Ich kann meine Küche nicht bezahlen

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
adam68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich kann meine Küche nicht bezahlen

Hallo und guten Tag.
Wir haben uns im April eine Küche bei Ikea bestellt. Sie wurde geliefert und eingebaut. Alles schön und gut, aber ich habe bis heute keine Rechnung erhalten. Wir haben unzählige Male dort angerufen, waren sogar persönlich vor Ort, um sie zu bezahlen. Dort sagte man uns, dass die Rechnung nicht im System vorhanden wäre. Wie werde ich nun mein Geld los ??? Bei uns herrscht große Ratlosigkeit. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

ich würde gerichtsfesst dazu auffordern eine Rechnung zu bekommen (Einwurfeinschreiben). Dann warten und das Geld für die Küche beisetelegen für die nächsten Jahre, sollte dann doch noch die Rechnung kommen...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Man hat ja bisher diverse Versuche unternommen, die erhaltene Ware zu bezahlen, sind diese irgendwie nachweisbar?
Also hat man eine schriftliche Reaktion Ikeas auf die Anfragen?
Der Kunde muss nämlich nicht einem Unternehmen mit dem Geld hinterherlaufen, wenn es dieses, selbst auf persönliche Nachfrage hin, "nicht haben will".
Es sollte nur dokumentiert sein, dass man die Bezahlung der Ware angeboten hat, danach legt man das Geld beiseite und wartet.
Sollte bis zum 31.12.2022 keine Rechnung vorliegen, kann man sich ab dem 01.01.2023 einen schönen Urlaub davon gönnen, oder auf die nächste Küche sparen....

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von adam68):
Ich kann meine Küche nicht bezahlen

Falsch, Du kannst es offenbar, nur sie lassen Dich nicht.



Zitat (von spatenklopper):
Der Kunde muss nämlich nicht einem Unternehmen mit dem Geld hinterherlaufen, wenn es dieses, selbst auf persönliche Nachfrage hin, "nicht haben will".

Selbst diese persönliche Nachfrage müsste bei vereinbartem Rechnungskauf gar nicth sein.
Hat man aber darüber einen Nachweis, ist man nocht sicherer


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37001 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von adam68):
Wie werde ich nun mein Geld los ???
Hierher---hierher :grins:

Legs beiseite.
Die finden das schon noch.
Dann auf Verjährung der Forderung achten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
adam68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten :-)

Wir haben Nachweise und Auftragsnummern von dem gesamten Vorgang. Das Geld liegt warm und trocken auf dem Sparbuch. Also warten wir mal ab was passiert...... :-)

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