Hallo zusammen
Ich habe mal eine Frage zwecks Betriebskostenabrechnung im Mehrfamilienhaus :
Und zwar folgendes :
Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien :
Muß der Vermieter bei allen den gleichen Abrechnungsmodus haben : also Personentage bzw nach Quadratmeter.???
Ich habe nämlich erfahren das eine Mieterin noch einen alten Mietvertrag (sie wohnte schon in dem Haus bevor der jetztige Vermieter das Haus gekauft hatt)hatt und sie gar nicht so ein Betriebskostenabrechnung bekommt wie wir .Ich meine sie hätte mal gesagt das sie einen Festbetrag als Nebenkosten hatt ???
Aber meine Frage lauet : Muß er bei allen gleich abrechnen oder hatt er die Möglichkeit verschiedene Abrechnungsmodelle zu nehmen ???
-----------------
""
Alter Mietvertrag / Betriebskostenabrechnung
Wenn sie einen Festbetrag zahlt, dann zahlt sie eine sogenannte Bruttomiete, d.h. die Nebenkosten sind in der Miete enthalten und sie bekommt keine Abrechnung. Ja, das ist innerhalb des selben Hauses möglich.
-----------------
""
Der Vermieter muß nicht mit allen Mietern die gleichen Vereinbarungen zu Nebenkosten treffen.
Wenn der ehemalige Eigentümer mit besagter Mieterin eine sog. Inklusivmiete oder eine Pauschale für Betriebskosten vereinbart hat ist das so. Daran kann auch der neue Eigentümer nichts ändern. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung der Mieterin. Sie wäre auch schön dumm diese zu geben.
Was den Umlageschlüssel (Personenzahl bzw. Wohnfläche) angeht den muß der Vermieter für alle Mieter gleich anwenden. Da kann er nicht mit dem einen so und dem anderen anders abrechnen.
Übrigens muß die Umlage nach Personen ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein.
Und in einem 5FH muß nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Außer jede Partei hat eine eigene Heizungsanlage (Therme).
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten