Sie selbst haben ja nichts unterschrieben.
Zahlen Sie zunächst im Auftrage Ihrer Gattin 60,00 Euro
für die vergebliche Anfahrt direkt auf das Konto des
Schlüsseldienstes.Danach reagiern Sie auf nichts mehr.
Werden Sie verklagt, erheben Sie Widerspruch.
Nun muß der Schlüsseldienst seine Forderung begründen.
Kein Richter wird mehr als 60,00 Euro Anfahrtkosten akzeptieren.
Und- googeln Sie mal, ob dieser Schlüsseldienst schon auffällig war.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Nachdem sie den Zettel unterschrieben hat fragt er ob sie eigentlich wissen wieviel es kostet, worauf meine Frau antwortet 39€. Der Schlüsseldienst antwortet "nein, es kostet 192€". Darauf sagt meine Frau "es tut mir leid, das kann ich nicht bezahlen", und schickt den Schlüsseldienst wieder fort.


quote:
Die Rechnung setzt sich wiefolgt zusammen.

43€ Betriebskostenpauschale
4 x AW a 29,90€

sind 162,60€


Die Tür wurde lt. EP aber nicht geöffnet.
Daher sind die 4 AW nicht zu zahlen.
Nur die Anfahrt würde ich zahlen und fertig.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist jetzt sind die 162,60€ berechtigt?

Welche ortsüblichen Sätze wurden denn aufgrund der Nachfrage von der IHK/HWK mitgeteilt?



quote:
Da sie kein perfektes Deutsch spricht könnte sie darauf plädieren das sie nicht verstanden hat was sie unterschrieben hat?

Zweifelhaft, denn das hilft auch bei deutschen Muttersprachlern nicht immer.
Des weiteren gibt es einen Unterschied zwischen "kein perfektes Deutsch" und "Ick nix verstanden".



quote:
Wie sollen wir weiter vorgehn?

Lernt beide 2 einfache neue Regeln:
1. Was man nicht verstanden hat, unterschreibt man nicht.
2. Man unterschreibt nur was man auch versteht.

Ansonsten würde ich das Inkasso vorerst mal ignorieren, wie man weiter vorgeht, sehen wir dann wenn meine Rückfrage beantwortet wurde.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
abc123d
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Situation. Vor Ort nannte man mir einen Preis von etwa 160 Euro, obwohl es im Callcenter noch 39 hieß. Nachdem ich die Türöffnung verweigerte, weil ich so einen Preis nicht vereinbart hatte, erhalte ich nun eine Rechnung - ich soll eine Pauschale zahlen.
Vielleicht kann man sich mal zusammentun. Manche Dinge, sind schwer nachzuweisen - etwa, was am Telefon gesagt wird - aber wenn mehr Betroffene sich zusammentun, könnte das von Vorteil sein. In meinem Fall, war es die DFH, der freundliche Handwerkerservice.
Bitte um eine Antwort oder um eine Nachricht.

-----------------
""

20x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen