Das Urteil des LG Nürnberg-Fürth – Az: 7 S 6265/89
besagt das auf einem Balkon gebohrt und gedübelt werden kann wie in der
Wohnung. Darf dann auch in die Balkondecke also den darüberliegenden Balkon gebohrt werden (in der Wohnung darf ich ja auch in die Decke bohren) ??? Danke im vorraus!
Bohren auf Balkon ???
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.. ja natürlich (aus eigener erfahrung: nimm einen pneumatischen bohrer, mit schlagbohren ist es eine schinderei)
Das würde ich so pauschal nicht aussagen wollen.
Bei unseren Häusern ist jegliches Bohren am Balkon strikt verboten, obwohl es nicht im Mietvertrag steht.
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@ Brit
Wieso ? Habt Ihr keinen Balkon ?
Gruß
Michael
ein verbot muss doch schriftlich vorliegen
und vom mieter unterschreiben sein. oder?
... welchen sachlichen grund sollte es denn geben, den balkon von den wohnräumen zu unterscheiden und anders zu behandeln (hinsichtlich des bohrens). die einzige denkbare grenze wäre m.e., dass es nicht zu einer veränderung der fassade, also der optik des ganzen hauses kommt. (wozu also will reimann bohren).
man kann auch zu bange sein. und wenn einer es verbieten will, dann muss er beantworten, was denn die grundlage für das verbot sein soll.
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