Couch Rückgabe Roller, Hilfe!!!

6. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Couch Rückgabe Roller, Hilfe!!!

Hallo,

eine Frage, meine Mutter hat sich eine Couch bei Roller gekauft. Sie hat direkt vor Ort 500 Euro angezahlt, die Couch hat 1000 Euro gekostet.

Kaufvertrag wurde am 2.8.12 gegen 19 Uhr abgeschlossen, da die Couch leider doch zu groß für ihre Wohnung ist wollte sie gerne vom KV zurücktreten! Somit hat sie direkt am nächsten Tag, sprich am 3.8.12 gegen 11 Uhr bei Roller angerufen und dies erläutert ...

Problem: Sie muss 25 % des Kaufpreises zahlen, dies steht in den AGBs...
Jetzt war ich heute mit meiner Mutter bei Roller um eine andere, kleinere Couch zu kaufen. Leider hat ihr keine Couch gefallen.

Kann man da irgendwie vorgehen, ich meine die Couch wurde ja nicht geliefert, stand im Lager und wurde nicht extra bestellt!

Bitte um Antwort.

Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

da es sich hier um keinen Vertrag mit Rückgaberecht handelt, muss man einfach sagen, Verträge sind einzuhalten!

Beim nächsten mal erst nachmessen und dann kaufen, nicht umgekehrt...

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 636x hilfreich)

Exaktamente. Entweder die 75% einsparen oder auf Ebay hoffen. Ein universelles Rückgaberecht gibt es nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

quote:
Sie muss 25 % des Kaufpreises zahlen, dies steht in den AGBs.

Mit welchen wohlgewählten Worten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

5. Die Abnahmeverweigerung und Annullierung des Kauf- vertrages durch den Kunden ist ohne Rechtsanspruch nur möglich gegen Zahlung einer Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Kaufpreises. Es sei denn, Sie weisen nach, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

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#5
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Abteilungsleiter meinte heute: es sind Personalkosten die anfallen.. Für die Beratung sowie Stornierung !!! Lächerlich

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Wieso lächerlich? gab es Jamnden der beraten hat oder nicht, gab es Jemanden, der die Bestellung aufgenommen hat oder nicht?
Und meinst du etwa die Stornierung macht sich vom alleine?



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

Nun, es ist schlicht egal wofür der Schadensersatz anfällt.


Er wurde mit gültiger Klausel vertraglich vereinbart und dem Kunden eine Nachweismöglichkeit geringeren Schadens ermöglicht.

Entweder man zahlt oder führt den Beweis geringeren Schadens.


Die Alternative wäre schlicht Erfüllung des Vertrages, also Geld gegen Couch.



Dafür das der Kunde eine subotimale Abfolge bei seiner Entscheidungsfindung wählt, kann der Händler nichts.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Alles klar .. Danke für die Antworten und eure Zeit..

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#9
 Von 
Manfred_28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nimm die Couch an, reklamier diese aufgrund eines Mangels (wird sich bei Rolle sehr schnell finden) und lass dir eine neue Couch liefern.
Mach das einfach 3 mal und sag dem Abteilungsleiter dann, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest und eine Wandlung des Kaufvertrages anstrebst und dein Geld zurückhaben möchtest.

Kürzlich ist es genau so bei mir gewesen. Allerdings hatte die Couch wirklich ständig einen Mangel und ich war so unzufrieden mit der Qualität. Das Geld habe ich vollständig zurückerhalten.

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