Sky fordert Bezahlung von nicht gelieferter Hardware

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Sky fordert Bezahlung von nicht gelieferter Hardware

Moin !

Ich bin aktuell Sky Kunde. Ich habe 2012 einen Vertrag abgeschlossen, der noch läuft. Nun habe ich nie den originalen Sky Receiver benutzt. Der ist immer gleich, original verpackt in den Schrank gewandert. Ich bin inzwischen einmal umgezogen und habe auch einen Receiver Tausch hinter mir. Das hat auch alles immer ohne Probleme geklappt. Alter Receiver zurück - neuen bekommen.
Nun hab ich im Mai bei Sky einen anderen Receiver bestellt (CI-Modul), weil ich einen neuen Fernseher hatte. Daraufhin habe ich den unbenuttzen Receiver an Sky zurückgeschickt und dachte alles wäre OK.

Nun bekomme ich eine Mahnung, dass ich noch eine "alte" Festplatte zurückschicken soll. Die soll angeblich aus dem Vertragsabschluss aus 2012 stammen. Ich habe dieses Teil nie besessen und somit auch nie zurückgeschickt. Es wurde beim Umzug vor ein paar Jahren mit Recevier Wechseln auch nix angefordert.

Ein Versuch das telefonisch zu klären, scheiterte an dem Willen und den Fähigkeiten des Mitarbeiters. Es sagte immer nur "in meinem System steht, dass sie das haben". Die Nachfrage eines Nachweises tat er immer ab, dass er das nicht dürfte. Ich habe das dann am Telefon sein lassen und abgewartet.

Nun habe ich schon die zweite Mahnung über 64 € bekommen. Auf die erste habe ich per Mail geantwortet mit dem gleichen Argument. Hier kam eine ähnliche Rückmeldung... "sie müssen sie haben"

Was kann man dagegen tun ?

Sind die nicht verpflichtet, mir die Lieferung oder so nachzuweisen ? Behaupten können die ja viel !

Gruß
Reiner

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von frogger13):
Sind die nicht verpflichtet, mir die Lieferung oder so nachzuweisen ?

Korrekt.

Den Nachweis das dazu aufgefordert wurde hat man ja, gut aufheben.

Ich sehe keine Notwendigkeit mit denen eine Brieffreundschaft anzufangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Davon mal abgesehen.

Sky dürfte Dir maximal den Zeitwert der Festplatte in Rechnung stellen, keineswegs den Neupreis von anno dazumal.

Falls Sky es also doch noch schaffen sollte, den Versand an Dich nachzuweisen, dürfen sie Dir eine Rechnung über 0€ schicken, denn Telekommunikationselektronik ist nach 5 Jahren, Comuterhardware (Festplatte) nach 3 Jahren "wertlos".

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von frogger13):
un habe ich nie den originalen Sky Receiver benutzt. Der ist immer gleich, original verpackt in den Schrank gewandert. Ich bin inzwischen einmal umgezogen und habe auch einen Receiver Tausch hinter mir. Das hat auch alles immer ohne Probleme geklappt.


Verstehe ich nicht. Wieso Receivertausch? Welches Gerät liegt denn nun noch im Schrank? Das erste von damals? Oder das Gerät aus dem letzten Receivertausch?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Nachfrage eines Nachweises tat er immer ab, dass er das nicht dürfte.

Das ist natürlich völliger Blödsinn. Er darf dir natürlich einen Nachweis zusenden. Der Knackpunkt ist: Die haben keinerlei Beweis, dass es bei dir gelandet ist. Sie lügen also.

Zitat:
Welches Gerät liegt denn nun noch im Schrank?

Angeblich eine Sky-Festplatte, die mit dem Tausch selbst auch gar nichts zu tun hat. Aber er hat sie ja nie bekommen. Sprich: Ein Phantom, was vielleicht auf dem Postweg verschollen ist o.ä.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin..

