unverständlicher Titel

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
unverständlicher Titel

Hallo :)
Ich bin in einer Situation, in der ich einen Rat bräuchte wie ich nun reagieren soll und hoffe ihr könnt mir helfen.

Also erstmal die Vorgeschichte....
Als ich 18 wurde hat meine Mutter ein Hotel eröffnet und da sie selbst wohl keine Konzession bekam, hat sie schlichtweg meinen Namen genommen...lange Rede kurzer Sinn...das ging in die Hose, die gute Frau hat die Rechnungen nicht bezahlt, Mahnbescheide...Vollstreckungsbescheide etc einfach weggeschmissen.
Da ich ganz woanders wohnte bekam ich davon erst einmal gar nichts mit, erst als Tag X 1995 kam und der Gerichtsvollzieher an meiner Tür klingelte, nun denn...eigene Dummheit was soll man sagen.
Damals habe ich mir gedacht nääää ich zahl das nicht, habs ja auch nicht gemacht...was folgte war klar die EV, keiner der Gläubiger wollte auf meine Mutter umschulden, da ja Titel bestünden, Aussage war:" Ne, bei Ihnen besteht noch die Chance etwas zu bekommen", einzig das Finanzamt schuldete um (ja richtig...das Finanzamt).
So hat man also alles ignoriert und alle 3 Jahre die EV abgegeben.
Nun bin ich älter und Eigenheim wäre schon etwas feines, also habe ich angefangen mich mit den Gläubigern zu einigen....was will man auch machen?

Aber vor einer Woche flatterte nun eine Forderung des Eos Inkasso ins Haus, von einem Baurversand in Höhe von 5000 Euro. Nun gut, da ich da nie etwas bestellt habe, habe ich dort freundlich um Nachweise gebeten...es wurde auch prompt ein Titel gemailt...und jetzt kommt der Hammer, es war ein Titel und der Nachweis der Übergabe dieses Titels...adressiert an eine Adresse, in der ich schon seit meinem 16 Lebensjahr nicht mehr gewohnt habe.
Der Mahnbescheid soll auch im Juni 95 zugestellt worden sein, an exakt die selbe Adresse....zu der Zeit war ich gerade mal 6 Monate 18, dann wäre ich ja bei der Bestellung von so einem Betrag noch nicht einmal 18 gewesen :(
Was kann ich jetzt machen? Ich hätte gegen diesen Mahnbescheid keinen Einspruch einlegen können, da ich ja dort schon Jahre nicht gewohnt und nicht gemeldet war..mal ganz abgesehen davon das ich nichts bestellt habe :( Der Baur Versand antwortet auf meine Anfragen zu dieser im Titel angegebenen Rechnung auch nicht...

Habt ihr einen Rat? Kann man einen Titel anfechten wenn man nie die Möglichkeit des Widerspruchs hatte?
Oder ist es möglich das hier etwas gefälscht wurde??


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33 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Möglich ist vieles. Kannst du nachweisen damals nicht dort gewohnt zu habwn? Weder zur bestellung noch zur titelzustellung? Einwohnermeldeauskunft...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort...
also ich werde mir einen Auszug vom Einwohnermeldeamt ziehen lassen, das ich es schriftlich habe...allerdings habe ich (so traurig es klingt) andere Titel von 95/96 welche alle auf die korrekte Adresse laufen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wen du einen Nachweis hast, dass du dort nicht gewohnt hat zu der Zeit, wäre der Titel nicht erfolgreich zugestellt. Dan beginnt die Widerrufsfrist erst jetzt.

Also muss man schnell sein: Sobald du den Nachweis hast an das Mahngericht schreiben, Widerspruch einlegen Erklären dass du erst jetzt vom Titel erfahren hast, und mit Kopie der Einwohnermeldeauskunft Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Sodann Einrede der Verjährung erheben.
Wenn du dir unsicher bist, lässt du das einen Anwalt machen.

Bei den anderen Titeln: Wurde schon etwas bezahlt, hast du verhandelt? Hast du eine aktuelle Forderungsaufstellung und von den involvierten Inkassos/Anwälten Vollmachten vorliegen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

das klingt sehr gut :) Ich habe das Einwohnemeldeamt schon kontaktiert, dann warte ich den Auszug ab und vergleiche.

