Geld auf Kleinanzeigen überwiesen, geblockt und keine Ware erhalten

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
go544777-4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld auf Kleinanzeigen überwiesen, geblockt und keine Ware erhalten

Hallo!
Ich habe am 24.4 eine Kamera auf ebay-Kleinanzeigen gekauft. Nach langem hin und her und nachdem der Verkäufer mir seinen Ausweis und seine Bankkarte geschickt hat, haben wir uns auf 1800€ einigen können. Ich wollte per PayPal zahlen, jedoch hat mein PayPal in dem Moment nicht funktioniert, weswegen ich dass Geld dann auf das Sparkassenkonto des Verkäufers überwiesen habe.

Kaum war das Geld auf dem Konto auf des Verkäufers wurde ich blockiert. Sowohl auf WhatsApp und auf Kleinanzeigen. Was kann ich noch tun, außer Anzeige zu stellen. Noch dazu studiere ich und beziehe monatlich circa 750€ Bafög und gehe nebenbei nicht arbeiten. Kann ich mir via Prozesskostenhilfe einen Anwalt zum Rat ziehen oder eher weniger?
Und kann ich Kontakt mit der Sparkasse des Verkäufers aufnehmen und die Überweisung rückgängig machen?


Mit freundlichen Grüßen!

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von go544777-4):
Ich wollte per PayPal zahlen, jedoch hat mein PayPal in dem Moment nicht funktioniert, weswegen ich dass Geld dann auf das Sparkassenkonto des Verkäufers überwiesen habe.


Dass das extrem leichtsinnig war, weißt du jetzt sicher selbst.

Zitat (von go544777-4):
Was kann ich noch tun, außer Anzeige zu stellen.


Erstmal den Verkäufer schriftlich zur Lieferung auffordern. Sollte es sich tatsächlich um Betrug mit gestohlenen oder gefälschten Daten handeln, dann kannst du lediglich Anzeige erstatten und hoffen, dass du zu den geschätzten 1% gehörst, bei denen das nicht im Sande verläuft. Mehr kannst du aktuell nicht machen

Zitat (von go544777-4):
Und kann ich Kontakt mit der Sparkasse des Verkäufers aufnehmen und die Überweisung rückgängig machen?


Überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden

-- Editiert von fm89 am 27.04.2020 04:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ein Gutes hat es aber, es wurde auf ein reales Konto überwiesen.

Der Kontoinhaber ist - selbst wenn es nicht der angebliche Verkäufer ist - zur Herausgabe* verpflichtet.
Trotzdem ist das nicht so leicht wie es sich anhört. Denn wenn es ein sogenannter Finanzagent ist, dann ist da oft auch nichts zu holen.

*ich hab' das bewusst so formuliert, Herausgabe entweder des Geldes, oder halt der Kamera

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Könnte sich auch um Dreiecksbetrug handeln - der Betrüger hat dir was verkauft und beim Kontoinhaber was gekauft und dafür gesorgt, daß du auf das Konto seines Verkäufers überweist.

In jedem Fall auch sofort Anzeige erstatten!

Zitat (von reckoner):
Der Kontoinhaber ist - selbst wenn es nicht der angebliche Verkäufer ist - zur Herausgabe* verpflichtet.


Oder der Kontoinhaber ist auch der Betrüger und hat das Geld schon für Drogen oder Glücksspiel ausgegeben und es gibt deswegen nichts zu holen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 27.04.2020 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal ganz ehrlich gesagt, dass ganze ist doch erst am Freitag gewesen und es lag bis jetzt nur das WE zwischen Heute und dem Kauf.

Evtl hat der VK auch einfach nur keine Lust sich noch vom K weiter "belabern" zu lassen?

Da der TE auch mit PP hätte zahlen können, sehe ich hier erstmal keine wirkliche Betrugsabsicht beim VK. PP gieng ja nur nicht duch den TE und nicht durch den VK.

Daher kann ich mir gut vorstellen, dass der VK einfach keine weitere "Brieffreundschaft" mit dem TE möchte...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Da der TE auch mit PP hätte zahlen können, sehe ich hier erstmal keine wirkliche Betrugsabsicht beim VK. PP gieng ja nur nicht duch den TE und nicht durch den VK.
Da fehlt dir vielleicht die Phantasie, dass PP evtl. nicht gehen konnte, da der Verkäufer hier eine Phantasieadresse genannt hat, an die der TE hätte überweisen sollen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Daher kann ich mir gut vorstellen, dass der VK einfach keine weitere "Brieffreundschaft" mit dem TE möchte...
Vorstellen kann man sich vieles. Das Verhalten ist jedoch eher unüblich, wenn natürlich auch nicht verboten.

Zitat (von go544777-4):
wurde ich blockiert. (...) und auf Kleinanzeigen.
zumindest das ist nicht unüblich. Kleinanzeigen sperrt gerne mal willkürlich Konten. Dem bin ich auch schon zweimal zum Opfer gefallen. Gerade bei hochpreisigen Artikeln. Zum Freigeben muss man dann gefühlt sein Erstgeborenes Opfern, sonst schaut man dumm aus der Wäsche. Seither sichere ich vorab einen Ausweichkommunikationsweg, sobald es "ernst" wird und ich eine Verpflichtung dort eingehe.

0x Hilfreiche Antwort

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