Hi!
Folgendes hat sich ereignet:
Ich habe bei einer Privatauktion auf Ebay einen Artikel (Spielkarten) im Wert von 11,50€ ersteigert. Der Verkäufer bot Zahlung per Paypal an aber nur unversicherten Versand.
Ich habe per Paypal bezahlt und warte schon seit drei Wochen auf den Artikel. Der Verkäufer sagt, er habe den Artikel verschickt. Bei Ebay habe ich schon einen Fall hinsichtlich dieses Problem eröffnet - momentan stehen Verkäufer und ich im Dialog. Er aber schreibt, dass "Andernfalls ist davon auszugehen das er bei der Post verloren gegangen ist und dies wäre bei einem unversicherten Versand ihr Risiko".
Wie sieht es denn nun mit dem Paypalkäuferschutz aus? Kann ich mich darauf berufen? Würde mich über ein paar hilfreiche Antworten sehr freuen.
Gruß,
genuin
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Paypal & unversicherter Versand - Wessen Risiko?
Grundsätzlich ist das soweit richtig, das bei Privatverkäufern, das Versandrisiko mit Abgabe der Sendung beim Versandunternehmen auf den Käufer übergeht.
Nur haben paypol und ebau andere AGB und Ansichten.
Wenn du bei paypol einen Antrag auf Käuferschutz stellst und der Verkäufer keinen Versand anhand einer Tracking-ID nachweisen kann, wirst du im allgemeinen das Recht zugesprochen bekommen und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Daher mein eindringler Rat! Wenn man schon als VK mit paypol Handel betreiben muss, dann ausnahmslos nur versicherten und nachweisbaren Versand wählen, denn nur so ist man bei paypol und ebau auf der sicheren Seite...
Schönes langes WE
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Hi!
Vielen Dank für die Antwort - werde dem Käufer anbieten, nach dem Prinzip "geteiltes Leid ist halbes Leid" zu handeln und sich die Kosten zu teilen.
Ansonsten werde ich den Fall schlussendlich Ebay übergeben. Über den Ausgang werde ich dann hier unterrichten
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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quote:
Andernfalls ist davon auszugehen das er bei der Post verloren gegangen ist und dies wäre bei einem unversicherten Versand ihr Risiko".
Damit hätte er die Rechtslage korrekt wider gegeben.
Allerdings muss er auch nachweisen, das er die Karten überhaupt abgesendet hat.
quote:
Wie sieht es denn nun mit dem Paypalkäuferschutz aus? Kann ich mich darauf berufen?
Das sollte man doch wirklich selbst nachlesen können???
Die Antwort lautet übrigns NEIN.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Das sollte man doch wirklich selbst nachlesen können???
Die Antwort lautet übrigns NEIN.
Bitte begründen Sie Ihre Aussage, dass ich den Paypalkäuferschutz nicht beantragen kann. Ich kann hierzu leider nichts entsprechendes bei Paypal finden - bzw. finde ich einmal Pro und Contras.
Das ist übrigens auch der Grund, warum ich hier ins Forum gepostet habe, um Hilfe zu bekommen ;-)
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quote:
Bitte begründen Sie Ihre Aussage, dass ich den Paypalkäuferschutz nicht beantragen kann.
Das war nicht meine Aussage. Meine Aussage war, das man sich nicht auf den PayPal-Käuferschutzaus berufen kann.
Beantragen kann den PayPal-Käuferschutzschon, nur wird paypal diesen aller Warscheinlichkeit nach ablehnen.
quote:
Ich kann hierzu leider nichts entsprechendes bei Paypal finden
Obwohl es direkt im ersten Satz steht???
1. Allgemeines
Der PayPal-Käuferschutz schützt den Käufer, falls ein gekaufter Artikel nicht versandt wurde oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht
...
Es gibt also 2 Varianten bei denen der PayPal-Käuferschutz greift. Und wenn man etwas weiter liest, steht dort sogar recht unmissverständlich
4. Welche Fälle sind abgesichert?
...
