Ebay Rückversand unfrei

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
VelosDelos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Rückversand unfrei

Hallo,
ich hatte ein Artikel für 45 Euro bei Ebay verkauft und der Käufer wollte es nicht mehr haben, Käufer hat es nur zum testen gekauft. Käufer hat mir jetzt das Brief als Unfrei über DHL (Paketmarke bis 31,5 kg )zurück geschickt und ich musste 15 Euro an DHL zahlen.
1)Artikel kann ich nicht mehr als Neu verkaufen
2)Gesamtkosten für den Versand 18,50€ - habe das Brief als einschreiben geschickt, 3,50€ + 15 Euro für Unfrei
Wie soll ich jetzt vorgehen ?

-----------------
""
bin gewerblicher Verkäufer

-- Editiert VelosDelos am 28.12.2013 23:13

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zuerst einmal ist dein Beitrag noch etwas lückenhaft. Was hat beispielsweise die Ware gekostet, was der Versand?

quote:
Artikel kann ich nicht mehr als Neu verkaufen
Wieso denn nicht?

quote:
Wie soll ich jetzt vorgehen ?
Vermutlich musst du die 45 Euro plus angemessene Versandkosten erstatten.
Wie ist denn der Hinversand erfolgt? Was hat das gekostet? (oder sind das die 3,50 von denen du schreibst?)

Noch mal grundsätzlich: Im Rahmen des Widerrufs eines Artikels über 40 Euro muss ein Händler sowohl Hin- als auch Rückversandkosten tragen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Noch mal grundsätzlich: Im Rahmen des Widerrufs eines Artikels über 40 Euro muss ein Händler sowohl Hin- als auch Rückversandkosten tragen.
Wollte nur noch erwähnen, dass wen unfrei gesendet sein sollte (Unfreie Sendungen müssen auch angenommen werden, diese sollten nicht abgelehnt werden), die durch die unfreie Sendung entstandenen Mehrkosten vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden können, gehört zur sogenannten Schadensminderungspflicht der auch der K unterliegt...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.154 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen