Gebrauchte Couch als neu verkauft

8. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
fresse68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchte Couch als neu verkauft

Hallo,

ich habe bei einem Möbelhaus online eine Neue Couch bestellt.

Nachdem diese geliefert wurde, fiel uns beim Auspacken sofort auf, dass ein Loch, durch das ein Seitenteil montiert werden soll einegerissen ist und an diesm Loch auch Einkerbungen eines Gewindestifts zu sehen ist.
Ich habe nun sofort angefangen Videos und Fotos des weiteren Auspackprozesses zu machen.

Am Ende ließen mich folgende Indizien zum Schluss kommen, dass es sich nicht um eine fabrikneue Couch handelt:
- das bereits erwähnte eingerissene Loch
- starke Eindrücke und spuren an den Stellen, wo die Füße montiert werden sollten
- an der Stelle wo die L-förmige Couch zusammengesteckt wird, waren bereits die Bügel montiert (diese lagen aber nochmal bei und sollten laut Anleitung erst noch montiert werden
- die Bügel waren entgegen der Anleitung falsch herum montiert

Ich habe die Vermutung, dass mir gebrauchte Ware oder ein Ausstellungsstück als neu verkauft werden soll.

Nachdem ich den Händler damit konfrontiert habe, beharrte dieser darauf, dass die Couch auf jeden Fall fabrikneu sei und bot mir 100€ Rabatt an. Da ich nicht weiß was mit der Couch zuvor alles geschehen ist, kann ich nicht beurteilen, ob 100€ gerechtfertigt sind, und lehnte ab.

Nach weiterem hin und her und behauptete der Händler, dass die Couch vor dem Versand einmal komplett montiert wird, um zu dokumentieren, dass alle Teile vorhanden sind und um nachher Transportschäden zu beweisen.
Auf meinen Hinweis, dass ich das für stark Abweig halte und meine Nachfrage, wo diese Doku sei, wurde nicht reagiert und am Ende hieß es es gäbe maximal einen geschwärzten Lieferschein.

Der Kundenservice an sich war unterschwellig aggressiv und ist von der Behauptung die Couch sei auf jeden Fall fabrikneu nicht abgewichen. Das alles ist durch einen Email-Verlauf dokumentiert.

Welche Möglichkeiten habe ich hier, um zu meinem Recht zu kommen?
Angenommen, ich strebe ein Rechtsverfahren an, um eine neue Couch zu erhalten. Habe ich Aussichten auf erfolg und muss die Gegenseite im Erfolgsfall meine Anwaltskosten übernehmen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von fresse68):
Habe ich Aussichten auf erfolg

Klar, immerhin fangen diese bei 0,001% an.



Zitat (von fresse68):
und muss die Gegenseite im Erfolgsfall meine Anwaltskosten übernehmen?





Zitat (von fresse68):
Welche Möglichkeiten habe ich hier, um zu meinem Recht zu kommen?

Man beauftrage einen versierten Rechtsanwalt.

Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: [link=https://www.123recht.de/forum_forum.asp?
forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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