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.
...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Aber hier kommen wir jetzt zu des Pudels Kern: Wie ich geschrieben habe, wurde nur unversicherter Versand angeboten - das heisst, dass der Brief keine Trackingnummer besitzt oder er eine Bestätigung über den Verand des Briefes hat, außer er hatte einen Zeugen dabei, was ich jetzt mal nicht glaube.
Somit weiß keiner, ob er den Artikel wirklich verschickt hat und steht damit Paypal diesen Beweis aus. Somit müsste eigenltich der Käuferschutz greifen?
Ich werde auf jeden Fall schreiben, wie und warum Paypal entschieden hat!
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quote:
Wie ich geschrieben habe, wurde nur unversicherter Versand angeboten - das heisst, dass der Brief keine Trackingnummer besitzt
Diese Annahme ist falsch.
Zum einen kann er - obwohl unversicherter Versand angeboten wurde - per Einschreiben versendet haben.
Desweiteren könnte er auch online frankiert haben - da sind die Wege der Briefe auch nachverfolgbar.
Er könnte es mit einem der alternativen Anbieter versendet haben, dort könnte jeder Brief mit einer Trackingnummer versehen sein.
Es würde reichen, wenn er also einen entsprechenden Einlieferbeleg nachweisen kann bzw. einen Nachforschungsbeleg.
Private Zeugen erkennt Paypal in der Regel nicht an.
Jedoch könnte er dich danach vor Gericht auf Zahlung verklagen.
Dort würde ein Zeuge dann durchaus ausreichen.
Sollte er diesen Schritt gehen müsste man überlegen wie man weiter vorgeht.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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angenommen du stellst einen käuferschutzantrag bei pp und diesem wird stattgegeben, dann erhälst du dein geld zurück, dem vk wird der betrag wieder auf seinem pp konto belastet. dann hätte der vk trotzdem einen zahlungsanspruch gegen dich, solange er den versand nachweisen kann.
denn pp hin oder her, das versandrisiko bei einem privatverkauf trägst du. und auch wenn pp oft seltsam handelt, es ist nicht das gesetz.
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Hallo
quote:Was hat dich daran gehindert nach einem versicherten Versand zu fragen?
Wie ich geschrieben habe, wurde nur unversicherter Versand angeboten
Wie schon mehrfach erwähnt, kannst du bei PP Käuferschutz erbitten und dir das Geld zurückzahlen lassen, PP wird wohl auch für dich entscheiden, da sich PP einen Dreck um deutsche Gesetze kümmert.
Wenn du dann allerdings das Geld zurückbekommst, steht dem VK immer noch das Geld zu, auch wenn du nichts für das Geld bekommen hast.
Der VK braucht nur einen Zeugen, dass er an dich deinen erworbenen Artikel abgesendet hat und schon hast du ein grosses Problem. Denn dann kann der VK das Geld von dir zurückklagen, was mit Kosten für Anwälte und Gericht verbunden ist, ob dir das Risiko für sowas bewusst ist?
Du hättest ohne weiteres nach versichertem Versand fragen können...
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Hallo genuin,
wie kai31580 bereits geschrieben hat, kannst du vom PayPal-Verkäuferschutz Gebrauch machen. Der Verkäufer muss den Versand der Karten per Versandnachweis nachweisen können.
Kann er dieses nicht, wird der Fall gegen den Verkäufer entschieden.
So meldest du einen Konflikt (bis spätestens 45 Tage nach der Zahlung):
1.Logge dich in dein PayPal-Konto ein, und klicke auf "Konfliktlösungen".
2.Klicke zunächst bitte auf den Button "Probleme mit einer Zahlung?" und anschließend auf "Problem melden".
3.Wähle dann "Käuferschutz" aus und klicke auf "Weiter".