Bei den anderen Forderungen schreibe ich alle Gläubiger an und verlange (wie auch bei diesem) eine Forderungsaufstellung und eine Kopie vom Titel, ein paar Titel habe ich schon bezahlt und zurück, viele haben sich auf Vergleiche eingelassen.
Aber von Eos kam eben dieser, dann angeblich etwas von der Telekom mittlerweile über 10.000 Euro, da bekomme ich trotz mehfacher Aufforderung keinen Titel zugeschickt...wären angeblich mal 4000 DM gewesen und nun über 10000 Euro...da schluckt man schon mal:(


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Lass dir unbedingt bei Zahlungen den entwerteten Titel im Original aushändigen. Lass dir neben der Titelkopie auch die Vollmacht im Original oder eine Abtretungsurkunde zusenden.

Wegen der angeblichen Telekom-Forderung: Aufsichtsgericht der EOS anschreiben (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort beschweren, dass die trotz mehrfacher Aufforderung weigern, die Titelkopie vorzulegen oder eine Vollmacht. Dass das Gericht bitte prüfen möge, ob man hier nicht die Lizenz entziehen muss.

Die angeblich 10tsd € sind aufgebläht mit verjährten Zinsen und Gebührenunfug. Das schrumpft gewaltig zusammen, keine Angst.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Vielen Dank für den Rat :) Ich denke für die wirklich großen Beträge sollte ich dann einen Anwalt einschalten oder? Sobald ich den Auszug aus dem Melderegister habe muss das ohnehin sein,bin ich dann bei Vertragsrecht richtig oder nach welchen Anwälten muss ich hier suchen?
Du kennst dich aber sehr gut aus wenn ich das mal so sagen darf :)

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich denke für die wirklich großen Beträge sollte ich dann einen Anwalt einschalten oder?

Das kommt stark drauf an. Vor allem, ob ein Anwalt da etwas ausrichten kann. Ein Anwalt einschalten, wenn das relativ aussichtlos ist, bringt nichts. Wenn man bei einem Inkasso beispielsweise Einrede der Zinsverjährung erhebt, geht das normalerweise relativ problemlos. Dafür braucht es anfangs keinen Anwalt. Schaltet das Inkasso bzw. der Gläubiger auf stur, könnte ein Anwalt Sinn machen.
Ich würde einen Anwalt einschalten, sobald es einen Punkt gibt, wo man nicht mehr weiterkommt aber es Aussicht auf Abwehr von Teilforderungen gibt. Und wenn der dann einmal dabei ist, kann man während der Beratungsstunde ja auch mal die anderen Fälle ansprechen und fragen, was er dazu sagt und wo aus seiner Sicht Sinn macht, gegen Gläubiger vorzugehen und wo er abrät.

An den Titeln selbst kannst du jetzt wohl nichts mehr ausrichten. Das hätte damals geschehen müssen. Ob du nachträglich gegen deine Mutter vorgehen könntest und dort etwas holen könntest, ob das überhaupt Sinn ergibt, wenn sie sowieso nichts bezahlen kann... Naja.

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-- Editiert mepeisen am 20.11.2014 16:09

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wobei zu überlegen ist bei den Titeln die schon bezahlt hast ob du damals noch Minderjährig wahrst oder die Titel auf die falsche Adresse ausgestellt wurden ob du nicht versuchst das Geld zurück zu fordern.

Gruß ré

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Nachhinein sehr schwierig. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres zieht die Minderjährigkeit ja insofern nicht mehr, als man durch entsprechende Handlung den Vertrag dann anerkennt. Naja, die Zahlung ist dann ja erfolgt. Da sehe ich persönlich wenig Spielraum, das vom Gläubiger zurückzubekommen.

Dort, wo noch nicht bezahlt wurde, kann man ggf. Einreden erheben. Müsste dann wirklich mal ein Anwalt beantworten, ob das im Nachhinein noch geht.

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5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo,

so ich habe nun einen Auszug meines Melderegisters vorliegen und wie schon gedacht ist die im Titel angegebene Adresse nicht vorhanden.
Jetzt muss ich mich direkt an das Amtsgericht wenden ja? Soll ich zuvor dem Inkasso noch etwas schreiben oder Strafanzeige stellen???
Immerhin haben die ja eine angebliche "Zustellung" mit angehangen :-/

Lieben Dank für die vielen Antworten.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Jetzt muss ich mich direkt an das Amtsgericht wenden ja?

