Einzug in unrenovierte Wohnung

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Patrick222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug in unrenovierte Wohnung

Hallo,

ich hätte eine Frage für den folgenden Fall:

Die Vormieter der Wohnung haben das letzte Mal vor langer Zeit (z.B. 10 Jahren) renoviert und einen Vertrag mit starrer Klausel, d.h. sie müssen nicht erneut bei Auszug renovieren und hinterlassen eine Wohnung die nicht frisch renoviert wurde, mit Bohrlöchern und freiliegende Dielen (da auch der Teppich entfernt wurde).

Hier meine Frage, was der Nachmieter tun muss um sich später Ärger zu ersparen?
Genügt es beim Einzug im Mietübergabeprotokoll zu vermerken, dass die letzte Renovierung 10 Jahre zurück lag und Bohrlöcher vorhanden sind, etc., d.h. die Wohnung insgesamt schon beim Einzug abgenutzt wirkt? Wäre der Nachmieter in diesem Fall bei gültiger Renovierungsklausel (nach Bedarf nach 3,5,7 Jahren...) und Schönheitsreperaturpflicht verpflichtet, die Wohnung über das vorgefundene Maß hin beim Auszug zu renovieren oder gilt der (im Einzugsprotokoll dokumentierte) Zustand der Wohnung auch bei Rückgabe?

Wenn der Nachmieter in diesem Fall z.B. nach 18 Monaten auszieht, muss dann frisch gestrichen werden (obwohl die Wohnung zuvor 10 Jahre nicht gestrichen wurde und die zeitliche Renovierungspflicht noch nicht erreicht wurde) und muss die Bohrlöcher, die vom Vormieter hinterlassen wurden ausbessern?

Ich bin etwas verwirrt, weil immer auf anteilmäßige Renovierung hingewiesen wird, wenn der Auszug vor dem Ablauf der 3,5,7 Jahre erfolgt. Was aber bedeutet dass, wenn man sowieso in eine unrenovierte Wohnung zieht? In diesem Fall kann ein frischer Anstrich doch nicht pauschal verlangt werden? Ist das dann Verhandlungssache mit dem Vermieter und was kann konkret vom Nachmieter verlangt werden. Was bedeutet Schönheitsreperatur und Renovierungspflicht in einer Wohnung, die nachgewiesenermaßen nicht von einem Selbst abgewohnt wurde...?

Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

Gruß, Patrick

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Renovierungsverpflichtung bei gültigen Klauseln beginnt mit dem Mietvertrag und ist unabhängig vom Zustand der Wohnung bei Vertragsbeginn. Daher sollte man bei dieser Konstellation im Mietvertrag aufnehmen, dass in der Wohnung seit 10 Jahren keine Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden und dem Mieter bei Einzug eine Komplettrenovierung abverlangt wird. Es wäre ja davon auszugehen, dass selbst bei kurzer Mietzeit der Zustand der Räume eine Renovierung verlangt.
Grundsätzlich würde ich bei dieser Konstellation mit dem Vermieter verhandeln, ansonsten muss renoviert werden bei Auszug und gültigen Klauseln.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Patrick222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Susanne,

so etwas hatte ich schon befürchtet. Allerdings muss ich nochmal nachhaken.

"Die Renovierungsverpflichtung bei gültigen Klauseln beginnt mit dem Mietvertrag und ist unabhängig vom Zustand der Wohnung bei Vertragsbeginn."

...ich dachte aber es gilt: Der Mieter muss prinzipiell nur das renovieren, was er abgewohnt hat. Wie läßt sich das vereinbaren?

Und wie verhält es sich, wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben wurde, weil man nichts davon wusste, dass die Wohnung so lange unrenoviert war (da sie augenscheinlich durchaus pfleglich behandelt wurde und noch in gutem Zustand ist) und Maßnahmen wie die der Teppichentfernung erst nach Unterzeichnung besprochen wurden? Ist man da jetzt der Dumme weil man nicht nachgefragt hat oder gibt es bei der Übergabe noch irgendeine Möglichkeit zu verhandeln und was für Argumente wären da angebracht?

Hoffe du findest nochmal die Zeit mir kurz darauf zu antworten.

Gruß, Patrick

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist, muss sich der VM auf nichts mehr einlassen.
Dein Argument gilt ja nur dann, wenn eine frisch renovierte Wohnung übernommen wurde.


-----------------
"MfG
Susanne"

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#4
 Von 
Patrick222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war mir nicht bewußt.

Im Mietvertrag steht zur Übergabe: Der Vermieter verpflichtet sich die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, Mängel siehe Übergabeprotokoll.

Ab wann wäre die Wohnung denn nicht mehr Ornungsgemäß, z.B. weil der Fußboden extrem alt ist, sehr viele Bohrlöcher vom Vormieter hinterlassen wurden, etc.

Kann man dann nicht nochmal probieren zu verhandeln und wenn man auf taube Ohren stößt nicht doch irgendwelche Druckmittel einsetzen?

So wie ich deine Antworten verstehe muss man als Mieter ja praktisch immer darauf bestehen in eine frisch renovierte Wohnung einzuziehen, oder? Ansonsten übernimmt man ja Arbeiten für die man eigentlich überhaupt keine Verantwortung trägt...

Von daher ist ja dann auch das Urteil gegen starre Klauseln ungerecht für die Nachmieter, die extrem alte Wohnungen übernehmen, aber nach den neuen Klauseln (die in diesem Falle tatsächlich wieder ungerecht sind) die Arbeit vom Vormieter übernehmen müssen.

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Was steht denn im Übergabeprotokoll?



-- Editiert von oha am 09.01.2008 16:25:35

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#7
 Von 
Patrick222
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

"Niemand wird gezwungen, in eine unrenovierte Wohnung zu ziehen."
Natürlich nicht, dass habe ich auch nie behauptet. Allerdings war wie gesagt nicht ersichtlich, dass die Wohnung so lange nicht renoviert wurde und auch dass beispielsweise der Teppich als Einbau vom Vormieter verschwindet ist erst danach ans Licht gekommen. Bisher wissen wir noch nichtmal was unter dem Teppich zum Vorschein kommt...

"Was steht denn im Übergabeprotokoll?"
Noch gar nichts, weil wir noch nicht eingezogen sind. Deswegen frage ich hier ja auch so genau nach, damit wir da keine Fehler machen bzw. noch retten was zu retten ist.

Ich habe mir vorher eben keine Gedanken gemacht und einfach angenommen, dass wenn ich eine alte Wohnung übernehme, ich sie auch alt zurückgeben kann.

Ich will mich auch gar nicht vor einer Renovierung dessen drücken was ich abwohne, habe aber das Gefühl nicht dafür verantwortlich zu sein, wenn ich nur realtiv kurze Zeit dort leben werde aus einer alten Wohnung eine toprenovierte zu machen...

Gruß, Patrick


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#8
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,
wir sind auch in eine unrenovierte Wohnung gezogen. Bei uns ist vermerkt worden, das wir bei auszug nicht renovieren brauchen!
Könnt ihr auch im Übergabe Protokoll schreiben lassen.
Haupsache Ihr sichert euch irgendwie ab.
Und beide Parteien haben unterschrieben.

-----------------
"Lady X"

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Bezüglich der Bohrlöcher - die müssen im Normalfall bei Auszug zumindest zuge"schmiert" werden.
Teppich: steht im Mietvertrag, die Wohnung wird mit Teppich vermietet? Ansonsten ist es normal, dass dort keiner liegt.

Da ihr ja noch nicht wisst, wie die Wohnung tatsächlich aussehen wird bei Übernahme, seid ihr auf der sichersten Seite wenn ihr als Fakten den Ist-Zustand aufnehmen lasst (mein Tipp, falls ein Herd in der Wohnung steht, unbedingt in den Backofen sehen).

Unabhängig davon, wie der Zustand ist wenn ihr einzieht -ihr wollt es ja gemütlich haben und renoviert dann sicher entsprechend euren Wünschen.

Mir persönlich erscheint es am sinnvollsten, wenn im Mietvertrag drinnensteht "für die Schönheitsreparaturen und Renovierungen ist der Mieter verantwortlich. Er ist an keine Fristen gebunden. Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben". Weiß aber nicht nach den ganzen Urteilen, ob dies für beide Seiten die sinnvollste Lösung und auch mögliche ist.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da muss ich wiedersprechen,

Bohrlöcher gehören zum nromalen Gebrauch der Wohnung und müssen vom Mieter NICHT verschlossen werden.

AUSSER es sind übermässig viele vorhanden, was aber übermässig viele sind, daß wird im Einzelfall von einem Richter zu entscheiden sein.

Gruß

Michael

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#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Anstatt beim Auszug darüber zu streiten,
wieviel man abgewohnt hat, ist es besser vor
Einzug selbst zu renovieren. So hat man auch
die Freiheit nach eigenem geschmackt zu gestalten.

Vor und nach der Renovierung Fotos aufnehmen.

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#12
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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