Muss der Vermieter Fernsehempfang zur Verfügung stellen?

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Caruso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 23x hilfreich)
Muss der Vermieter Fernsehempfang zur Verfügung stellen?

Wir haben soeben ein Haus mit einer Einliegerwohnung gekauft. Die Vorbesitzer haben ihren Kabelanschluss gekündigt, das Kabel wurde daher abgeklemmt.
Nun hat unsere Mieterin in der Einliegerwohnung keinen Fernsehempfang mehr, anscheinend hing sie mit am Kabel, obwohl sie keinen Vertrag hat. Jetzt fordert sie von uns, das wir ihr Fernsehen zur Verfügung stellen. Eine Hausantenne oder Satellitenanlage gibt es nicht. In einem Monat startet bei uns in Lübeck das digitale terristrische Fernsehen, dann könnte Sie mit einer Zimmerantenne und Receiver empfangen.
Wie ist die Rechtslage? Müssen wir ihr einen Satelliten-/ Antennenanschluss zur Verfügung stellen? Oder reicht der Verweis auf den Kabelanschluss im Haus?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn Sie im Mietvertrag Kabelfernsehen einschließen, dann muß das auch da sein! Alles andere käme einer verarsche gleich, was wenn der Entschluß in die Mietsache einzuziehen davon abhängig war? Ich wäre als Mieter gefrustet und würde sie anbrüllen.. Ansonsten stellen Sie den Mietern eine Sat-Anlage von REAL zur Verfügung und nutzen Sie diese auch selber.. dann hat der Streit ein Ende..

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caruso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 23x hilfreich)

Im Mietvertrag steht nichts. Ich möcht nur wissen, wozu ich verpflichtet bin.

23x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Also, wenn nichts im Mietvertrag steht, bist Du als Vermieter nicht verpflichtet Fernsehen zur Verfügung zu stellen.
Bei uns wurde letztes Jahr auch digitales Fernsehen eingeführt. Ohne Receiver hätte ich nicht kucken können. Also war ich damals auch der Meinung, da in meinem Mietvertrag steht, es gibt eine Hausantenne, der Vermieter müßte mir auch den Receiver zur Verfügung stellen, da ja nur mit der Hausantenne nix im Fernsehen zu sehen war...
Weit gefehlt. Da mir der Vermieter den Antennenanschluß zur Verfügung stellte, war sein Part erfüllt, der die Entschlüsselung war mein Ding. Auch wenn´s blöd für den Mieter ist. Ums Fernsehen muß er sich selbst kümmern und wenn im Mietvertrag auch kein Antennenanschluß drin steht, muß er sich halt eine Zimmerantenne und einen Receiver kaufen, so wie so viele andere auch. Laß Dich nicht abzocken und frag zur Not mal im Mieterverein nach, auch, wenn Du kein Mitglied bist...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Du mußt Deiner Mieterin Fernsehempfang ermöglichen (wenn Du Dich nicht im vErtrag zu mehr verpflichtet hast). Das heißt aber nicht, daß du's zahlst.

Bislang hieß das, Satellitenschüssel dulden oder Kabelanschluß. Mit DVB-T dürftest Du dann fein raus sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Caruso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Caruso

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Genau, wenn die Mieter Kabelfernsehen haben möchten, kannst Du die Kosten dafür weiterleiten.

P.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
josieana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab da auch so ein Problem ,mein Sohn ist grad in eine Altbauwohnung gezogen ,und im Mietvertrag steht Kabelanschluss und wird mit 25 Euro im Monat berechnet.
Dieser Existiert aber nicht und wurde als Versehen abgetan,und er sollte sich einen Reciver kaufen ,darf Der Vermieter Kosten für die Normale alte Dose nehmen und wieviel darf er berechnen im Haus wohnen 8 Parteien.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tuma
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo josieana,
Also in ihrem Fall ist es klar.Steht Kabelanschluss drin im Mietvertrag muss der auch da sein.Wenn sich ihr Sohn einen Receiver kaufen soll müsste ja zumindesten ein Parabolspiegel für die Gemeinschaft auf dem Dach sein. Das könnte die 25Euro rechtfertigen. Ist das nicht der Fall würde ich die 25Euro nicht bezahlen. Dann würde es Sinn machen DVB-T zu verwenden und die 25 Euro abziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
josieana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, nein es gibt keine Parabol Antenne im Haus.
Mich interessiert wieviel der Vermieter für die Normale Dose berechnen darf...das es keine 25 E,im mOnat sind ist ja klar *ggg* das wäre wucher ,für eine nutzlose Dose.

1x Hilfreiche Antwort

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