Guten Morgen,
wir wollen zum 01.04. in eine neue Wohnung ziehen. Momentan wohnt dort noch die Vormieterin die, wie sie uns sagte ca. am 28.03. ausgezogen sein wird.
Bei unserer letzten Besichtigung gestern (Mietvertrag haben wir schon Anfang Februar unterschrieben und fängt zum 01.04. an) sind uns einige Mängel aufgefallen, die bei der ersten Besichtigung so nicht erkennbar waren.
Der Laminatfußboden im Esszimmer hat einen langen Riss von ca. 4 cm, die Duschwanne im oberen Bad scheint undicht zu sein, in der darunter liegenen Küche sind Wasserflecken an der Decke, mehrere Türen sind verkratzt bzw. eine Tür wurde wohl mal aufgebrochen, sie schließt nicht mehr richtig und die Türzarge ist total demoliert.
Außerdem befinden sich vor allem die Bäder in einem sehr verschmutzten Zustand.
Nun zu meiner Frage: Wir haben zum 01.04. gemietet. Müssen diese Mietmängel bis dahin beseitigt sein oder muss der Vermieter eine Frist einhalten bis diese Dinge behoben sind?
Was ist wenn er sagt das schafft er nicht bis zum 01.04.?
Wir wollen in eine vernünftige Wohnung ziehen und nicht erst in eine "Baustelle". Den Punkt im Mietvertrag wo steht das der Vermieter sich vor Einzug um irgendwelche Reparaturen kümmern muss wurde gestrichen, da bei Unterzeichnung diese Mängel noch nicht vorhanden waren.
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Mietmängel bei Einzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Oje!
Bei so vielen Mangeln müssen Sie sich als suchender Mieter schon die Frage stellen, ob es sich überhaupt um eine Wohnung handelt. Außerdem scheint in diesem zukünftigem Mietverhältnis Ärger vorprogrammiert zu sein.
Wenn der VM jetzt schon die Mangel verheimlicht na dann...
Christine
PS
suchen Sie sich eine andere ordentliche Whg
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Den Vermieter schon jetzt auf diese Mängel hinweisen ist auf jeden Fall der beste Weg. Wie soll der VM es sonst schaffen, die Macken vor eurem Einzug zu beseitigen? Zaubern kann nur Harry Potter...
Macht auf jeden Fall bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll, in dem alle Mängel aufgelistet sind. Das Protokoll wird vom Vermieter und euch unterschrieben, und jeder bekommt eine Kopie. Dann könnt ihr nicht bei eurem Auszug für diese Mängel verantwortlich gemacht werden, denn manchmal haben Vermieter ein schlechtes Gedächtnis...
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quote:
manchmal haben Vermieter ein schlechtes Gedächtnis...
Das wird mehr als ausreichend kompensiert durch das phantastische Gedächtnis von Mietern.
Ich hatte mal einen, der konnte sich genau an einen Sprung im Waschbecken beim Einzug vor über 30 Jahren erinnern (obwohl er bei Einzug selbst erst vier Jahre alt gewesen war).
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quote:
der konnte sich genau an einen Sprung im Waschbecken beim Einzug vor über 30 Jahren erinnern
Tja MortiTorti,
schlaue Mieter bilden ja auch bei Übergabe und Übernahme der Whg einen Zeugenpool! Somit sind alle Missstände, welche der VM zu verantworten hat, dokumentiert und mit unabhängigen Zeugenaussagen auch nach über 30 Jahren noch gerichtsfest beweisbar!
Mortileini da können selbst Sie sich nicht durchmogeln!
Christinchen
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Lord Helmchen hat den Witz mal wieder nicht verstanden.
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hat den Witz mal wieder nicht verstanden
Ich dachte Ihnen wäre das Lachen schon lange vergangen, bei Ihren, nennen wir es mal nett, mäßigen Wohnungen?!
Christine
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Das ist eben das typische Mietervereingelaber:
Ohne jegliche Sachkenntnis einfach mal drauf los schwadronieren.
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quote:
Mietervereingelaber:
Na zumindest operiert dieser Verein nicht in einer rechtlichen Grauzone, so wie die Bonzen von H&G!
Chr
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Hallo,
mal zurück zu meiner Frage.
Ich fasse zusammen:
Übergabeprotokoll erstellen (möglichst mit Zeugen die Wohnung betreten), somit kann ich zumindest schonmal nicht für Dinge haftbar gemacht werden die ich nicht begangen habe.
Aber gerade solche Dinge wie eine undichte Duschwanne oder die zerstörte Tür möchte ich schon behoben haben. Ist der Vermieter denn dazu verpflichtet diese Mängel zu beseitigen?
(Und mal so nebenbei: Der Vermieter kann doch nichts für die Schäden die der Vormieter verursacht hat.)
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Wie Sassy2 schon gesagt hat: informiere den VM schleunigst über alle dir bereits bekannten Mängel, und teile ihm mit, welche dieser Mängel du vor deinem Einzug behoben haben möchtest, weil sie den ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung behindern.
Ob die Duschwanne zur Zeit undicht ist, muß jedoch noch geklärt werden, denn es kann sich ja auch um alte Wasserflecken handeln, und die Duschwanne ist längst repariert...
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