Recht auf Wandlung? (Notebook)

4. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Bug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht auf Wandlung? (Notebook)

Beim Arbeiten mit meinem Notebook (der Firma Medion) überhitzt das Gerät und schaltet sich ab.

->Wieviele Reparaturversuche hat die Firma, bevor ich mein Recht auf Wandlung geltend machen kann?

->Habe ich Anrecht auf Wandlung, auch wenn die AGB der Garantietragenden Firma dies ausdrücklich ausschließt?

->Im falle einer Wandlung: Hat die Firma mir den vollen Kaufpreis zu erstatten oder nur den aktuelle Wert des Gerätes? (Computer-Hardware verliert schließlich rasend schnell an Wert)

-> Kann die Firma mir (evtl. gegen Aufpreis) auch ein aktuelles Gerät besserer Leistung zur Verfügung stellen, wenn mein Notebook nicht mehr hergestellt wird?

Danke schonmal im voraus!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

um Ihnen kurz und präzise auf Ihre Fragen zu antworten:

(1) ->Wieviele Reparaturversuche hat die Firma, bevor ich mein Recht auf Wandlung geltend machen kann?

--> Zuerst darf die Firma nachbessern. Dieses darf sie zwei Mal. Wenn beide Versuche fehlschlagen, gilt die Nachbesserung als gescheitert und andere Gewährleistungsrechte kommen in Betracht (Rücktritt, Minderung, SE ...etc.)

(2) ->Habe ich Anrecht auf Wandlung, auch wenn die AGB der Garantietragenden Firma dies ausdrücklich ausschließt?

--> Ja, das haben Sie.

(3) ->Im falle einer Wandlung: Hat die Firma mir den vollen Kaufpreis zu erstatten oder nur den aktuelle Wert des Gerätes? (Computer-Hardware verliert schließlich rasend schnell an Wert)

--> Den vollen Kaufpreis.

(4) -> Kann die Firma mir (evtl. gegen Aufpreis) auch ein aktuelles Gerät besserer Leistung zur Verfügung stellen, wenn mein Notebook nicht mehr hergestellt wird?

--> Natürlich, dieses ist jedoch dann Teil einer weiteren Abmachung zwischen Ihnen und der Firma. Dieses ist dann nicht Teil der Gewährleistungsrechte, weil diese Ihnen entweder das gleiche Gerät zubilligen, und wenn dieses nicht mehr hergestellt wird, also Unmöglichkeit (juristisch gesehen) eintritt, Ihnen Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zubilligt.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
opriema
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Entschuldigen Sie, das ich mich in ihren Thread einklinke, aber ich habe ein Ähnliches Problem und die Antworten waren schon sehr hilfreich ;) ) Mein Notebook ist seit 4 Wochen in Reparatur (Garantie) und drei Reparatur-Versuche (in dieser Zeit) laut Händler schlugen fehl. Sie wollen aber noch weiter probieren und es gegebenenfalls einschicken. Selbst wenn sie nur einen Versuch gestartet hätten, wie lange muss ich eigentlich warten? Kann ich ein Ersatzgerät verlangen? Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerChris
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich habe das selbe Problem mit meinem Gericom Laptop.
Er ist jetzt das 3. mal in Reparatur. Das 1. mal wegen einer defekten Festplatte, das 2. mal wegen des defekten Combolaufwerks & jetzt, zum 3. mal, wegen des defekten Lüfters , der sowieso nicht genug kühlt, das System überhitzt.
Wie stehen meine Chancen, dass Gerät zurückzugeben?
(Es waren zwar bis Dato 3 verschiedene Reparaturfälle, aber das Überhitzungsproblem war schon immer da.)
Im voraus besten Dank für die Antwort.

Gruß
Christian Baum

PS: Für alle intressierten: Es handelt sich um ein Gericom 1st Supersonic (A380).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Umfangreiche Hilfe!

Nach einer 3Tägigen Reparatur habe ich mein Notebook per Express-Versand wiederbekommen, der CPU-Lüfter war deffekt und wurde ausgetauscht, es läuft jetzt tadellos.

Eine weitere Frage habe ich trotzdem: Habe ich nun, vom Tag der erfolgten Reparatur an gerechnet, wieder 24 Monate Garantie auf die Funktionstüchtigkeit meines Notabook - sprich verlängert sich die Garantie durch eine Reparatur im Garantiezeitraum?

Nocheinmal herzlichen Dank für die schnelle, umfangreiche und kompetente Antwort.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend "Bug",

gern geschehen. Es freut mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Die Garantie verlängert sich übrigens nicht mit dem Zeitpunkt der Reperatur. Sollten sich jedoch öfter Schäden an dem jeweiligen Gerät zeigen, so erwägen Sie einen Rücktritt vom Vertrag, oder eine Wandlung des Vertrages über ein neues Gerät einer anderen Marke, eine Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz statt der Leistung und die anderen Gewährleistungsrechte.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend "opriema",

Sie müssen eine verhältnismäßige Zeit auf die Reperatur warten. Dieses hängt davon ab, was für ein Schaden an dem Laptop aufgetreten ist und wie lange man dafür normalerweise als Experte braucht, um diesen Schaden zu beheben.

