Hallo,
im September 2002 bestellte ich beim Baur-Versand ein Kleidungsstück, das mir dann nicht passte. Das sendete ich in der vorgegebenen Zeit zurück, da ja volles Rückgaberecht bestand. Baur wirbt ja mit Kauf auf Probe. So weit so gut.
Gestern, also fast 2 1/2 Jahre später, erhielt ich eine Zahlungsaufforderung, die Portokosten ( 5,95 €) für die ursprüngliche Zustellung zu begleichen (also nicht das Rückporto!), sowie die Portokosten (0,55 €) für diesen jetzt an mich geschriebenen Brief.
Sowas habe ich noch nie gehört. Hat sich da jemand einen Scherz erlaubt?
Ich habe vorher bei Baur noch nie was bestellt und auch danach nicht mehr, ich habe sogar dort damals nach der Rücksendung angerufen und gebeten mich aus dem Katalogverteiler zu nehmen, da ich eigentlich nicht weiter vor hatte wieder was zu bestellen.
Auch in den AGB's habe ich nichts derlei entdecken können.
Wie soll ich auf diesen Brief reagieren oder überhaupt reagieren?
Danke für eine Antwort!
Baur-Versand verlangt ursprüngliche Versandkosten bei erfolgreich getätigter Rückgabe
Hi!
Haben Sie vielleicht mehrere Sachen bestellt und nur einige zurückgesendet? Dann hat Baur natürlich eine berechtigte Forderung gegen Sie, die auch noch nicht verjährt ist (verjährt erst am 31.12.2005).
Ansonsten sieht dies ganz nach einem Versehen von Baur aus. Das mit den Hinsendekosten ist zwar umstritten. Die wohl herrschende Meinung geht jedoch davon aus, daß dem Käufer auch die Hinsendekosten erstattet werden müssen.
Einfach nochmal anrufen und um Klärung bitten. Zahlen würde ich nicht.
Gruß
Harry!
Hallo,
meiner Ansicht nach, wäre es vernünftig, wenn der Kunde die Hinsendkosten in jedem Fall tragen müsste. Man stelle sich vor, der Bauer Versand hätte unfrei geschickt. In diesem Fall wären die Portokosten ja auch beim Kunden.
vielleicht gibt es ja bald mal ein Urteil diesbezüglich.
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Hallo,
vielen Dank erst mal für die Nachrichten!
Nochmal zur Klärung: Ich hatte nur dieses eine Teil bestellt. Selbstverständlich hätte ich die Versandkosten bezahlt, wenn noch andere Teile dabei gewesen wären, die ich dann behalten hätte.
Mein grundsätzliches Verständnis zum Thema Versandhandel geht dahingehend, dass der Versandhandel keinerlei Kosten für Filialen, Verkäufer, etc. hat. Wenn der Versandhandel grundsätzlich die Möglichkeit hat, die Portokosten für die auf Probe gekaufte Ware zu verlangen, worin liegt dann der Sinn für mich als Kunde? Da gehe ich dann doch lieber in ein Geschäft und kann mich vor Ort von der Qualität der Ware überzeugen und mir entstehen dadurch keine Kosten, oder?
Ich habe mich jetzt noch anderweitig durchs Internet gewühlt, es ist in der Tat umstritten und vom Gesetzgeber nicht eindeutig geklärt.
Deshalb kann Ihnen auch niemand einen Vorwurf machen, wenn Sie die für Sie günstigere Auffassung vertreten, welche auch "zufällig" im Schrifttum noch herrschend ist.
Ob Sie wegen der 5,95 Euro eine höchstrichterliche Klärung dieser Angelegenheit anstreben, können Sie ja selbst entscheiden
Wäre schön, wenn sich jemand mal dazu aufrappen würde.
Gruß
Harry!
--- editiert vom Admin
also ich finde, dass man selbst die kosten tragen soll für das zurücksenden ziemlichen mist. schließlich ist das ein versand. dann dürfte es den handel nicht geben, wenn ich bestelle, und es passt nicht kann ich doch nichts dafür oder? im laden würde ich das teil ja dann auch nicht kaufen. also ist das wohl risoko, wenn so ein geschäft betreibt.
Also, ausgerüstet mit den guten Tipps von Euch habe ich heute morgen den Baur-Versand angerufen und... staune, staune:
Es kam eine Ansage von Band, dass allen Kunden, die eine Zahlungsaufforderung zum Ausgleich ihres Kundenkontos Ende Januar erhalten haben, der Fehlbetrag auf Kulanz von Baur gutgeschrieben wird.
Anscheinend wurden diese Briefe wohl in Massen verschickt und sie sind damit nicht durchgekommen und legen es jetzt als Kulanz aus. Nun ja, die Sache ist beendet, vielen Dank für Eure Mithilfe!
Gruß!
-- Editiert von pitzkorb am 01.02.2005 11:11:47
Hallo,
wie sieht es denn aus, wenn der Bauer Versand die Ware unfrei verschickt hätte? In diesem Fall hätte doch der Kunde auch das Porto bezahlen müssen. Mir ist die Rechtsauffassung schleierhaft, wo ein Händler einfach durch den unfreien Versand den Sinn der Ferneabsatzrichtlinie unterlaufen kann. Wie gesagt, ich bin dafür, dass der Kunde in jedem Fall das in Porto tragen sollte. Aber leider fragt danach ja niemand.
Viele Grüße
Peter
Hallo nochmal,
wenn von vorneherein klar wäre, dass der Kunde auf jeden Fall das Porto zu zahlen hätte, ich würde einfach nichts bestellen - ganz einfach.
Und so würden es auch viele andere machen!
Bei Nachnahme hätte ich einfach nichts bestellt.
Das ist doch der Slogan: "Kaufen ohne Risiko!"
@Peter:
Mir ist diese Rechtsauffassung auch schleierhaft. Wer vertritt die denn?
Versendet der Unternehmer "unfrei", so erhält er vom Kunden die Versandkosten zwar nicht direkt, er wird aber durch Bezahlung der Versandkosten durch den Kunden bei Annahme des Pakets von seiner (Unternehmer) Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Versandunternehmen frei. Alles andere wäre Quark, es sei denn, Sie erfinden den Versandkauf mit Holschuld des Käufers.
Dieses Freiwerden von der Zahlungsverplichtung hat für den Unternehmer Geldwert und diesen wird er im Falle des Widerrufs zurückgewähren müssen. Was ihn deutlich mehr kostet als bei einem "normalen" Versand...
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