Hallo,
ich habe eine Software programmiert und möchte diese Software jetzt verkaufen.
Vorher wäre es natürlich wichtig meine Software schützen zu lassen.
Wie macht man das? was für ein Schutzrecht kommt bei Software in Frage?
Was sind die Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Rechtsschutz? Wenn ich meine Software in Deutschland registriert habe, ist sie dann auch in Asien oder USA geschützt, so dass sie nicht einfach ohne Erlaubnis verwenden darf?
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-- Editiert am 22.06.2011 19:43
Software schützen lassen
Hallo,
was meinst du mit "schützen"? Mir fallen da spontan schon mal zwei Interpretationen ein:
1. Du willst verhindern, dass die Software kopiert und dann unberechtigt benutzt wird.
Ein solcher Schutz wäre grundsätzlich gegeben, dazu musst du nur darauf hinweisen, dass du auf dein Copyright bestehst bzw. du darfst die Software halt nicht als Freeware o.ä. bezeichnen.
2. Du willst verhindern, dass jemand deine Anwendung nachbaut (z.B. hast du dir diiiiie Killeraplikation ausgedacht, mit der man erstmals ...).
Das würde dann in Richtung Patent laufen, und das gibt es auf Software (in der Regel) nicht.
Nur meine laienhafte Meinung.
Wie soll die Software denn vertrieben werden?
Wenn es nur wenige Exemplare sein sollen, nummerier sie doch einfach durch (Anzeige etwa unter Info). Dann mit jedem Käufer einen Vertrag schließen incl. Schadenersatz (oder zumindest Vertragskündigung) bei Weitergabe.
Wenn die Software nun irgendwo illegal auftaucht, weißt du schon mal, wer der Überltäter ist.
Wenn es hingegen viele Exemplare sein werden, gibt es andere Möglichkeiten (etwa Onlineregistrierung oder persönliche Freischaltcodes).
MfG Stefan
Wie wäre es mit dem einfachen Schutz von Gesetzes wegen?
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Dazu muss man sein Programm nicht "schützen lassen", es ist automatisch geschützt durch das Urheberrechtsgesetz durch das reine Schöpfen des Programms.
Man muss halt nur noch belegen, dass man der Schöpfer ist. Dazu kann man einem Kumpel eine Kopie geben oder einem Notar. Die können dann zumindest bestätigen, dass man zum Gebe-Datum im Besitz des Programms war - was ja ein starkes Indiz sein kann für eine Urheberschaft.
Ob man der Urheber ist oder doch nicht, das wird im Streitfalle ohnehin ein angerufenes Zivilgericht entscheiden.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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Danke für die Antworten!
Ich habe noch eine Frage, die das Deutsche Urheberrecht im Ausland anbelangt.
Wie verhält sich das, wenn jemand meine Software im Ausland gegen meine Einwilligung, also ohne Vergabe einer Lizenz benutzt, oder verkauft. Habe ich als Deutscher Urheber eine rechtliche Handhabe im nicht-europäischen Ausland, z.B USA oder Asien?
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-- Editiert am 23.06.2011 22:00
Ausländer interessieren sich nicht immer für Urheberrechte anderer Länder. Von der Durchsetzbarkeit mal gar nicht zu reden.
Da wird man sich schon die Mühe machen müssen diese in jedem einzelnen Land schützen zu lassen - sofern es überhaupt in dem Land möglich ist.
Effektiver wäre da eine entsprechende Verschlüsselung des Quellcodes oder das arbeiten mit Dongels.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
"Unter dem Einfluss der revidierten Berner Übereinkunft von 1908 gewährt die große Mehrheit der Rechtsordnungen urheberrechtlichen Schutz ungeachtet formeller Voraussetzungen." Quelle
Wenn man in einem Land Geld verdienen möchte, muss man auch etwas investieren dort. Als Autor von Texten würde ich mich an einen dortigen Verlag wenden, dann investiert der Geld, z. B. für einen Anwalt. Als Programmierer würde ich analog verfahren (hehe, ausnahmsweise mal nicht digital ): Dort eine Firma gründen und einen Anwalt anheuern - oder eine Firma anheuern, die einen Anwalt bezahlt.
Will man kein Geld verdienen, kann einem die Raubkopiererei ja egal sein - außer vielleicht der Urheberpersönlichkeit .
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Entgegen vieler Meinungen gibt es tatsächlich auch in China ein Urheberrecht. Es gibt nur ein paar Probleme bei der Umsetzung/Durchsetzung ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Mir ist aufgefallen, dass einige Software-Händler in Deutschland, Software von Firmen aus den USA, in Deutschland in Form von Raubkopien ganz öffentlich verkaufen, und sind auch der Ansicht, dass das völlig legal.
