Gutschein Wert nicht mehr derselbe wie bei Kauf

6. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
teki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein Wert nicht mehr derselbe wie bei Kauf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgenden Fall:
Im Dezember 2003 habe ich einen Gutschein über 6 Fahrten in einem Kartzentrum gekauft.
Auf dem Gutschein steht: Geschenkgutschein im Wert von Erw. 6 er Karte
Zum Zeitpunkt des Kaufes kostete diese Karte insg. 59 EUR und beinhaltete 78 Minuten Fahrt.
Diese Angabe fehlt auf dem Gutschein.
Mir fiel vor dem Kauf auf, dass sich die Preise ab Januar 2004 erhöhen sollten (53 EUR und 60 Minuten Fahrt).
Als ich den Mitarbeiter darauf ansprach und fragte ob die Karte im Januar die gleiche Wertigkeit, also 78 Minuten haben würde, bejahte der Mitarbeiter dies.
Daher bat ich ihn dies auf dem Gutschein zu vermerken, was er aber nicht tat, weil "dies nicht nötig sei und genauso viel Wert hätte".
Den Namen des Mitarbeiters kenne ich nicht.
Der Gutschein ist allerdings unterschrieben.
Nun war ich heute da und habe mit der Chefin gesprochen.
Diese möchte mir nicht entgegen kommen und lässt sich auf keinen Kompromis ein.

Frage: Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Welchen Anspruch habe ich als Käuferin?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Anette S.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Zunächst stellt der von Ihnen geschlossene Vertrag wohl eher keinen Kaufvertrag, sondern eher einen typengemischten Vertrag mit starken mietvertraglichen Elementen dar. Aber abgesehen von solchen Einordungsfragen haben Sie nach Ihrer Schilderung sicher einen Vertrag über 6 Fahrten mit einer Gesamtfahrzeit von 78 Min. geschlossen - allerdings trifft Sie wohl insofern die Beweislast. Ich denke aber, dass ein entsprechender Beweis nicht so schwer zu führen sein dürfte - Sie müssten doch eigentlich in der Lage sein, nachzuweisen, dass bis Ende 2003 die vorgenannten Konditionen galten. Und da Sie den Vertrag in 2003 geschlossen haben, dürfte daraus mE zwanglos folgen, dass auf diesen Vertrag die Konditionen von 2003 Anwendung finden.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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