Danke für die Antworten....

@guyfromhamburg: Receivertausch, weil sich die Empfangstechnik (Kabel zu SAT geändert hatte).

Der Ablauf war wie folgt: 2012 habe ich mit Vertragsabschluss einen Receiver bekommen (der wohl angeblich mit Festplatte), den habe ich beim Umzug 2015 zurückgeschickt und einen Neuen bekommen, weil sich die Empfangsart geändert hat. Der wanderte gleich in den Schrank, weil ich nur die Karte brauchte für meinen eigenen Receiver. Nun habe ich seit Mai ein neuen Fernseher, den ich mit mit CI Modul ausstatten wollte. Da hat der Tausch des Receivers aus dem Schrank gegen das CI Modul auch wunderbar geklappt. Dabei wurde aber gemerkt, dass ich angeblich seit 2012 eine zusätzlich Festplatte haben soll...

ich hoffe es ist nun etwas verständlicher....

Jegliche Kommentare oder Tipps sind willkommen....

Gruß
Reiner

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es steht alles schon da. Die müssen nachweisen, dass du das Teil bekommen hast. Können sie das nicht, haben sie Pech gehabt.

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#7
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin Zusammen...

ich hole mal meinen alten Beitrag heraus, da er sich nicht erledigt hat und mich eure Meinung dazu interessiert:

Inzwischen hat sich das Szenario weiter entwickelt: Nach dem ersten Mal habe ich ein "nettes" Gespräch mit der Hotline gehabt (man kommt ja nirgendwo anders an !) und man hat mir an Telefon zugesagt, dass das nun aus der Welt bzw. aus deren System geschafft wurde.

Dieses wiederholt sich etwas jeden Monat -> Erinnerung per Mail und SMS -> Anruf bei der Hotline -> alles neu erklären -> und ein Versprechen der Hotline Mitarbeiter, dass das nun erledigt ist.

Im Februar und nun gerade wieder kommt dazu dass sie auch mit dem Abschalten meines Abos drohen. Lt. meinem Verständnis und einer Aussage eines Anwaltes sind das rechtlich 2 verschiedene "Paar Schuhe".

Der Unterschied zu den vorherigen Malen ist aber, dass ich gerade wieder eine Mahnung per Mail SMS bekommen habe, obwohl ich letze Woche mit der Hotline das Thema angeblich wieder aus der Welt geschafft habe.

Mit gehen die Einfach auf den Sack... im November habe ich denen auch schon das ganze per "normaler" Post geschrieben (einschrieben natürlich), aber keine Reaktion.

Ich habe keinen Plan wie man den Laden dazu bekommt, das endgültig zu klären. Die Mitarbeiter an der Hotline sind ja nun mal die ärmsten Säue....

Jemand noch Idee, Vorschläge usw ?

Gruß
Reiner

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Lt. meinem Verständnis und einer Aussage eines Anwaltes sind das rechtlich 2 verschiedene "Paar Schuhe".

Ja. Zwar kann u.U. aufgrund von ausstehenden Rechnungen durchaus der Dienst gesperrt werden, aber 1. steht ja nichts aus (siehe oben) oder 2. darf man bei strittigen Sachlagen und nicht direkt zusammenhängenden Dingen nicht einfach so die Zahlung mit einer Abschaltung erpressen. Du hast ja die Abogebühr problemlos bezahlt.

Zitat:
ch habe keinen Plan wie man den Laden dazu bekommt, das endgültig zu klären.

Negative Feststellungsklage mit Unterlassungsforderung hinsichtlich einer Sperre. Dann hören sie definitiv. Oder man droht das an.

