Hallo allerseits!
Ich hoffe jemand hier kann mir weiterhelfen.
Das Thema scheint irgendwie sehr kompliziert zu sein. Im Internet findet man dazu viele verwirrende Hinweise.
Angenommen jemand verkauft ein original verpacktes Neugerät (Kaffeemaschine) und legt die Originalrechnung bei, so dass sich
der Käufer im Falle eines spätere Defekts innerhalb der Frist von 2 Jahren an den Hersteller wenden kann, muss der Verkäufer dann dennoch irgendwas bewußt ausschließen? Hier steht etwas, was verunsichernd klingt:
- Auch Privatverkäufer haften zwingend mindestens ein Jahr bei Neuwaren!
http://www.ebay.de/gds/EU-Recht-und-Gewaehrleistungs-bzw-Garantieausschluss-/10000000001641743/g.html
Bedeutet das, dass der Käufer dann irgendwann innerhalb von 12 Monaten ankommen kann von wegen das Gerät ist kaputt und er will nun sein Geld zurück oder dass er von dem Verkäufer fordert, dass er sich um die Reparatur kümmern muss? Falls ja, wie kann man sich als Verkäufer denn davor sicher schützen, vor allen Dingen wenn man mehr als 1 Artikel verkaufen möchte und sich bei allen Artikeln schützen möchte? Ich habe gelesen, dass man sobald man 2 mal denselben Satz verwendet AGBs aufstellt.
Und sind auch Probleme mit der Rechnung an sich möglich? Ich habe gelesen, dass manche Hersteller es nicht anerkennen, wenn der Artikel von jemand anderem erworben wurde. Das würde ja heißen, dass eine Rechnung wertlos ist, wenn man einen neuen Artikel verkauft.
Ich habe jetzt schon eine ganze Weile im Internet gesucht und man findet nicht einen Artikel, der wirklich klar und verständlich diese Fragen beantwortet.
Für mich entsteht immer mehr der Eindruck, dass es im Grunde genommen sich für Privatverkäufer überhaupt nicht lohnt neue Artikel zu verkaufen, weil man sich dann womöglich Probleme einhandelt.
Ich dachte bisher immer, wenn man einen neuen Artikel original verpackt verkauft und der Käufer erhält diesen in unversehrtem Zustand und der Artikel funktioniert auch, dass sich die Sache für den Verkäufer dann erledigt hat.
Aber dann frage ich mich wiederum was ist, wenn der Artikel 2 Wochen funktioniert und dann kaputt ist? Was ist dann? Ist dann der Verkäufer in der Pflicht den Artikel umzutauschen oder reparieren zu lassen? Wenn ja, dann wäre das für den Verkäufer ja auch ein ziemliches Risiko. Und in welchem Zeitraum wäre der Verkäufer dazu verpflichtet? Wie lange muss der Verkäufer für Schäden einstehen, die sich später zeigen?
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