Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)
Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter

Hallo,

am 12.01.2011 geht das Schreiben der Wohnungsmieterin beim Vermieter mit folgendem Inhalt ein:

Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2011.

Hinweis:
Mietverhältnis besteht seit 2 Jahren.
Mietvertrag ohne besondere Kündigungsfristen

Frage:
Ist eine Kündigung bereist zum 31.03.2010 möglich?
Muss nicht die 3-Monatsfrist eingehalten werden?
Bis wann (Datum) kann die Mieterin ihre Wohnung frühenstens kündigen?

Gruß Pit Hegau

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

30.04.2011

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#2
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Weiß noch jemand bischen mehr als Savage650 ?

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#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

quote:
Bis wann (Datum) kann die Mieterin ihre Wohnung frühenstens kündigen?


quote:
30.04.2011


Was möchtest du denn noch wissen?

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Ach ja.
Direkt unter >Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter
steht 30.04.2011

Ich hatte nur eLSe gelesen.

Danke den Antworten.

-- Editiert am 12.01.2011 23:06

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Ist eine Kündigung bereist zum 31.03.2010 möglich?

Natürlich kann der Vermieter auch flexibel sein und nicht auf die gesetzlichen Fristen bestehen.

Ansonsten wäre eine Kündigung zum 30.04.2011 möglich.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Natürlich kann der Vermieter auch flexibel sein und nicht auf die gesetzlichen Fristen bestehen.

Ansonsten wäre eine Kündigung zum 30.04.2011 möglich.

von Harry van Sell am 13.01.2011 02:17


Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Nimmt man es genau, gibt es dabei keinen Raum für irgendeine Flexibilität des Vertragspartners. Nimmt der Gekündigte die "Kündigung" mit verkürzter Frist an, liegen bereits mit zwei Willenserklärungen vor und es handelt sich um einem Vertrag.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

dem Mieter wurde im Vertrag das Recht auf eine kürzere Kündigungsfrist eingeräumt.
Also: Erst mal im Vertrag nachsehen.
Wenn da nichts steht, ist der 30.4. richtig.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.01.2011 14:37:55
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ist eine Kündigung bereist zum 31.03.2010 möglich?


Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche es verbieten würde, etwas anderes zu vereinbaren.

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#12
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Was aber nicht passiert ist.



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#13
 Von 
guest-12304.03.2011 09:44:02
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Was zieht ihr denn hier für alte Kamellen hoch? Haben wir etwa Karneval?

Natürlich gilt die 3-monatige Kündigungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Ich hatte gerade so einen Fall, ok, mir wurde telefonisch vorher schon mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit gekündigt werden würde.

Und dass man evtl. falls es sich ergibt früher ausziehen möchte. Ich habe dann mitgeteilt, dass es hier die Möglichkeit gäbe, mir einen Nachmieter vorzuschlagen.
Das geschah jedoch nicht.
Ich bekam Anfang Januar, obendrein verspätet wegen falscher Postleitzahl, die Kündigung zugestellt, die ich bitte zum 1.2. bestätigen sollte. Nein, dort stand:

Bitte lieb bestätigen im Kündigungsschreiben.

Das habe ich jedoch nicht getan, mich aber auf Mietersuche mal wieder begeben.
Per Zufall habe ich wohl einen Glücksgriff getan und bereits, ich denke gut, zum 15.2. neu vermietet.
Ansonsten hätte ich wirklich mich auf die 3 Monate berufen.

Nun, hier stehen vom alten Mieter " nur" noch die halbe Februar-Miete aus, auf mail dsbzgl. wird natürlich nicht reagiert.

Schon wieder rechtliche Schritte einleiten?

Es geht hier immerhin um 440 Euro, und in den Wind schiessen werde ich die auch nicht.


Noch eine Einschreibe-mail hinterher, nochmal Handy anrufen, und wenn dann nichts kommt, wird meine RA nicht arbeitslos:-)


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#17
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Ich dachte, man singt zu Weihnachten:

Allleee Jaahhre wieeeder..

kooommt das Christuskind?

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