Ist natürlich blöd, dass die nicht reagieren. Man kann ja mal anrufen und verlangen, dass sie schriftlich per Mail bestätigen, was sie schon zigfach versprochen haben, dass die das endlich aus dem System löschen. Und falls der Mitarbeiter auf dumm macht, einfach in ruhigem aber deutlichen Ton den Teamleiter verlangen. Wenn er/sie sagt, dass das nicht möglich sei, sagen, dass er/sie nicht mit solchen Sprüchen kommen soll, denn du und er/sie wissen, dass es möglich sei und man wolle nun mal den Teamleiter sprechen, der sicher mehr Kompetenzen hat.

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Übrigens ist der Anspruch aus meiner Sicht verjährt, so er denn je bestandem hätte, denn er ist ja schon 2015 entstanden mit der (angeblich unvollständigen) Rückgabe des Altgeräts.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Immer diese Telefoniererrei ...

Einmal eine richtige Ansage machen, klare Kante zeigen, das ganze gerichtsfest - dann sollte Ruhe sein.


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#11
 Von 
frogger13
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin...

Das mit Verjähren ist wohl nicht ganz richtig, denn der nicht berechtige Anspruch stammt aus 2019...

Das mit der Ansage habe ich schon hinter mir. Brief per Einschreiben mit allen Schnick und Schnack. Die haben das Schreiben nicht mal in ihrem System, wenn ich heute danach frage... Geantwortet darauf schon mal gar nicht..

Vorgesetzte gibt es nicht.. naja ich habe aber schon mehrfach mit der "Fachabteilung" gesprochen und von denen ja immer die Zusage, dass das nun erledigt ist... aber darauf wurde ja nie etwas...

Der letzte Versuch war am 30.4.... wo ich wieder die Aussage bekommen habe, dass das nun wirklich (!!!!) erleidigt ist. Ich habe das Gespräch mit Einverständnis der Mitarbeiters aufgenommen. Der sagte mir zu, sich diese Woche zu melden und mit sogar eine Gutschrift für meine Unanehmlichkeiten zu erstellen.... aber wie immer... es hat bisher keiner gemeldet, aber nen neues Schreiben per Porst habe ich bekommen.. wieder Mahnung und Androhung von Maßnahmen...

Ich habe denen inzwischen eine Rechnung für meinen Aufwand an Arbeit, Zeit und Lebensqualität geschickt per Kontakt Formular.... Vlt. reagieren die ja dann...

Gruß
Reiner


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von frogger13):
Ich habe denen inzwischen eine Rechnung für meinen Aufwand an Arbeit, Zeit und Lebensqualität geschickt per Kontakt Formular.... Vlt. reagieren die ja dann...


Da ist doch Käse.

Schreib denen, dass Du um die Sache endgültig zu beenden und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gerne bereit bist den Zeitwert der Festplatte nach gängiger Rechtsprechung zu ersetzen.
Was eine 8 Jahre alte 08/15 zum Neupreis von 64€ (2012) heute noch wert ist, brauche ich glaube ich niemandem vorrechnen....


-- Editiert von spatenklopper am 07.05.2020 09:46

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das mit der Ansage habe ich schon hinter mir. Brief per Einschreiben mit allen Schnick und Schnack. Die haben das Schreiben nicht mal in ihrem System, wenn ich heute danach frage... Geantwortet darauf schon mal gar nicht..

Du hast einen Zustellnachweis? Dann könnte man fast schon mit dem Gedanken spielen, Strafanzeige zu erstatten. Dir etwas andichten, was du nie bekommen hast, um Geld zu verlangen. Briefe verschwinden lassen... ;-)

Zitat:
Da ist doch Käse.

Stimme zu.

Zitat:
Schreib denen, dass Du um die Sache endgültig zu beenden und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gerne bereit bist den Zeitwert der Festplatte nach gängiger Rechtsprechung zu ersetzen.

Da stimme ich nicht zu. Es bringt doch nichts. Entweder man ignoriert es und lässt die sich dumm und dämlich meckern oder man geht den Weg über eine negative Feststellungsklage. Fertig.
Alle anderen Spielereien sind doch nicht zielführend.

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