Liebe Freunde,
ich habe ein Problem mit infoscore.
Ich habe im August und September 2016 Call a Bike benutzt.
Ich habe meine Kreditkarte registriert und aus irgendeinem Grund konnte Call a Bike kein Geld von meiner Kreditkarte abbuchen, obwohl diese voll funktionsfähig war. (es wären 21 Euro gewesen).
Ich habe das daraufhin vergessen und nun vor 2 monaten den ersten einen Brief von Infoscore bekommen, dass ich doch bitte
Foderung 1: 14 Euro für August
Mahnauslagen: 10 Euro
Forderung 2: 7 Euro für September
Inkassokosten: 54 Euro
Rechtanwaltsgebphren: 48 Euro bezahlen soll.
Dieser Brief ging an die Adresse meine Eltern, nicht an meine, da ich ausgezogen bin.
Daraufhin habe ich an Call a Bike sofort die 21 Euro überwiesen und dem Schreiben widersprochen.
Ich habe nun weitere Briefe bekommen und nun auch ein Schreiben des Rechtsanwalts Rainer Haas und Kollegen.
Es sind weiterhin auch alle Posten angeführt, also auch die Hauptschuld, die ich eigentlich schon beglichen hatte.
Ich weiß nun leider nicht wie ich weiter vorgehen soll?
Sie drohen nun mit weitern Rechtsanwaltsgebphren 54 Euro und Gerichtskosten 32 Euro
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße,
Infoscore Deutsche Bahn Connect GmbH ( ehemals DB Rent GmbH)
6. August 2017
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Frage vom 6. August 2017 | 12:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore Deutsche Bahn Connect GmbH ( ehemals DB Rent GmbH)
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#1
Antwort vom 6. August 2017 | 13:50
Von
Status: Junior-Partner (5047 Beiträge, 1951x hilfreich)
Hier liegt Gläubigerverzug vor, d.h. außer der Hauptforderung muss nichts gezahlt werden.
#2
Antwort vom 6. August 2017 | 18:37
Von
Status: Unsterblich (24966 Beiträge, 16139x hilfreich)
Zitat:Sie drohen nun mit weitern Rechtsanwaltsgebphren 54 Euro und Gerichtskosten 32 Euro
Ich würde hier einmalig folendes schreiben "Werter Anwalt. Sollten Sie es wagen, einen weiteren Drohbrief an mich zu versenden, werde ich folgendes machen:
1. Beschwerde mit Lizenzentzug bei der zuständigen Anwaltskammer und dem zuständigen Inkasso-Aufsichtsgericht.
2. Strafanzeige wegen Nötigung
3. negative Feststellungsklage.
Sie wissen ganz genau, dass das, was sie hier treiben, insbesondere die verbotene Kostendopplung aus Inkasso- und Anwaltsgebühren illegal ist.
Zudem liegt hier Annahmeverzug durch ihre Mandantin vor. Es gab laut meiner Bank keinen Abbuchungsversuch auf meiner stets funktionsfähigen Kreditkarte.
Ich denke ich war deutlich genug. Weitere Briefe werden nicht beantwortet und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Mehr ist dazu auch nicht zu sagen.
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#3
Antwort vom 7. August 2017 | 22:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Genau das habe ich jetzt geantwortet.
Mal schauen was passiert.
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