Fernwärme statt Zentralheizung

23. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jarnsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernwärme statt Zentralheizung

Hallo,

haben die Tage unsere Nebenkostenabrechnung bekommen, wie so viele. Im Mietvertrag steht geschrieben das mit einer Zentralheizung im Haus geheizt wird. Jetzt stellt sich aber heraus das mit Fernwärme geheizt wird, ist das zulässig? Fernwärme ist ja immer teurer als Zentralheizung. ist das rechtens? Ebenso kam eine Erhöhung der Heizkostenvorrauszahlung mit. Momentan zahlen wir 100€ im Monat, davon haben wir 50€ nur verbraucht und sollen jetzt zusätzlich noch 300€ (insgesamt 400€) im Monat bezahlen, obwohl es noch nicht einmal Preise für das nächste Jahr gibt.

MfG Jarnsen




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49260 Beiträge, 17330x hilfreich)

Zitat (von Jarnsen):
das mit einer Zentralheizung im Haus geheizt wird. Jetzt stellt sich aber heraus das mit Fernwärme geheizt wird, ist das zulässig?


Eine Fernwärmeheizung ist doch eine Zentralheizung.

Zitat (von Jarnsen):
Fernwärme ist ja immer teurer als Zentralheizung.


Die Frage stellt sich daher nicht und so pauschal ist das auch nicht zutreffend und 50€ pro Monat ist auch nicht viel.

Zitat (von Jarnsen):
Momentan zahlen wir 100€ im Monat, davon haben wir 50€ nur verbraucht und sollen jetzt zusätzlich noch 300€ (insgesamt 400€) im Monat bezahlen, obwohl es noch nicht einmal Preise für das nächste Jahr gibt.


So ganz ohne fundierte Begründung kann der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung nicht erhöhen.

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#2
 Von 
Jarnsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Jarnsen):
das mit einer Zentralheizung im Haus geheizt wird. Jetzt stellt sich aber heraus das mit Fernwärme geheizt wird, ist das zulässig?


Eine Fernwärmeheizung ist doch eine Zentralheizung.


Es ist aber von einer Zentralheizung im Haus die Sprache und nicht davon das die Wärme von extern kommt. Bei Zentralheizung zahlt man quasi "nur" das Gas/Öl und die Wartung.

Noch etwas zur Fernwärme.

GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHT


Zitat (von hh):
Die Frage stellt sich daher nicht und so pauschal ist das auch nicht zutreffend und 50€ pro Monat ist auch nicht viel.


Richtig, 50€ ist nicht viel. Deshalb ist ja eine Erhöhung um 800% auch so absurd.

-- Editiert von Moderator am 26. September 2022 14:04

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4014 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von Jarnsen):
obwohl es noch nicht einmal Preise für das nächste Jahr gibt.

Wie soll es die geben, es weiß doch niemand wie es weitergeht. Erhöhungen bei den Neben/Heizkosten sind legitim, allerdings müssen sie nachvollziehbar. Es ist doch auch besser, die Kosten werden erhöht sonst gibt es nächsten Jahr sehr hohe Nachforderungen und manch Vermieter wird Angst davor haben, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Den Vermieter fragen, wie er zu der Erhöhung kommt? Was ist mit den Betriebskosten wie Strom usw. wurde auch teurer. Die Heizung funktioniert nun mal nur, wenn Strom vorhanden ist.
Zentralheizung ist auch bei Fernwärme korrekt.
Zitat (von Jarnsen):
Bei Zentralheizung zahlt man quasi "nur" das Gas/Öl und die Wartung.

Sie haben den Strom vergessen.
Was sollen ihre Aufführungen bzgl. Fernwärme? Ihr Vermieter wird kaum das Heizungssystem umstellen, weil sie anderer Meinung sind.


-- Editiert von User am 23. September 2022 11:16

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#4
 Von 
Jarnsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, stimmt, den Strom für die Heizung habe ich vergessen. Gut, wenn es der allgemeine Tenor ist, das Fernwärme eine Zentralheizung ist, nehme ich das so hin.

Danke für die Kommentare und die die Hilfestellungen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36953 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Jarnsen):
Es ist aber von einer Zentralheizung im Haus die Sprache und nicht davon das die Wärme von extern kommt.
Sorry. Bitte mal überlegen: Käme denn Gas oder Öl oder Pellets usw. nicht von extern ins Haus und wird dann in der Heizungsanlage zB zentral im KG des Hauses zu Wärme *verheizt*?

Zitat (von Jarnsen):
Ebenso kam eine Erhöhung der Heizkostenvorrauszahlung mit.
Die müsst ihr nicht zahlen. Dann wird die nächste Jahresabrechnung umso teurer. Legt schon mal was beiseite.
Zitat (von Jarnsen):
davon haben wir 50€ nur verbraucht
Wie könnt ihr das messen?
Zitat (von Jarnsen):
Deshalb ist ja eine Erhöhung um 800% auch so absurd.
Jetzt zahlt ihr mtl. 100,- für Heizung/WW. Richtig?
Und nun will er 400,- ---nur für Heizkosten? Oder 400,- als gesamte mtl. BK-Vorauszahlung ?
(Das war nämlich hier schon öfter das Missverständnis, seitdem Mieter ihre Abrechnungen mal gründlich lesen...)

Wir haben die Bitte unseres Vermieters zur höheren Heizkostenvorauszahlung schon im März 22 erhalten.
Wir beziehen Fernwärme aus Öl und der Heizkessel steht zentral im Keller. :wink:
Wir zahlen seit April 25% mehr für HK voraus und trotzdem wirds uns umhauen, wenn wir die Jahresabrechnung für 2022 erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6111 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wir beziehen Fernwärme aus Öl und der Heizkessel steht zentral im Keller. :wink:


Fernwärme aus Öl?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36953 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Fernwärme aus Öl?
Ja, das führte hier schon mal zu Verwunderung.
Kann es nicht mehr begründen, heißt aber seit ca 15 Jahre so und ---brun**/metr**--- rechnet ab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Fernwärme aus Öl?

Ja, das geht.

Ich kenne z.B. einen Wohnblock, bei dem in einem Gebäude die Heizung ist, die alle anderen Gebäude auch mit versorgt.



Zitat (von Anami):
Wie könnt ihr das messen?

Das brauchen sie nicht.
Sie wenden eine Dir unbekannte Fähigkeit mit der Bezeichnung "lesen und verstehen" an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6111 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kenne z.B. einen Wohnblock, bei dem in einem Gebäude die Heizung ist, die alle anderen Gebäude auch mit versorgt.


Ja kenne ich auch, da steht die Heizung in einem Gebäude und die versorgt dann noch drei andere Häuser, ist halt für die Leistung ausgelegt, aber das ist doch keine Fernwärme??

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36953 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
aber das ist doch keine Fernwärme??
Das ist auch Fernwärme und steht auch so im Wärmeliefervertrag, der Anlage zu unserem MV ist. Bei uns werden 2 Wohnhäuser und 1 öfftl. Gebäude versorgt. Also 3 Grundstücke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6111 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist auch Fernwärme und steht auch so im Wärmeliefervertrag, der Anlage zu unserem MV ist. Bei uns werden 2 Wohnhäuser und 1 öfftl. Gebäude versorgt. Also 3 Grundstücke.


Also ich würde das als Nahwärme bezeichnen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36953 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Also ich würde das als Nahwärme bezeichnen.
Hm... Ich hätte früher unser System weder als Fern-noch als Nahwärme bezeichnet. Sondern als Ölzentralheizung, ca 12 Jahre alt. Noch werden die Gebäude stabil mit *Überhauptwärme* versorgt :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Also ich würde das als Nahwärme bezeichnen.

Geographisch korrekt.
Juristisch gesehen nicht korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6111 Beiträge, 807x hilfreich)

Man lernt immer wieder dazu. Ich ging davon aus, dass Fernwärme durch Heizkraftwerke produziert wird, nicht durch zb die Wärmepumpe im Nachbarhaus.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich ging davon aus, dass Fernwärme durch Heizkraftwerke produziert wird,

Kennt man doch, keine Regel ohne Ausnahme.

Wobei die "Nahwärme" in den nächsten Jahren durchaus zunehmen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6702 Beiträge, 2354x hilfreich)

Unter Fernwärme verstehe ich die Lieferung der Wärme durch ein Fernheizwerk und nicht die Erzeugung der Wärme innerhalb der Wohnanlage. Der Fragesteller hat auch deutlich geschrieben: " Im Mietvertrag steht geschrieben das mit einer Zentralheizung im Haus geheizt wird."
Üblicherweise schließt der Mieter auch einen Vertrag mit dem Fernheizwerk abundrechnet auch mit diesem ab !
Wenn der Vermieter auf Fernwärme umstellen will, benötigt er eine Vertragsänderung. Handelt es sich denn um die erste Heizkostenabrechnung, wurde also bisher nicht über Fernwärme abgerechnet ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36953 Beiträge, 6224x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Unter Fernwärme verstehe ich die Lieferung der Wärme durch ein Fernheizwerk
Das mag sein.
Lies dir bitte durch, was sonst noch als Fernwärme bezeichnet wird.
Dass der TE eine Zentralheizung im Keller hat, bedeutet, dass nicht jede Wohnung einzeln beheizt wird. zB mit Therme.
Zitat (von Spezi-2):
Üblicherweise schließt der Mieter auch einen Vertrag mit dem Fernheizwerk abundrechnet auch mit diesem ab !
Nö. Geht auch anders.
Zitat (von Spezi-2):
Wenn der Vermieter auf Fernwärme umstellen will, benötigt er eine Vertragsänderung.
Ja, stimmt, aber davon liest man nichts. Der TE wurde durch die verlangte Miet-oder HK-Erhöhung aufmerksam und las seine Unterlagen mal genauer durch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6111 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Üblicherweise schließt der Mieter auch einen Vertrag mit dem Fernheizwerk abundrechnet auch mit diesem ab !


Nö. Ich kenne nun einige Versorger die Liegenschaften mit FW versorgen, da schließt aber der VM die FW-Verträge ab.

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#19
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Jarnsen):
Deshalb ist ja eine Erhöhung um 800% auch so absurd.
50€ auf 400€ ist eine Erhöhung um 700%

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