Ab wann ist eine Software, die z.B: aus den USA stammt in Deutschland rechtslos, sozusagen Freiwild? ...und umgekehrt
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quote:
dass einige Software-Händler in Deutschland, Software von Firmen aus den USA, in Deutschland in Form von Raubkopien ganz öffentlich verkaufen
Ach ja?
quote:
Ab wann ist eine Software, die z.B: aus den USA stammt in Deutschland rechtslos, sozusagen Freiwild? ...und umgekehrt
Gar nicht. In den USA kann man Software explizit als "public domain" deklarieren und damit verbindlich erklären, auf die Durchsetzung der Rechte als Urheber zu verzichten.
In Deutschland kann man das auch, wobei die Deklaration als "public domain" u.U. nicht eindeutig genug ist.
(Bspw. könnte strittig sein, ob der Urheber damit nur das Kopieren oder auch die kommerzielle Verwendung in anderen Softwarepaketen erlauben wollte.)
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Urheberrecht Weltweit - Hier mal ein Zitat: Quelle
quote:
Grundsätzlich gilt das "Territorialprinzip": Ein Werk ist in dem Land geschützt, in dem sein Urheber Staatsbürger ist bzw. in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde, und für das Werk gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Die Frage stellt sich dann, in welchem Recht sich diese Software-Piraten in Deutschland wiegen, wenn sie ohne Blatt vor dem Mund und ohne die Software im geringsten zu verändern, auf dem öffentlichen Markt damit handeln.
Strafrechtlich und urheberrechtlich scheint das wohl in Deutschland, sowie auch in anderen Ländern (außer im Urheberland) nicht zu greifen,
Beispiel:
Ich bin ein Softwarehersteller GmbH in Deutschland. Mein Produkt ist eine Social-Network Software Jetzt stelle ich fest, dass in USA ein Webmaster diese Software als gecrackte Version vom Warez-Markt, auf seinem Server betreibt. Ich möchte ihm das betreiben meiner Software untersagen und von ihm Schadensersatz fordern.
Wenn also mein Urheberrecht , dass ich in Deutschland genieße auch in den USA gleichwertig ist, wäre es ja für meine Rechtsschutzversicherung ein MUSS, mir ein Verfahren in den USA zu finanzieren.
???
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-- Editiert am 25.06.2011 04:35
-- Editiert am 25.06.2011 04:35
-- Editiert am 25.06.2011 04:37
quote:
Wenn also mein Urheberrecht , dass ich in Deutschland genieße auch in den USA gleichwertig ist, wäre es ja für meine Rechtsschutzversicherung ein MUSS, mir ein Verfahren in den USA zu finanzieren.
Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, nicht aus dem Urheberrecht.
Zudem kommt es auf Abkommen an. Mit der Schweiz gibt es eines, wonach man dort klagen kann, indem man bei einem deutschen Zivilgericht eine Klage einreicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Das Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung oben ist nicht ganz korrekt.
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
quote:
quote:Wenn also mein Urheberrecht , dass ich in Deutschland genieße auch in den USA gleichwertig ist, wäre es ja für meine Rechtsschutzversicherung ein MUSS, mir ein Verfahren in den USA zu finanzieren.
Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, nicht aus dem Urheberrecht.
Das eine greift ohne dem anderen nicht. Wenn ich bei meiner Rechtschutzversicherung für einen Rechtschutz über die Grenzen Deutschlands und der EU hinaus versichert bin, muss ich natürlich auch in dem betroffenen Land ein Recht haben, damit meine Versicherung auch ein Verfahren dort finanziert.
quote:
PS. Das Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung oben ist nicht ganz korrekt.
Wenn sie wissen, wie es korrekt lautet, seien sie doch so nett und posten es auch hier.
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Das Zitat der Bundeszentrale für politische Bildung:
"Grundsätzlich gilt das "Territorialprinzip": Ein Werk ist in dem Land geschützt, in dem sein Urheber Staatsbürger ist [color=red](falsch! Gerd)[/color] bzw. in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde [color=red](falsch! Gerd)[/color], und für das Werk gilt das Recht des jeweiligen Landes [color=red](richtig! Plus internationale Abkommen; Gerd)[/color]."
Demnach könnte ein Staatenloser kein Urherberrecht erwerben. Das ist Quatsch. Möglicherweise wurde das im Mittelalter in manchen deutschen Staaten so gehandhabt. Heute gilt dies meines Wissens nur noch in Adelboden-Innerrhoden .
In den meisten Ländern herrscht das "Urheber-Persönlichkeits-Recht". Wenn also ein Melanesier mit arabischem Pass in Italien ein Werk in Urdu schreibt, hat er in Deutschland und auch in den USA und eigentlich weltweit ein Urheberrecht erworben.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Zusammenfassung
Der Rechtsschutz einer Software fällt grundsätzlich unter das Urheberrecht, ausgenommen Softwareanwendungen, die eine bestimmte technische Voraussetzung erfüllen, können auch dem Patentrecht zugeschrieben werden. Software-Patent
Da also eine Software unter das Urheberrecht fällt, gilt hier die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Dieser Schutz gilt in allen Verbandsländern dieses Vertrages.
Meine Fragen haben sich also dadurch beantwortet.
Vielen Dank für die Teilnahme an dieser Diskussion
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-- Editiert am 26.06.2011 09:16
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