Hallo,
am 12.01.2011 geht das Schreiben der Wohnungsmieterin beim Vermieter mit folgendem Inhalt ein:
Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2011.
Hinweis:
Mietverhältnis besteht seit 2 Jahren.
Mietvertrag ohne besondere Kündigungsfristen
Frage:
Ist eine Kündigung bereist zum 31.03.2010 möglich?
Muss nicht die 3-Monatsfrist eingehalten werden?
Bis wann (Datum) kann die Mieterin ihre Wohnung frühenstens kündigen?
Gruß Pit Hegau
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Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



30.04.2011
eLSe
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"...nur dumm Geschwätz..."
Weiß noch jemand bischen mehr als Savage650
?
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--- editiert vom Admin
quote:
Bis wann (Datum) kann die Mieterin ihre Wohnung frühenstens kündigen?
quote:
30.04.2011
Was möchtest du denn noch wissen?
eLSe
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"...nur dumm Geschwätz..."
Ach ja.
Direkt unter >Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter
steht 30.04.2011
Ich hatte nur eLSe gelesen.
Danke den Antworten.
-- Editiert am 12.01.2011 23:06
quote:
Ist eine Kündigung bereist zum 31.03.2010 möglich?
Natürlich kann der Vermieter auch flexibel sein und nicht auf die gesetzlichen Fristen bestehen.
Ansonsten wäre eine Kündigung zum 30.04.2011 möglich.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Natürlich kann der Vermieter auch flexibel sein und nicht auf die gesetzlichen Fristen bestehen.
Ansonsten wäre eine Kündigung zum 30.04.2011 möglich.
von Harry van Sell am 13.01.2011 02:17
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Nimmt man es genau, gibt es dabei keinen Raum für irgendeine Flexibilität des Vertragspartners. Nimmt der Gekündigte die "Kündigung" mit verkürzter Frist an, liegen bereits mit zwei Willenserklärungen vor und es handelt sich um einem Vertrag.
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--- editiert vom Admin
dem Mieter wurde im Vertrag das Recht auf eine kürzere Kündigungsfrist eingeräumt.
Also: Erst mal im Vertrag nachsehen.
Wenn da nichts steht, ist der 30.4. richtig.
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--- editiert vom Admin
quote:
Ist eine Kündigung bereist zum 31.03.2010 möglich?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche es verbieten würde, etwas anderes zu vereinbaren.
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Was aber nicht passiert ist.
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--- editiert vom Admin
Was zieht ihr denn hier für alte Kamellen hoch? Haben wir etwa Karneval?
Natürlich gilt die 3-monatige Kündigungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ich hatte gerade so einen Fall, ok, mir wurde telefonisch vorher schon mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit gekündigt werden würde.
Und dass man evtl. falls es sich ergibt früher ausziehen möchte. Ich habe dann mitgeteilt, dass es hier die Möglichkeit gäbe, mir einen Nachmieter vorzuschlagen.
Das geschah jedoch nicht.
Ich bekam Anfang Januar, obendrein verspätet wegen falscher Postleitzahl, die Kündigung zugestellt, die ich bitte zum 1.2. bestätigen sollte. Nein, dort stand:
Bitte lieb bestätigen im Kündigungsschreiben.
Das habe ich jedoch nicht getan, mich aber auf Mietersuche mal wieder begeben.
Per Zufall habe ich wohl einen Glücksgriff getan und bereits, ich denke gut, zum 15.2. neu vermietet.
Ansonsten hätte ich wirklich mich auf die 3 Monate berufen.
Nun, hier stehen vom alten Mieter " nur" noch die halbe Februar-Miete aus, auf mail dsbzgl. wird natürlich nicht reagiert.
Schon wieder rechtliche Schritte einleiten?
Es geht hier immerhin um 440 Euro, und in den Wind schiessen werde ich die auch nicht.
Noch eine Einschreibe-mail hinterher, nochmal Handy anrufen, und wenn dann nichts kommt, wird meine RA nicht arbeitslos:-)
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Ich dachte, man singt zu Weihnachten:
Allleee Jaahhre wieeeder..
kooommt das Christuskind?
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