4.Suche nun unter "Transaktions-Code suchen" die Zahlung um die es sich handelt.
5.Folge der Online-Anleitung.
Sobald der Konflikt gemeldet ist, bekommst du eine Bestätigung und kannst direkt mit dem Verkäufer kommunizieren.
Wenn du möchtest, dass wir den Fall untersuchen, wandel den Konflikt in einen Antrag auf Käuferschutz um (bis spätestens 20 Tage nach Eröffnung des Konflikts):
1.Logge dich in dein PayPal-Konto ein, und klicke auf "Konfliktlösungen".
2.Klicke auf die Bearbeitungsnummer und wähle "Antrag auf Käuferschutz".
3. Bitte folge einfach der Online-Anleitung.
Wir untersuchen den Fall jetzt und halten sowohl dich als auch den Verkäufer per E-Mail und in deinem PayPal-Konto auf dem Laufenden.
Noch einmal für deinen Kalender: Du kannst einen Konflikt bis spätestens 45 Tage nach der Zahlung melden. Diesen Konflikt kannst du dann wiederum innerhalb von 20 Tagen in einen Antrag auf Käuferschutz umwandeln.
Viele Grüße,
dein Team von der PayPal-Webhilfe
--
Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die
angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen
Sie an der Endung „@paypal.com".
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par
Actions. Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
@PayPal Webhilfe
Sie sollten den TE aber auch auf die deutsche Gesetzeslage hinweisen und hinweisen, dass eben genau PAYPAl dies eher ignoriert als diese zu beachten.
An den TE kann ich nur nochmal sagen, aufpassen und die gesetzeslage mit einbeziehen und dann das Risiko abwägen...
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Hi!
Möchte, wie schon angedroht, über den Fall berichten, da dieser abgeschlossen ist.
Paypal hat, wie schon erwartet, mir das Geld zurückerstattet, da der Verkäufer keinen Versandnachweis bringen konnte.
Ob der Verkäufer mich nun verklagen möchte steht noch aus - allerdings sehe ich es nicht ein, keinen Käuferschutz zu beantragen, nur weil er mich später verklagen könnte. Irgendwie beisst sich das Ganze für mich.
Fakt ist, dass ich keine Ware erhalten habe, dem Verkäufer eine diplomatische Lösung angeboten habe und ihm einen Nachweis gebracht habe dass ich den Artikel anderweitig gekauft habe.
Die diplomatische Lösung wäre gewesen, sich den Betrag zu teilen (nach dem Prinzip geteiltes Leid ist halbes Leid). Daraufhin wurden mir vom Verkäufer lediglich Paragraphen unter die Nase gehalten.
Das mit der Rechtslage, dass er sein Geld zurückfordern könnte hätte ich allerdings gerne noch einmal erläutert. Das hieße ja, dass jeder Verkäufer ab und an auf den Versand seiner Ware verzichten könne, da ihm von Gesetz wegen das Geld zusteht.
Hier wäre ich um ein wenig detaillierte Aufklärung sehr dankbar.
Gruß,
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-- Editiert genuin am 12.10.2011 10:37
Lese dir einfach mal §447 BGB
durch.
Gefahrenübergang bei Versendungsverkäufen. Da es sich um einen privaten VK handelt, geht der Gefahrenübergang voll auf dich.
Diene sogenannte diplomatische Lösung ist auch nur aus deiner Sicht eine diplomatische Lösung! Warum soll der VK etwas zahlen für das er rein gar nichts kann.
Du findest es ungerecht, dass du für den Schaden "aufkommen" sollst, dann wende dich an den Gesetzgeber, dass §447 BGB
dementsprechend abgeändert werden soll.
Mit deiner Aktion den Käuferschutz zu beantragen wirst du wohl letztenendes nicht glücklich werden, denn wenn dein VK jetzt klagen wird, er einen Zeugen für dn Versand hat, dann darfst du sämtliche Kosten übernehmen für Anwälte und Gericht etc. Ich würde jetzt schonmal ein wenig dafür auf die Seite legen, denn die Kosten werden das mehrfache des eigentlichen Artikels betragen...
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Hi!
Vielen Dank für Deine Antwort!
Jetzt mal immer langsam. Als sich der Verkäufer dazu entschlossen hat, den Service Paypal zu nutzen (er wurde nicht dazu gezwungen) hat er sich mit dessen Bedingungen einverstanden erklärt. So einfach kann er diese Entscheidung Paypals nicht ignorieren, auch das deutsche Gesetz muss diesen Aspekt mit einbeziehen. Das hieße ja sonst, ich wäre doppelt verar.... wenn ich den Käuferschutz beantrage, das kann es doch nicht sein.
Auch diese Sache mit dem Zeugen. Er müsste jemanden haben, der gesehen hat wie er die Karten in den Brief gesteckt und den Brief ordnungsgemäß zur Post oder eingeworfen hat. Was hindert ihn daran, einfach ein Familienmitglied als Zeugen zu nehmen? Das klingt alles zu sehr nach einem Freischein für den Verkäufer...
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Nachtrag:
Paypal hat mir geschrieben:
"Wir haben uns entschieden, für diesen Fall am 12. Okt. 2011 eine Kulanzrückzahlung auf das PayPal-Konto vorzunehmen, über das Sie diesen Artikel bezahlt haben. Die Erstattung beinhaltet den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten. Bitte loggen Sie sich bei PayPal ein, um Ihre Erstattung im Rahmen des eBay-Käuferschutzes zu erhalten."
Kulanzrückzahlung: Bedeutet dies, dass der Verkäufer sein Geld behalten kann=
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quote:nein, diese Entscheidung muss keineswegs mit einbezogen werden. Die gesetzeslage kümmert sich nicht um die Entscheidung hat oder will jemand bei PAYPAL angemeldet sein.
hat er sich mit dessen Bedingungen einverstanden erklärt. So einfach kann er diese Entscheidung Paypals nicht ignorieren, auch das deutsche Gesetz muss diesen Aspekt mit einbeziehen
quote:Sorry, aber den Satz kannst du dir ja nun mal komplett sparen, den darauf wurdest du ja schon mehrfach hingewiesen, dass dem so ist, jetzt sich auch noch darüber beklagen, obwohl du mehrfach darauf hingewiesen wurdest, ist wohl nicht mehr ganz so angebracht.
Das hieße ja sonst, ich wäre doppelt verar.... wenn ich den Käuferschutz beantrage, das kann es doch nicht sein.
Wie schon gesagt PAYPAL stellt sich über die deutschen Gesetze, wenn man deren Hilfe in Anspruch nimmt, muss man mit den Folgen leben.
Der deutschen Gesetzeslage stehen dir genau 0Cent für den Verlust zu, nicht mehr.
quote:Dies solltest du herausfnden, frag doch mal bei PAYPAl nach...
Kulanzrückzahlung: Bedeutet dies, dass der Verkäufer sein Geld behalten kann
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quote:
So einfach kann er diese Entscheidung Paypals nicht ignorieren, auch das deutsche Gesetz muss diesen Aspekt mit einbeziehen.
Nein, das deutsche Gesetz muss diesen Aspekt eben nicht mit einbeziehen.
Dem deuteschen Gesetz sind derartige mit dem Gesetz nichtvereinbare/widersprechende Entscheidungen einer Privaten Organisation schlicht egal, sie werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Ansonsten könnte ich ja auch vertraglich vereinbaren meine Frau mit dem Auto überfahren zu lassen. Ohne Konsequenzen, denn es war ja vertraglich vereinbart ...
Aber eventuell könnte man den BGH dazu bringen, das er solche Sachen ebenfalls als 'Spielregel' interpretiert ...
Da es die selbe Firmengruppe ist, wäre dasgar nicht mal so abwegig.
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