wow account durch verkäufer abgezogen bekommen

13. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schwischwa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wow account durch verkäufer abgezogen bekommen

Hallo,

Ich habe mir vor langer Zeit einen Wow-Account bei eBay gekauft (Kauf liegt 4 Jahre zurück). Die Charaktere welche ich gekauft habe wurden von mir nicht weitergespielt. Ich habe mir einen neuen Charakter hochgespielt. Es gab keinerlei Probleme mit dem Account, bis Battle.net eingeführt wurde. Zu dem Zeitpunt hab ich das Spiel vernachlässigt. Als ich jedoch wieder spielen wollte wurde der Account von jemandem (Hacker denk ich mal) zu einem Battle.net Account umgewandelt, sodass ich mich nicht mehr in das Spiel einloggen konnte. Daraufhin habe ich mich mit demjenigen der mir den Account damals auf ebay verkauft hatte in Verbindung gesetzt und ihn gefragt ob er mir den account zurückholen kann. Er sagte mir darauf zu, dass er es versucht aber die Aussichten auf Erfolg seien gering und dass ich mich darauf einstellen kann dass es mehrere Wochen dauern werde bis Blizzard den Fall bearbeitet, was auf jeden Fall gelogen war, da ein Freund von mir seinen Account wiederherstellen ließ und dies höchstens eine Woche gedauert hat. Jetzt habe ich mich mal beim Arsenal umgeschaut und habe bemerkt, dass einer der Charakter welcher mir damals verkauft wurde ( name und server fielen mir zum glück ein) statt lvl 60 plötzlich auf lvl 80 weitergespielt wurde. Und die letzte Aktivität dieses Charakters eine Woche zurückliegt, ich habe jedoch vor zwei Monaten schon Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen gehabt.
Das heisst, es kann ja nur er damit weitergespielt haben, da er mit Kopie seines Peronalausweises ja hundertprotzentig den Account zurückbekommt und falls nicht würde der Account gesperrt werden, was ja nicht der Fall ist, da ein auf dem Account vorhandener Charakter weitergespielt wurde.

Jetzt meine Frage: Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen und wie stehen meine Aussichten auf Erfolg.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

P.S. Ich habe seinen Ebay-Namen, aber die Auktion ist schon längst nicht mehr aufrufbar. Seinen Namen und die Stadt in welcher er wohnt kenne ich auch.

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo Schwischwa,

quote:
Jetzt meine Frage: Wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen und wie stehen meine Aussichten auf Erfolg .


Antwort: gleich Null.

Zitat aus: World of Warcraft -> Account Security Support -> Handel mit Gegenständen aus World of Warcraft:
quote:
Darf ich meinen Account verkaufen? Kann ich mir einen anderen Account kaufen?
Unsere Nutzungsbestimmungen sagen unter Punkt 1 E Folgendes:

Es ist Ihnen nicht erlaubt, einen Account zum Kauf oder Handel anzubieten. Eine solche Handlung:

*stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar;
*kann die Sperrung oder Löschung des Accounts zur Folge haben;
*kann gegenüber Blizzard Entertainment nicht angefochten werden.

Accounts, die gekauft und/oder verkauft wurden können permanent geschlossen werden.


dumm gelaufen... ;)

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schwischwa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,
dass ich über WoW nichts erreichen kann war mir klar, da ich die Nutzungsbestimmungen natürlich auch gelesen habe.

Besteht aber nicht vielleicht die Möglichkeit über ebay etwas zu erreichen?
Man kann dort doch auch kein Auto verkaufen und dann mit dem zweitschlüssel sich es wieder zurückholen.






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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Unsere Nutzungsbestimmungen sagen unter Punkt 1 E Folgendes:


Das sind allerdings vertragliche Bedinungen, denen der Käufer (zumindest zum Zeitpunkt des Kaufes) nie eingewilligt hat, bzw. sie vielfach nicht mal von ihnen weiss.
Hier hat erstmal ausschliesslich der VERkäufer gegen vertragliche Bedinungen verstossen.
Wenn der Verkäufer (ohne den potenzielle Käufer zu informieren) entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung etwas veräussert, was durch seinen vertraglichen Verstoss unbrauchbar wird, wäre er wohl u.U. schadensersatzpflichtig, was allerdings in diesem Fall auch schon verjährt wäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ seba79

Es ist durchaus weit verbreitet, Accounts aller möglichen Onlinespiele für mehr oder weniger Geld über Ebay zu verkaufen, genauso bekannt ist es denjenigen, die bei Ebay nach derartigen Accounts suchen, dass dies von den einzelnen Spielebetreibern nicht erlaubt ist und Sperren drohen - auch wenn es der Verkäufer nicht explizit erwähnt.
Da hier bereits 4 Jahre vergangen sind und der TE selber gespielt hat in dieser Zeit, musste er die AGB kennen, eben auch diesen Passus, noch dazu, als diese oben zitierte Passage aus den FAQ zum Spiel stammt, die man einsehen kann, bevor man das Spiel spielt.

Sagen wir, er hat einfach Glück gehabt bisher, dass der Account nicht schon gesperrt wurde. Natürlich ist es nicht rechtens vom früheren Eigentümer, sich den Account nunmehr zurückzuholen und selbst weiterzuspielen. Nur halt auch nicht beweisbar und rechtlich verfolgbar.
Dabei fällt mir aber das Einzige ein, was der TE tun kann: der Account ist eh weg für ihn, da er ihn nie rechtmäßig erworben hat, erwerben konnte. Er kann diese Angelegenheit aber Blizzard schildern... damit wäre u.U. (wenn ihm Glauben geschenkt wird seitens des Supports) auch für den Verkäufer Ende im Spiel.

Eine rechtliche Handhabe gegenüber dem Verkäufer hat er nicht, auch nicht über Ebay, das wäre evtl. vor 4 Jahren möglich gewesen, wenn er beim Einloggen des Spiels als total Ahnungsloser dann gemerkt hätte, dass dieser Verkauf eigentlich verboten ist und der Verkäufer dies nicht in seiner Auktion erwähnte.

Hatte der Verkäufer jedoch eine solche oder ähnliche Formulierung im Auktionstext:

quote:
Sie bieten hier auf die Zugangsdaten für ein Browser-/Onlinespiel, dessen Eigentum bei der xxx-Firma verbleibt.
Es besteht kein weiterer Anspruch gegenüber der xxx-Firma.
Verkauft wird hier nur die von mir für diesen Account aufgewendetet Zeit.

sieht auch das m.M.n. schon wieder ganz anders aus.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Mich würde ja mal interessieren wie viele Hartz4 Empfänger Accounts bei WOW haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Das heisst, es kann ja nur er damit weitergespielt haben


Das ist möglicherweise eine noch etwas zu dünne Beweislage.

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