Ja, an dasjenige, von dem der Titel stammt. Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Titel einlegen, Kopie des Meldeamtes dazu und kurz schreiben, dass die Zustellung nicht erfolgreich war und man deswegen Widereinsetzung in den vorigen Stand erhebt und sogleich Einrede der Verjährung.

Dann abwarten, was folgt.

Dem Inkasso baucht man nichts schreibe. Die bekommen das schon mit. Um das Gewissen zu beruhigen würde ich nu schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe damals gar nicht dort gewohnt. Wie kann die Zustellung also erfolgreich gewesen sein? Handelt es sich hier um eine absichtliche Personenverwechslung durch Sie? Ich erwarte eine plausible Erklärung." :-)

Strafanzeige bringt nichts. Die werden dann behauten "Wir können nichts dafür, wenn der Postbote Mist baut." Und dann wird das Verfahren eingestellt.


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-- Editiert mepeisen am 26.11.2014 13:17

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo,
wollte hier noch einmal fragen, wie lange man die "Wiedereinsetzung in den alten Stand" beantragen kann.
Habe nun doch mehrere Titel in Kopie und davon sind in der Tat einige Vollstreckungsbescheide(sehr hohe Summen) nie korrekt zugestellt worden, alle aus dem Jahr 96-98...nun haben wir es 2014 das ist ja nun doch schon etwas her...
Habe übrigens auch einen Vordruck gefunden, wie in etwa man das schreiben sollte...ist das so korrekt? Ich habe bei der Begründung dann weiter ausgeholt, bin jetzt doch unsicher...

http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/wiedereinsetzung-vorheriger-stand.pdf

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Prinzipiell kannst du das ewig beantragen. Entscheidend ist eigentlich, wann du die Titelkopie erstmals nachweisbar bekommen hast. Denn erst ab dann beginnt die Frist zu zählen.
Und natürlich ob du irgendwie (durch Teilzahlungen beispielsweise) gezeigt hast, dass du die Schuld akzeptierst.

Kann man auch denke ich so schreiben wie in der Vorlage. Nur halt nicht, dass man krank war, sondern dass der Titel nie erfolgreich zugestellt war, wie im Anhang in der Meldeauskunft bewiesen wird :-)

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-- Editiert mepeisen am 06.12.2014 06:19

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ich danke dir :)
Den ersten Antrag habe ich schon vor einer Woche versendet, den anderen nun am Samstag, ich bin gespannt...
Und was mache ich dann wenn das Gericht dem ganzen statt gibt? Beim Finanzamt seinerzeit habe ich erklärt das meine Mutter das war etc. dort hat man mir ein Schriftstück mitgegeben, auf welchem quasi stand das Sie die Schuld anerkennt...das hat Muttern unterschrieben und das Finanzamt hat umgeschuldet, wird das nun ähnlich laufen? Ich lege ja dann Einspruch ein, weil ich keinen dieser Verträge abgeschlossen habe...meine Mutter gibt das ja alles zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Und was mache ich dann wenn das Gericht dem ganzen statt gibt?

Sofern das Gericht den Titel für ungültig erklärt und das Verfahren in den vorigen Stand wieder einsetzt, relativ wenig. Die Gegenseite muss dann ihren Anspruch begründen. Sprich: Der Ball liegt dann erst einmal in deren Feld. Ich würde dann ggf. einen Anwalt hinzuziehen, sobald es so weit ist.

quote:
wird das nun ähnlich laufen?

Das kann passieren, dass es genau so läuft. Abwarten.
Es kann auch passieren, dass die keinerlei Unterlagen von damals mehr haben und dass die ihren Anspruch weder dir gegenüber noch gegenüber der Mutter begründen können. Ich würde mich daher still verhalten, bis das Gericht dich zu einer Stellungnahme auffordert und dann wie gesagt ggf. zu einem Anwalt gehen.