Die Firma hat das Recht nachzubessern. Dieses darf sie zwei Mal. Wenn beide Versuche fehlschlagen, gilt die Nachbesserung als gescheitert und andere Gewährleistungsrechte kommen in Betracht (Rücktritt, Minderung, SE ...etc.).

Sollten Sie einen Ausfall, oder Kosten haben durch das Fehlen des Laptops, so können Sie diese der Firma in Rechnung stellen in Form von Schadensersatz. Natürlich können Sie auch ein Ersatzgerät fordern. Auf diesem Wege wird man Ihnen wohl entgegen kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Baum,

nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch auf Reperatur des Gerätes gilt die Nachbesserung als gescheitert. Dann stehen Ihnen die anderen Gewährleistungsrechte offen, darunter auch der von Ihnen erwähnte Rücktritt vom Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Molle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag!

Habe einen Sony Vaio Notebook, den ich 02/02 gekauft habe. Nun ist er zum zweiten Mal in Reparatur.
Das erste Mal dauerte das ganze 3 Wochen, der Prozessor war kaputt.
Nun ist er seit 6Wochen bei der Firma Sony. Vor drei Tagen bekam ich einen Anruf von der Firma, wo ich ihn gekauft habe, das der Kostenvoranschlag nun da sei und der werde nun an Sony zurückgeschickt. Ich bekam gesagt es dauere jetzt noch so 14 Tage dann hätte ich ihn wieder.

Jetzt meine Frage: 1.Wie lange ist mir zumutbar auf das Gerät zu warten? ( Combilaufwerk defekt! )

2. Hab ich Anspruch auf ein Leihgerät ( haben sie keins, der Verlust für die Firma wäre zu hoch !!), oder Ausfallgeld?

Im vorraus schon vielen Dank

Molle

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
geri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

Auch ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir Auskunft geben.

Am 06.06.02 habe ich mir ein Gericom Notebook gekauft. Kurze Zeit später kam ein Aufruf in der Computerbild über zu hohe Strahlung des Netzteils. Gericom schickte mir ein neues zu.
Im September letzten Jahres gab mein Akku den Geist auf. Ich schickte ihn an Gericom und bekam einen neuen.
Nun ist mein Combo-Laufwerk defekt.

Meine Frage : Gilt dieser Defekt nun als dritter Fehler und habe ich somit sogar ein Recht auf Erstattung des Kaufbetrages ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

m.E. müssen Sie, gemäß den Schilderungen Ihres Sachverhaltes, dem Verkäufer bezüglich des Laufwerks die Möglichkeit der Nachbesserung geben.

Jedoch sehe ich hier Ansatzpunkte für eine Argumentation hinsichtlich einer möglichen Unzumutbarkeit der weiteren Nachbesserung, so dass Sie eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises erstreben können.

Vielleicht postet auch mein Kollege MCNeubert zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
geri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

Ich bedanke mich schon einmal für die Antwort.

Ich habe mich heute in der o.g. Frage an den Verbraucherschutz gewandt.
Die Bandansage einer freundlichen Mitarbeiterin, die mich darauf hinwies, das direkte Antworten vom Verbraucherschutz unter einer 0190-Nummer (1,86 pro Min) zu erhalten seien, hielt mich jedoch davon ab.

Soviel zur kompetenten Hilfe unseres glorreichen Verbraucherschutzes Deutschland.

Die Firma Gericom hat sich im Übrigen in Bezug auf den von mir zuvor angesprochenen Schaden, die eMail habe ich am Sonntag abgeschickt, noch nicht zurückgemeldet.

The story continues... :(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Besax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
ich bin wohl nicht ganz alleine als geschädigter mit einem Gericom Notebook, deshalb hätte ich da auch mal noch eine Frage.

Ich hatte eine Riß im Gehäuse meines Notebooks und habe nach langen hin und her mit Gericom (da diese sich einfach auf meine Emails nicht mehr gemeldet haben) nach Androhung mit dem Gang zu einem TV-Sender noch kurz vor ablauf meiner 24 Monate Garantie (altes Recht) das Gehäuse getauscht bekommen. Leider war in dem getauschten Gehäuse(Deckel oben) an selber Stelle wieder ein Riß und ich schickte mein Notebook wieder ein. Als ich es nun wieder erhielt mußte ich feststellen das nun das Notebook nicht mehr in allen Stellungen offen stehen bleibt sonder auf bzw zu klappt. Auf ein weiteres Mail das ich nun nicht mehr bereit bin das Gerät wieder zu Gericom zu schicken und daher gerne eine Wandlung hätte erhielt ich nun keine Antwort mehr.
Also bin ich zum Rechtsanwalt und heute habe ich nun von Gericom ein anderes Gerät zum Austausch angeboten bekommen. Mir wäre es aber persönlich um einiges angenehmer wenn ich das Geld komplett zurück erstattet bekommen könnte.
Wie sehen hierzu meine Chancen aus ist es sinnvoll auf das Angebot von Gericom einzugehen oder soll ich einfach auf eine Wandlung beharren. (Meine Garantie ist nun seit Juni abgelaufen)

Vielen Dank im Voraus

Benny

0x Hilfreiche Antwort

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