Hallo Forum,
ich wollte fragen, ob es zulässig ist, die Miete wegen folgenden Punkten zu mindern, und wenn ja, wieviel:
-Klingelanlage seit über einem halben Jahr defekt(manchmal klingelt sie richtig bei uns, meist aber ein Stock drüber)
-3 Monate ein Gerüst rund ums Haus, sodass die Fenster nicht geöffnet werden konnten und die Terrasse (100qm, zur Hälfte uns) nicht benuntzt werden konnte)
-nach Abschluss der arbeiten mit oben genanntem Gerüst lag überall Dreck und Müll und die Arbeiten wurden schlampig beendet (Kabel hängen vor Fenster, Malerarbeiten lückenhaft).
-Stromentnahme über 2 Tage von meinem Terrassenabschluss, damit wurden 6 Balkone von einer 10cm Estrichschicht befreit mit schwerem Gerät
Die ganzen Arbeiten am Gerüst waren sehr mysteriös, weil teilweise 2 Wochen keiner kam, dann Freitags ab 17.00 Uhr für 2 stunden...
Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke
-----------------
""
Miete mindern wegen Mängeln
8. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2012 | 15:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete mindern wegen Mängeln
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.439
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
31 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten