Kaution: Ex-Vermieter stellt sich tot

11. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)
Kaution: Ex-Vermieter stellt sich tot

Hallo zusammen,
bis Ende Oktober 2019 hatte ich eine Zweitwohnung wegen meiner auswärtigen Arbeit. Ich habe fristgerecht gekündigt, einen Termin für die Übergabe vorgeschlagen und meine Wohnung für Besichtigungen immer zur Verfügung gestellt. Den Übergabetermin konnten meine Vermieter nicht wahrnehmen, weil sie im Urlaub waren, wollten aber vorher kommen, auch wenn noch Sachen in der Wohnung waren, sind aber nicht zum Termin erschienen. Ich habe dann alles per Fotos festgehalten, den Vermietern per WhatsApp geschickt... keine Reaktion. Die Wohnung ist direkt wieder vermietet worden. Mir wurden bisher keine Mängel bekannt gegeben, ich habe auch die Kaution noch nicht zurückerhalten. Die Miete war eine Pauschalmiete, inkl. Strom, auf eine Nebenkostenabrechnung müssen wir also nicht warten, ich hatte keine eigene Zähler.
Ich bekomme einfach keine Informationen, was kann ich jetzt machen, damit ich die Kaution zurückerhalte und welche Fristen gibt es da? Die Vermieter waren mehrfach für Besichtigungstermine in der Wohnung, haben aber nie Mängel benannt, bis wann können die Vermieter denn eventuelle Mängel anmelden?

Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüße
Nina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Ich würde jetzt gar nichts machen und dann im April / Mai eine gerichtsfeste Aufforderung zur Auszahlung der Kaution.



Zitat (von Pety):
bis Ende Oktober 2019

Wann genau war denn die Rückgabe der Mietsache?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Rückgabe der Wohnung war am 30.10.2019.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Pety):
Ich bekomme einfach keine Informationen, was kann ich jetzt machen, damit ich die Kaution zurückerhalte und welche Fristen gibt es da?
Es gibt die Verjährung aus § 548 (1) BGB. 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache sind die meisten Ansprüche des Vermieters verjährt. Daher wird in der Regel den Mietern hier im Forum geraten, solange abzuwarten. Notwendig wird das in deinem Fall vermutlich nicht sein, aber du ersparst dir dann im Zweifel einige Diskussionen.

Sobald die 6 Monate abgelaufen sind, solltest du einmal nachweisbar ein Schreiben an den ehemelagigen Vermieter senden, in dem du zur Kautionsabrechnung und Auszahlung innerhalb einer konkret gesetzten Frist aufforderst. 14 Tage sollten da ausreichen. Wenn danach nichts passiert ist, so könntest du direkt selber einen Mahnbescheid beantragen. Ich persönlich würde aber vermutlich eher einen Anwalt damit beauftragen. Die Kosten dafür trägt dann eh in der Regel der Vermieter.

PS: Du wirst im Zweifel nachweisen müssen, dass du die Kaution damals bezahlt hast.

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