Falschlieferung?!

2. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stefco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschlieferung?!

Hallo alle zusammen und bin neu hier.
Also ich habe vor 1,5 Monaten eine Anzughose bestellt habe aber das das Geld dann nicht überwiesen was ich weis das ich nicht die Hose will, habe das schonmal so gemacht. So jetzt sieht es so aus das sie mir per Email vor 2 Wochen eine Sendungsnummer zugeschickt haben worüber ich sehr verwundert war weil ich die Hose ja nicht bezahlt habe und die Hose 67,-€ gekostet hat. So es ist aber nicht meine Hose geliefert worden sondern ein Kleid von Etro was 599,-€ kostet. Wie sieht die Sache jetzt aus kann ich das Kleid behalten oder muss ich es sofort zurückschicken?!

Grüße Stefco

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Du willst etwas behalten, was du nicht bezahlt hast??

Denk mal drüber nach, vielleicht kommst du selbst auf die Antwort!! ;)

Davon mal abgesehen, halte ich es generell für eine, sorry, Sauerei, dass jemand erst etwas bestellt und dann einfach nicht bezahlt - aber das hat er ja schon mal so gemacht... :(

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wenn dir das Kleid steht kannst du es behalten wenn der Verkäufer dem zustimmt und Du ihm das Kleid bezahlst.

Ansonsten hat der Verkäufer durchaus einen Herausgabeanspruch.
In eigenen Interesse sollte das Kleid dann schnellstmöglich zurückgesendet werden.



quote:
Also ich habe vor 1,5 Monaten eine Anzughose bestellt habe aber das das Geld dann nicht überwiesen was ich weis das ich nicht die Hose will, habe das schonmal so gemacht.

Das löst aber den bestehenden Kaufvertrag nicht auf.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
oder muss ich es sofort zurückschicken?!

Die Frage ist doch wohl ein schlechter Scherz?
Ja - du musst das Kleid rausrücken
Nein - du musst das Porto nicht selbst bezahlen, sondern der Versender
Sonst - werden deine nächsten Beiträge im Inkasso-Forum noch lustig

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

natürlich bist du dazu verpflichtet das Kleid wieder rauszugeben, bzw zurückzugeben.

Wozu du nicht verpflichtet bist, ist den versand selber vorzunehmen, du kannst den Händler auffordern diess bei dir abholen zu lassen, was ich aufgrund des Preises dir auch raten würde...

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#5
 Von 
Stefco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi vielen lieben dank für die schnellen antworten! Das kleid habe ich schon zurückgeschickt und die Firma hat sich ganz schön darüber gefreut! :-)
Grüße Stefan

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