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-- Editiert mepeisen am 08.12.2014 10:49

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

gut, ich warte ab...habe bis jetzt noch keine Nachrichten, wie lange dauern diese Entscheidungen in der Regel? Entschuldigt das ich so nerve, aber ich habe durch dieses Forum in der Sache wieder ein wenig Hoffnung :-D
Eine Frage habe ich allerdings noch, bezüglich des Anwaltes, sollte es soweit kommen. Ich habe seit *denk* 2012 eine Rechtschutz, hatte aber das Problem vor einer Weile, das die nicht greifen wollten, weil der Vorfall an sich lange vor Abschluss statt fand (wir wollten die ungerechtfertigten Bankgebühren zurück, der Kredit wurde aber 2010 abgeschlossen..., die Sachen hier sind ja alle von 95-98, ich schätze meine Rechtschutz wird sich hier auch quer stellen oder? :(

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4x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mal so mit eins bis zwei Monaten rechnen. Die Gegenseite bekommt auch noch kurz Gelegenheit, sich zu äußern.

Bei der RSV ähnliche Argumentation (soweit natürlich die Wahrheit=: Das ist zwar von 95 aber sie haben sich erstmals 2013 oder so bei dir gemeldet. DU wusstest also nie, dass da was war.

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ok :) Beim Amtsgericht Euskirchen habe ich zwecks der angeblichen 8 Titel von Telekom (EOS) angefragt, die werden mir ja von denen nicht geschickt :/
Hier kam die Mitteilung das ich 12 Euro im Voraus zahlen muss für eine Kopie...ich gehe mit "der" Antwort einmal davon aus das es diese Titel wohl gibt oder?
Kann ich erstmal nach "Gebührenstempler" googlen hehe man lernt nie aus ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

k.A. Wie dem auch sei. Die 12 € bezahlen und dann auch ggf. Widerspruch einreichen, sobald du erfährst, dass du da nicht mehr gewohnt hattest.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo :)
So in Sachen Eos...mit dem oniösen Titel habe ich ja die "Wiedereinsetzung..." beantragt, diese wurde von Amtsgericht A zum damaligen Amtsgericht weitergeleitet und heute habe ich nun einen Brief bekommen, in welchem steht:
"Verfügung:
in Sachen bla /bla

Der Antragstellerin wird aufgegeben binnen 2 Wochen klarzustellen, wann genau sie Kenntniss von dem Vollstreckungsbescheid erlangt hat und klarzustellen, ob sie diesen zwischenzeitlich im Original oder nur in Kopie erhalten hat. Ferner möge sie mitteilen, weshalb die Angaben in der vorgelegten Mederegisterauskunft mit dem 27.8.2004 enden.

Sie wird ferne darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der Kenntniserlangung und die den Antrag begründenden sonstigen Tatsachen glaubhaft zu machen sind, etwa durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung."

Wann ich die Kopie bekommen habe, habe ich ja schon im Antrag an sich geschrieben, ein original habe ich nicht, da ich die Adresse an welche die geschickt worden sein soll nicht kenne... und die Melderegisterauskunft endet 2004 weil ich von Ort A in RHP nach NRW gezogen bin, aber wie soll ich eine eidesstattliche Versicherung vorlegen? Was soll ich denn hier schreiben, bzw. wie? Von dem Schreiben jetzt hängt doch sicher ab ob das Gericht der Wiedereinsetzung statt gibt oder nicht :( Möchte hier wirklich nichts falsch machen. Ich hoffe wirklich sehr auf eure Hilfe...

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3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

www.rechtsanwalt-fiore.de/.../a28ef0dc907bf064ffff8164ffffffef.doc

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Hier der korrekte Link:
URL=http://www.rechtsanwalt-fiore.de/media//DIR_42417/a28ef0dc907bf064ffff8164ffffffef.doc]http://www.rechtsanwalt-fiore.de/media//DIR_42417/a28ef0dc907bf064ffff8164ffffffef.doc[/URL]





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

vielen Dank :)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo,
so da bin ich mal wieder :)
Heute habe ich bezüglich meines Antrages zur "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" einen gelben Brief vom Amtsgericht bekommen...in welchem steht:
In Sachen.
Eos..../ ich
wg. Forderung

Sehr geehrte Frau ...
in oben bezeichneten Verfahren wurde Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid und die Hauptsache bestimmt auf.
Daten / Zeit/Ort

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.
Es wurde Ihr persönliches Erscheinen angeordnet.

Die Anordnung des pers. Erscheinens erfolgt zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 141 Abs. 1 ZPO ) und für einen Güteversuch (§ 278 Abs. 3 ZPO ). Das Gericht wird bei Nichterscheinen einer Partei regelmäßig sofort in die mündl. Verhandlung eintreten (§279 Abs.1 S 1 ZPO ) und bei Nichterscheinen beider Parteien bzw. deren Prozessbevollmächtigten das Ruhen des Verfahrens anordnen (§ 278 Abs.4 ZPO ).

Was bedeutet das für mich? Ist das nun gut oder schlecht? Ist es bei so einem Antrag normal, das man persönlich anwesend sein muss?
Für mich sind das mal eben 300 km, ist hier jetzt ein Anwalt angebracht?


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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du könntest das Gericht darauf aufmerksam machen und Verweis ans das lokale Amtsgericht vor Ort beantragen. Oder einen Anwalt in deiner Nähe suchen, der sich dessen annimmt.

quote:
Ist das nun gut oder schlecht?

Weder gut noch schlecht. Es ist Sachaufklärung.
Dazu sollte man selbst anwesend sein, ja.

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3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

aber die Wiedereinsetzung hat nun doch schon stattgefunden oder? Also das Gericht entscheidet an dem Tag ob ich das bezahlen muss, oder nicht?

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3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich gehe davon aus, ja. Ansonsten hätte das Gericht was geschrieben, dass es unzulässig wäre und es hätte auch weder eine Gütetermin noch einen Verhandlungstermin angesetzt.

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4x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ahh, jetzt habe ich auch das Original in der Hand, hatte zuvor nur ein Foto von der ersten Seite, da ich auf der Arbeit war.
Da ist die Verfügung für Eos angehangen, in dieser steht...das diese innerhalb 14 Tagen zum Begründen haben...und dann steht hier...*ich schöpfe ja wirklich Hoffnung* :)

"3.Hinweis gemäß § 139 ZPO :
Die Beklagte hat glaubhaft dargetan, dass sie nie unter der Anschrift gewohnt hat, unter der der Vollstreckungsbescheid zugestellt worden sein soll und erst am ...11.2014 hiervon Kenntniss erlangt zu haben. Ein Nachweis über die Zustellung liegt nicht vor. Mangels Zustellung des Vollstreckungsbescheides dürfte eine Aufrechterhaltung desselben ausscheiden. Das Gericht regt an, die Klage zurückzunehmen."

Muss das ein Gericht schreiben und ich freue mich schon wieder viel zu früh? Ich hege ja die Hoffnung, das ich gar nicht zu dem mündlichen Termin muss, weil EOS die Klage zurücknimmt.

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

EOS muss nun entweder beweisen, dass du viel früher Kenntnis hattest oder viel früher erfolgreich zugestellt wurde oder sie müssen den Anspruch selbst beweisen, also dass die ursprüngliche Forderung berechtigt ist. Beides dürfte denen nahezu unmöglich sein, wenn keine Unterlagen mehr existieren.

Das ist das Problem, wenn man Jahrzehnte wartet und sich nicht um den Titel bemüht, aber das ist nicht dein Problem.

Lustig wäre, wenn EOS mit einer Ausrede kommt, beispielsweise "Es handelt sich um eine Personenverwechslung" o.ä.

quote:
Ich hege ja die Hoffnung, das ich gar nicht zu dem mündlichen Termin muss, weil EOS die Klage zurücknimmt

Kann durchaus passieren, damit der Schaden bei EOS begrenzt wird, ja.

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5x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

EOS hat mich heute morgen angemailt...
"Sehr geehrte Frau....
sicher haben Sie unser Schreiben inzwischen erhalten.
Rufen Sie uns bitte unbedingt innerhalb der nächsten 5 tage an, damit wir zusammen mit Ihnen eine Lösung der Probleme finden"
Das letzte Schreiben das ich von denen hatte, war eben die Titelkopie :/ Klar hab ich die erhalten, hab darauf ja auch geantwortet das ich das ersteinmal kläre, da die Adresse mir nicht bekannt ist, seither habe ich von EOS nichts gehört, nun das, ich schätze die haben das Schreiben vom Gericht nun auch bekommen.
Soll ich mich melden oder nicht?

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3x Hilfreiche Antwort

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